Jobs für 960 Bauarbeiter im Kreis Weißenburg-Gunzenhausen sind „winterfest“
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen — Die Jobs der rund 960 Baubeschäftigten im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sind „winterfest“: „Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter“, sagt Iris Santoro von der IG BAU Mittelfranken.
Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld), so die Bau-Gewerkschaft. „Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten
draußen unmöglich macht“, so die IG BAU-Bezirksvorsitzende Santoro. Die Arbeitsagentur biete Baubeschäftigten dazu eine Art „Winter-Brücke“: ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.
„Wichtig ist, dass möglichst viele der 103 Baubetriebe im Landkreis Weißenburg Gunzenhausen das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen
sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen“, sagt Iris Santoro. Und die Beschäftigten hätten eine „365 Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte“.
Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, dann reiche es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren: „Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein
großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team“, so die Bezirksvorsitzende der IG BAU Mittelfranken. Neben den Bauunternehmen würden auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe vom Saison Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau.
„Bevor sie das Saison-Kug nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können: bei der Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel“, erklärt die IG BAU Bezirksvorsitzende Santoro. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten Firmen im Kreis Weißenburg-Gunzenhausen vor einem Saison-Kug-Antrag berücksichtigen.
Mehr Infos zum Saison-Kurzarbeitergeld unter:
▪ https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/saison-kurzarbeitergeld
Bilduntersschrift: Wenn der Bau Winterpause macht: Für Bauarbeiter im Landkreis Weißenburg Gunzenhausen laufen Job und Lohn weiter – auch wenn Baustellen bei Schnee und Frost lahmliegen. Denn sie können Saison-Kurzarbeitergeld bekommen.
Darauf hat die IG BAU Mittelfranken hingewiesen. Foto: Nils Hillebrand


