Klimaanlage fürs Homeoffice: Gibt‘s dafür einen Steuerbonus?

Cool blei­ben und Steu­ern spa­ren

Der Som­mer zeigt sich von sei­ner hei­ßen Sei­te und wenn das Ther­mo­me­ter die 30-Grad-Mar­ke über­schrei­tet, wird das Home­of­fice regel­recht zur Sau­na. Wäh­rend drau­ßen die Hit­ze flim­mert, sinkt drin­nen oft die Kon­zen­tra­ti­on. Eine Kli­ma­an­la­ge ver­spricht Abküh­lung, so dass das Arbei­ten von zu Hau­se aus leich­ter fällt. Doch kann das Finanz­amt an den Kos­ten für die Anschaf­fung einer Kli­ma­an­la­ge betei­ligt wer­den? Schließ­lich geht es um die beruf­li­che Tätig­keit. „Tat­säch­lich ist das unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen mög­lich“, erklärt Tobi­as Gerau­er, Vor­stand der Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern. Aller­dings ent­schei­det nicht die Außen­tem­pe­ra­tur, son­dern das Steu­er­recht dar­über.

Das Arbeitszimmer macht den Unterschied

Ob sich die Anschaf­fung steu­er­lich aus­zahlt, hängt jedoch weni­ger von der Hit­ze als vom Arbeits­platz zu Hau­se ab. Hat das Finanz­amt ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer aner­kannt, so eröff­nen sich Abzugs­mög­lich­kei­ten. Die Vor­aus­set­zun­gen dafür lau­ten, dass der sepa­ra­te Raum wie ein Büro und nicht wie ein Wohn­raum ein­ge­rich­tet ist und nahe­zu aus­schließ­lich beruf­lich genutzt wird.

Für ein aner­kann­tes Arbeits­zim­mer las­sen sich die Anschaf­fungs­kos­ten einer Kli­ma­an­la­ge zu den Aus­ga­ben für die Aus­stat­tung und Ein­rich­tung des Arbeits­zim­mers zurech­nen. Alle tat­säch­lich ent­stan­de­nen Kos­ten für das Arbeits­zim­mer kön­nen dann inklu­si­ve der Kli­ma­an­la­ge in vol­ler Höhe zusam­men mit den dazu­ge­hö­ri­gen Rech­nun­gen abge­setzt wer­den. Alter­na­tiv kann die Jah­res­pau­scha­le von 1.260 Euro ohne Bele­ge im Detail für das Arbeits­zim­mer genutzt wer­den.

Sofort absetzen oder über Jahre abschreiben?

Kos­tet eine mobi­le Kli­ma­an­la­ge ein­schließ­lich Mehr­wert­steu­er nicht mehr als 952 Euro, kann der Kauf­preis sofort abge­setzt wer­den. Die­se Aus­ga­be wird bei den Wer­bungs­kos­ten in der Steu­er­erklä­rung für das Arbeits­zim­mer ein­ge­tra­gen. Teu­re­re Gerä­te müs­sen dage­gen mit ihrer Nut­zungs­dau­er über meh­re­re Jah­re hin­weg abge­schrie­ben wer­den.

Anders ver­hält es sich bei fest ein­ge­bau­ten Split-Kli­ma­an­la­gen: Sie wer­den in der Regel ein Bestand­teil des Gebäu­des und müs­sen mit die­sem gemein­sam im Ver­hält­nis zur Wohn­flä­che abge­schrie­ben wer­den. Bei nach­träg­li­chen Ein­bau­ten und sepa­ra­tem Betrieb kann aller­dings auch eine eigen­stän­di­ge Abschrei­bung mög­lich sein.

Ergän­zend zum Kauf­preis kön­nen außer­dem die Ver­sand­kos­ten für die Lie­fe­rung oder die Fahrt­kos­ten zur Beschaf­fung steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den. Die Strom­kos­ten für den Betrieb kön­nen zusätz­lich antei­lig für das aner­kann­te Arbeits­zim­mer in der pri­va­ten Woh­nung abge­setzt wer­den. Eine Kli­ma­an­la­ge kann somit nicht nur das Arbei­ten, son­dern auch die Steu­er­last etwas erträg­li­cher machen.

Auch für die Arbeitsecke gibt es Steuerboni

Wer ledig­lich mit dem Lap­top am Ess­tisch oder in einer Arbeits­ecke im Wohn­zim­mer arbei­tet, hat schlech­te­re Kar­ten. In die­sen Fäl­len gilt die Kli­ma­an­la­ge als pri­va­te Anschaf­fung und bleibt steu­er­lich außen vor. Sämt­li­che beruf­li­chen Auf­wen­dun­gen sind hier mit der täg­li­chen Home­of­fice­pau­scha­le abge­deckt.

Wird jedoch eine Kli­ma­an­la­ge oder Wär­me­pum­pe von einem Fach­be­trieb in das Gebäu­de fest ein­ge­baut oder gewar­tet, kön­nen zumin­dest die rei­nen Hand­wer­ker­kos­ten berück­sich­tigt wer­den. Vom Finanz­amt wer­den 20 Pro­zent davon aner­kannt. Die­se wird direkt von der Steu­er­schuld abge­zo­gen, wenn eine ord­nungs­ge­mä­ße Rech­nung und eine Zah­lung per Über­wei­sung vor­lie­gen.

Auch wenn die Kli­ma­an­la­ge im Home­of­fice nicht in jedem Fall steu­er­lich bezu­schusst wird, lohnt sich ein genaue­rer Blick auf die Regeln. Am Ende ist weni­ger ein küh­ler Kopf als das per­sön­li­che Arbeits­um­feld zu Hau­se ent­schei­dend, ob das sich das Finanz­amt zumin­dest an einem Teil der Kos­ten betei­ligt.

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