(red). Die Bayerische Landesstiftung unterstützt Projekte im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit finanziellen Zuschüssen. Darüber informiert der Landtagsabgeordnete Harry Scheuenstuhl (SPD) in einer Pressemitteilung.
Einem privaten Antragsteller wird zur Außenrestaurierung eines Anwesens in Pappenheim, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen (Az. 12468) ein Zuschuss in Höhe von weiteren 38.000 € bewilligt. Der Gesamtzuschuss beträgt damit 197.000 €. -
Der Evang-Luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen wird zur Sanierung der Westfassade der Evang.-Luth. Pfarrkirche Mariae Virginis in Gunzenhausen, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen (Az. 17104) ein Zuschuss in Höhe von 18.200 € bewilligt.
Die Bayerische Landesstiftung, die aus der Vereinigung der Bayerischen Staatsbank mit der Vereinsbank hervorging, besteht seit 1972. Als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts verfolgt die Bayerische Landesstiftung gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet. Die Fördertätigkeit liegt vor allem in der Förderung von baulichen Maßnahmen.
Das sind im kulturellen Bereich:
• Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von bedeutenden Bau- und Kunstdenkmälern
• Baumaßnahmen bei überregional bedeutsamen nicht-staatlichen Museen
im sozialen Bereich:
• bedeutende sozialpolitische Bauprojekte (gemeinnütziger oder öffentlicher Träger), vor allem der Alten- und Behindertenhilfe.
Es werden grundsätzlich nur Maßnahmen gefördert, zu deren Förderung der Staat nicht gesetzlich verpflichtet ist oder die nicht zu den Pflichtaufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften gehören. Maßgebliche Fördervoraussetzung ist die öffentliche Nutzung bzw. regelmäßige öffentliche Zugänglichkeit des Objekts. In Ausnahmefällen werden auch Außensanierungen von Baudenkmälern privater Eigentümer gefördert soweit dem Objekt stadt- bzw. ortsbildprägende Bedeutung zukommt. Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Stiftungsrat. Der Stiftungsrat tagt dreimal im Jahr (Frühjahrs, Sommer- und Herbstsitzung).
Foto: MdL Harry Scheuenstuhl (SPD)


