Behinderungsgrad noch in 2024 feststellen lassen und Steuervorteil sichern

von | 2. Dezember 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Schon ein leich­ter Behin­de­rungs­grad genügt, um von Steu­er­vor­tei­len zu pro­fi­tie­ren. Adi­po­si­tas, Asth­ma, Dia­be­tes, Blut­hoch­druck, Migrä­ne – vie­le lei­den heut­zu­ta­ge unter Volks­krank­hei­ten. Wer unter kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen lei­det, soll­te sei­ne Behin­de­rung offi­zi­ell fest­stel­len las­sen und am bes­ten schnell han­deln. Denn wird der Grad der Behin­de­rung (GdB) noch bis Jah­res­en­de bean­tragt und bestä­tigt, ist die steu­er­li­che Behin­der­ten­pau­scha­le für das gesam­te Jahr gesi­chert. Dies führt zu Ent­las­tun­gen bei der Ein­kom­men­steu­er für das Jahr 2024.

So funk­tio­niert die Behin­der­ten­pau­scha­le

Einen Anspruch auf ver­schie­de­ne steu­er­li­che Vor­tei­le haben Men­schen mit einer Behin­de­rung ab einem GdB von 20. Die Höhe des Behin­der­ten­pausch­be­trags rich­tet sich nach dem Grad der Behin­de­rung und beträgt zwi­schen 384 Euro und 2.840 Euro pro Jahr. „Die­ser Pausch­be­trag wird anhand der Beschei­ni­gung über den GdB unbü­ro­kra­tisch vom zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men abge­zo­gen wer­den, ohne dass ein­zel­ne Kos­ten­be­le­ge bei der Steu­er­erklä­rung vor­ge­legt wer­den müs­sen“, erklärt die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern (Lohi). Die Jah­res­pau­scha­le wird rück­wir­kend für das Kalen­der­jahr gewährt, in dem der GdB aus­ge­stellt wur­de. Selbst wenn die Fest­stel­lung also erst im Dezem­ber erfolgt, gibt es die vol­le Pau­scha­le für das gesam­te Steu­er­jahr 2024. Somit wird die per­sön­li­che Steu­er­last gemin­dert.

Schnel­ler Antrag bringt vol­len Steu­er­vor­teil

Älte­re Men­schen oder Men­schen mit chro­ni­schen Lei­den, die mög­li­cher­wei­se einen Anspruch auf einen GdB haben und noch kei­ne Fest­stel­lung bean­tragt haben, soll­ten eine bal­di­ge Über­prü­fung und Antrag­stel­lung in Betracht zie­hen. Auf­grund der mehr­wö­chi­gen Dau­er des Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens soll­te der Antrag schnellst­mög­lich ein­ge­reicht wer­den, damit der Bescheid noch vor Jah­res­wech­sel ergeht. „Kommt der Bescheid erst im neu­en Jahr, gibt es den Pausch­be­trag nur, wenn die Behin­de­rung rück­wir­kend fest­ge­stellt wird. Dar­auf soll­te man ach­ten“, rät Tobi­as Gerau­er, Vor­stand der Lohi. Die Fest­stel­lung des GdB ist kos­ten­frei und erfolgt durch das zustän­di­ge Ver­sor­gungs­amt oder die Stadt. Wich­tig ist hier­bei, dass dem Antrag aktu­el­le ärzt­li­che Befun­de und Gut­ach­ten, die nicht älter als zwei Jah­re sind, bei­gelegt wer­den. Jede auch noch so klei­ne gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gung soll­te auf­ge­führt wer­den, da sie in die Gesamt­be­wer­tung ein­fließt.

Neben der steu­er­li­chen Ent­las­tung kann ein beschei­nig­ter GdB auch Zugang zu wei­te­ren sozia­len Leis­tun­gen und Ver­güns­ti­gun­gen ermög­li­chen. Dies umfasst etwa Vor­tei­le im öffent­li­chen Nah­ver­kehr, ermä­ßig­te Ein­trit­te oder Ansprü­che auf bestimm­te Sozi­al­leis­tun­gen, wie das per­sön­li­che Bud­get. Vie­le die­ser Leis­tun­gen und Ver­güns­ti­gun­gen gel­ten eben­falls ab dem Zeit­punkt, zu dem der GdB-Nach­weis vor­liegt.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.
Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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