Weißenburg — Die Förderung des kommunalen Hochbaus nimmt im kommunalen Finanzausgleich einen hohen Stellenwert ein und trägt wesentlich dazu bei, dass die Kommunen Investitionen in öffentliche Schulen und Kindertageseinrichtungen finanzieren können. Der Freistaat Bayern unterstützt durch die Förderung kommunale Hochbaumaßnahmen im Jahr 2026 mit insgesamt rund 1,37 Mrd. €; davon 300 Mio. € aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes.
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat seine Kommunen bei Baumaßnahmen insbesondere an öffentlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen mit projektbezogenen Zuweisungen nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG). Förderfähig sind die zuweisungsfähigen Ausgaben für Neu‑, Um- und Erweiterungsbauten sowie General- und Teilsanierungen.
Hauber: „Ich freue mich über die beabsichtigten staatlichen Zuweisungen für das Jahr 2026 durch die kommunale Hochbauförderung für unsere Kommunen. Der Investitionsbedarf in unseren Einrichtungen bleibt ungebrochen hoch und die Unterstützung trägt zusätzlich zu einer Chancengleichheit zwischen Stadt und Land bei!“
Kommunale Hochbauförderungen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen:
- Gemeinde Alesheim — Umbau und Erweiterung des Kindergartens Altmühlwiese: 110.000 Euro
- Gemeinde Dittenheim — Erweiterung der Kindertageseinrichtung Hand in Hand: 300.000 Euro
- Stadt Ellingen — Umbau des ehemaligen Franziskanerklosters zur Kindertageseinrichtung: 400.000 Euro
- Markt Gnotzheim — Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Michael: 184.000 Euro
- Stadt Gunzenhausen — Erweiterung der Kindertageseinrichtung Altmühlschätze: 200.000 Euro
- Stadt Gunzenhausen — Generalsanierung des Kindergartens Storchennest in Haundorf-Laubenzedel: 200.000 Euro
- Stadt Gunzenhausen — Neubau einer Kindertageseinrichtung in Frickenfelden: 600.000 Euro
- Gemeinde Höttingen — Generalsanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Johannis Spatzennest: 200.000 Euro
- Gemeinde Langenaltheim — Erweiterung der Kindertageseinrichtung: 315.000 Euro
- Gemeinde Langenaltheim — Umbau der Grundschule zum Kinderhort: 200.000 Euro
- Markt Berolzheim — Generalsanierung der Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt: 180.000 Euro
- Markt Berolzheim — Teilsanierung und Umbau der Schule: 200.000 Euro
- Markt Pleinfeld — Neubau einer Kindertageseinrichtung: 800.000 Euro
- Markt Pleinfeld — Umbau der Mittelschule: 100.000 Euro
- Zweckverband Senefelder Schule Treuchtlingen — Ersatzneubau der Senefelder-Schule Treuchtlingen mit Sporthalle und Freisportanlagen: 2.466.000 Euro
- Stadt Treuchtlingen — Erweiterung der Kindertageseinrichtung Unter dem Regenbogen: 140.000 Euro
- Stadt Weißenburg i. Bayern — Sanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung Oberhochstatt 800.000 Euro
- Stadt Weißenburg i. Bayern — Umbau des ehemaligen Progymnasiums zum Kinderhort: 1.000.000 Euro
- Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen — Teilsanierung und Erweiterung des Beruflichen Schulzentrums Altmühlfranken in Gunzenhausen: 2.000.000 Euro
Die Bewilligung und Auszahlung der Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG erfolgt in jährlichen Teilbeträgen. Der Großteil des gemeldeten Fördermittelbedarfs wird mit Ausgabemitteln bedient. Der Rest wird über die im Staatshaushalt ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen abgedeckt, die eine Auszahlung bereits Anfang des nächsten Jahres ermöglichen. Weitere Teilbewilligungen der Folgejahre oder eventuell aus anderen Förderprogrammen gewährte Bewilligungen sind in den Beträgen nicht enthalten.
Foto: Brigitte Dorr


