Baumpflege: Sicherheit gewährleisten, Bäume möglichst erhalten

von | 8. Oktober 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Weißenburg

Fach­lich geprüf­te Maß­nah­men begin­nen im Okto­ber 2026

Wei­ßen­burg — Die Baum­pfle­ge­ab­tei­lung führt ab Okto­ber 2026 umfang­rei­che Pfle­ge- und Siche­rungs­maß­nah­men an meh­re­ren Bäu­men im Stadt­ge­biet durch. Hin­ter­grund sind Schä­den, die sich durch die Belas­tun­gen des Som­mers 2026 bei bereits vor­ge­schä­dig­ten Bäu­men teil­wei­se wei­ter ver­stärkt haben.

Dabei gilt: So viel Pfle­ge wie nötig, so viel Baum­er­halt wie mög­lich. Die betrof­fe­nen Bäu­me wur­den fach­lich unter­sucht. Wo eine Kro­nen­ent­las­tung oder Kro­nen­re­du­zie­rung aus­reicht, um die Ver­kehrs­si­cher­heit wie­der­her­zu­stel­len, wird auf eine Fäl­lung ver­zich­tet. Nur wenn die not­wen­di­ge Stand- und Bruch­si­cher­heit nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann, ist eine Fäl­lung unum­gäng­lich.

Kro­nen­re­du­zie­rung kann Bäu­me erhal­ten

Stär­ke­re Kro­nen­re­du­zie­run­gen wir­ken auf den ers­ten Blick mit­un­ter ein­schnei­dend. Sie sind jedoch in bestimm­ten Fäl­len eine Mög­lich­keit, geschä­dig­te Bäu­me wei­ter­hin zu erhal­ten und gleich­zei­tig das Risi­ko zu redu­zie­ren. Ein Bei­spiel ist die gro­ße Eiche vor der Kir­che in Emetz­heim. Ihre Kro­ne wird umfang­reich redu­ziert. Nach fach­li­cher Bewer­tung kann der Baum dadurch trotz sei­ner Schä­den erhal­ten wer­den.

Schä­den sind nicht immer von außen sicht­bar

Auch ein äußer­lich vita­ler Baum kann erheb­li­che Schä­den auf­wei­sen. Ins­be­son­de­re Schä­den an Wur­zeln oder im Stamm­be­reich sind von außen häu­fig nicht erkenn­bar. Dies zeigt sich bei der gro­ßen Eiche in Hat­ten­hof. Unter­su­chun­gen haben dort einen weit­rei­chen­den Abbau der Wur­zeln infol­ge eines Befalls durch den Trop­fen­den Schil­ler­por­ling erge­ben. Die erfor­der­li­che Stand­si­cher­heit kann nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den. Des­halb muss der Baum aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit gefällt wer­den.

Die Baum­pfle­ge­ab­tei­lung bedau­ert jede not­wen­di­ge Fäl­lung. Gleich­zei­tig hat die Sicher­heit von Men­schen und Sach­wer­ten im Rah­men der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht höchs­te Prio­ri­tät. Die Ent­schei­dun­gen beru­hen auf fach­li­chen Unter­su­chun­gen und wer­den doku­men­tiert. Teil­wei­se wur­den dafür auch qua­li­fi­zier­te exter­ne Baum­pfle­ge­be­trie­be hin­zu­ge­zo­gen.

Mehr Nach­pflan­zun­gen als Fäl­lun­ge

Für unver­meid­ba­re Fäl­lun­gen sind Nach­pflan­zun­gen vor­ge­se­hen. Ins­ge­samt sol­len mehr neue Bäu­me gepflanzt wer­den, als im Zuge der anste­hen­den Maß­nah­men ent­nom­men wer­den müs­sen. Damit soll der Baum­be­stand lang­fris­tig gesi­chert und wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den.

Die­se Stand­or­te sind betrof­fen

Ab Okto­ber begin­nen unter ande­rem fol­gen­de Arbei­ten:
• Emetz­heim, Kir­che: Kro­nen­ent­las­tung der gro­ßen Eiche
• Fuß­weg zwi­schen Geheimrat-Dr.-Döfler-Straße und Juli­us-Schie­der-Stra­ße: Fäl-lun­gen von Wei­den
• Wülz­bur­ger Weg: Kro­nen­ent­las­tun­gen, Fäl­lun­gen und wei­te­re Baum­pfle­ge­maß-nah­men
• Hat­ten­hof: Fäl­lung der gro­ßen Eiche
• Fes­tung Wülz­burg: Kro­nen­ent­las­tun­gen, Fäl­lun­gen und wei­te­re Baum­pfle­ge­maß­nah­men
• Bereich Pro­gym­na­si­um: Fäl­lung einer Eiche
• Vor dem Park­haus: Fäl­lung einer Lin­de

Wäh­rend der Arbei­ten kann es vor­über­ge­hend zu Ein­schrän­kun­gen und Absper­run­gen kom­men. Die Bevöl­ke­rung wird gebe­ten, die Hin­wei­se vor Ort zu beach­ten.

Ziel aller Maß­nah­men ist es, Gefah­ren zu besei­ti­gen und die Ver­kehrs­si­cher­heit zu gewähr­leis­ten – und gleich­zei­tig jeden Baum dort zu erhal­ten, wo dies fach­lich und sicher­heits­tech­nisch mög­lich ist.

Foto: Stadt Wei­ßen­burg