Weniger Einkommensteuer und mehr Geld ab 2023

von | 16. Januar 2023 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Die Bun­des­re­gie­rung hat auf­grund der zuletzt sehr hohen Preis­stei­ge­run­gen beschlos­sen, unge­woll­te steu­er­li­che Belas­tun­gen bei den Steu­er­zah­lern abzu­wen­den. Das Infla­ti­ons­aus­gleich­ge­setz wur­de im Novem­ber 2022 ins Leben geru­fen und ist am 1. Janu­ar in Kraft getre­ten. Für 48 Mil­lio­nen Steu­er­pflich­ti­ge bedeu­tet das, dass die Besteue­rung an die Infla­ti­on ange­passt wur­de. Durch einen Aus­gleich der soge­nann­ten kal­ten Pro­gres­si­on kom­men Lohn­er­hö­hun­gen auch tat­säch­lich bei den Arbeit­neh­men­den an und wer­den nicht durch die pro­gres­si­ve Ein­kom­mens­be­steue­rung auf­ge­fres­sen. Ins­ge­samt soll das Infla­ti­ons­pa­ket laut Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um die Steu­er­zah­len­den im Jahr 2023 mit mehr als 18,6 Mil­li­ar­den Euro ent­las­ten.

Der Grund­frei­be­trag steigt über­durch­schnitt­lich

Zunächst wur­de der für den Ein­kom­men­steu­er­ta­rif rele­van­te Grund­frei­be­trag – wie jedes Jahr – ange­passt. Dies ist der Frei­be­trag, der das ver­fas­sungs­recht­li­che Exis­tenz­mi­ni­mum garan­tie­ren muss und bis zu dem kei­ne Ein­kom­men­steu­er erho­ben wird. Er wur­de um 561 Euro jähr­lich auf 10.908 Euro erhöht. Hier­bei kann man von einer über­durch­schnitt­lich hohen Anpas­sung spre­chen. Damit ein­her­ge­hend wur­de eben­falls der Unter­halts­höchst­be­trag auf das­sel­be Niveau fest­ge­legt. Die­se Ände­run­gen redu­zie­ren bei zahl­rei­chen Men­schen, ins­be­son­de­re Ren­ten­be­zie­hern mit gerin­gem Ein­kom­men, zudem den Ver­wal­tungs­auf­wand, da für sie unter dem Grund­frei­be­trag die Pflicht zur Abga­be einer Steu­er­erklä­rung regel­mä­ßig ent­fällt.

Des Wei­te­ren wur­den die ande­ren Tarif­eck­wer­te ver­scho­ben. So wur­de der Ein­gangs­steu­er­satz auf Ein­kom­men von 14.926 Euro bis zu 15.786 Euro aus­ge­wei­tet und der Spit­zen­steu­er­satz von 42 Pro­zent von 58.597 Euro auf Ein­kom­men ab 62.810 Euro ver­scho­ben. Bewusst aus­ge­nom­men wur­den Men­schen mit beson­ders hohen Ein­kom­men, auf die der soge­nann­te Rei­chen­steu­er­satz von 45 Pro­zent zutrifft. Er greift unver­än­dert ab 277.826 Euro Jah­res­ein­kom­men.

Auch die Gren­ze für das Anfal­len des Soli­da­ri­täts­zu­schlags, der nur mehr für bestimm­te Ein­kom­mens­grup­pen erho­ben wird, wur­de ange­ho­ben. Der Frei­be­trag stieg von bis­her 16.956 Euro auf 18.130 Euro bei Ein­zel­ver­an­la­gung und den dop­pel­ten Wert bei Zusam­men­ver­an­la­gung. Somit wird ver­mie­den, dass mehr Steu­er­zah­ler infla­ti­ons­be­dingt von die­sem betrof­fen sind und sicher­ge­stellt, dass wei­ter­hin rund 90 Pro­zent der Steu­er­zah­ler von ihm befreit sind.

Kin­der­frei­be­trag, Kin­der­geld und Kin­der­zu­schlag ange­ho­ben

Bei der Besteue­rung von Fami­li­en darf ein Ein­kom­mens­be­trag in Höhe des sach­li­chen Exis­tenz­mi­ni­mums eines Kin­des zuzüg­lich des Bedarfs für Betreu­ung und Erzie­hung oder Aus­bil­dung nicht besteu­ert wer­den. Dies soll durch den Kin­der­frei­be­trag oder durch das Kin­der­geld sicher­ge­stellt wer­den. Um Fami­li­en vor den schlei­chen­den Steu­er­erhö­hun­gen zu schüt­zen, wur­de das Kin­der­geld mit Jah­res­be­ginn ein­heit­lich auf 250 Euro pro Kind erhöht, unab­hän­gig davon, ob es sich um das ers­te oder vier­te Kind in einer Fami­lie han­delt. Allein dadurch ent­ste­hen dem Bund Mehr­aus­ga­ben in Höhe von cir­ca 27 Mil­lio­nen Euro jähr­lich. Auch der zusätz­li­che Kin­der­zu­schlag, eine Sozi­al­leis­tung für Fami­li­en, deren gerin­ges Ein­kom­men nicht für den Lebens­un­ter­halt reicht, wur­de auf 250 Euro monat­lich ange­ho­ben. Der Kin­der­frei­be­trag ein­schließ­lich des Frei­be­trags für den Betreuungs‑, Erzie­hungs- und Aus­bil­dungs­be­darf wur­de zum einen rück­wir­kend zum 01.01.2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro auf­ge­stockt und zum ande­ren für die­ses Jahr um wei­te­re 404 Euro auf 8.952 Euro.

Wei­te­re Infos unter www.lohi.de/steuertipps.

Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist in über 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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