Bei Frost und Schnee: Firmen sollen Saison-Kurzarbeitergeld nutzen

von | 17. Dezember 2025 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Jobs für 960 Bau­ar­bei­ter im Kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen sind „win­ter­fest“

Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen — Die Jobs der rund 960 Bau­be­schäf­tig­ten im Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen sind „win­ter­fest“: „Wer auf dem Bau arbei­tet, kommt gut durch den Win­ter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fun­da­ment aus­ge­ho­ben, kei­ne Stra­ßen asphal­tiert, kei­ne Rohr­lei­tun­gen und Kanä­le ver­legt wer­den: Arbeits­ver­trä­ge und Lohn­fort­zah­lun­gen lau­fen wei­ter“, sagt Iris San­to­ro von der IG BAU Mit­tel­fran­ken.

Mög­lich macht das das Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld (kurz: Sai­son-Kug – das frü­he­re Schlecht­wet­ter­geld), so die Bau-Gewerk­schaft. „Vom Dezem­ber bis zum März kön­nen Bau­ar­bei­ter dadurch wei­ter­be­schäf­tigt wer­den. Auch wenn das Wet­ter das Arbei­ten
drau­ßen unmög­lich macht“, so die IG BAU-Bezirks­vor­sit­zen­de San­to­ro. Die Arbeits­agen­tur bie­te Bau­be­schäf­tig­ten dazu eine Art „Win­ter-Brü­cke“: ein Aus­fall­geld in Höhe von bis zu 67 Pro­zent des Net­to­lohns.

„Wich­tig ist, dass mög­lichst vie­le der 103 Bau­be­trie­be im Land­kreis Wei­ßen­burg Gun­zen­hau­sen das Sai­son-Kug als Chan­ce begrei­fen und nut­zen. Der Vor­teil für die Fir­men liegt auf der Hand: Sie brau­chen kei­nen Bau­ar­bei­ter ent­las­sen – und müs­sen
sich dann, wenn es im Früh­jahr auf dem Bau wie­der rich­tig rund­geht, auch kei­ne neu­en Fach­kräf­te suchen“, sagt Iris San­to­ro. Und die Beschäf­tig­ten hät­ten eine „365 Tages-Per­spek­ti­ve im Job und sta­bi­le Ein­künf­te“.

Soll­ten Auf­trä­ge wegen des Win­ter­wet­ters nicht erle­digt wer­den kön­nen, dann rei­che es sogar, die Arbeits­agen­tur nach­träg­lich dar­über zu infor­mie­ren: „Betrie­be kön­nen so frei pla­nen und fle­xi­bel auf jedes Wet­ter reagie­ren. Und Unter­neh­men müs­sen kein
gro­ßes büro­kra­ti­sches Rad dre­hen: Anträ­ge für das Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld sind schnell gestellt – für die kom­plet­te Beleg­schaft oder auch nur für einen Teil vom Team“, so die Bezirks­vor­sit­zen­de der IG BAU Mit­tel­fran­ken. Neben den Bau­un­ter­neh­men wür­den auch Dach­de­cker- und Gerüst­bau­be­trie­be vom Sai­son Kurz­ar­bei­ter­geld pro­fi­tie­ren. Eben­so Unter­neh­men im Gar­ten- und Land­schafts­bau.

„Bevor sie das Sai­son-Kug nut­zen, müss­ten die Unter­neh­men aller­dings prü­fen, ob Beschäf­tig­te noch ande­re Arbei­ten im Betrieb über­neh­men kön­nen: bei der Pro­duk­ti­on in der Hal­le oder im Lager zum Bei­spiel“, erklärt die IG BAU Bezirks­vor­sit­zen­de San­to­ro. Auch alte Urlaubs­ta­ge und Arbeits­zeit­kon­ten müss­ten Fir­men im Kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen vor einem Sai­son-Kug-Antrag berück­sich­ti­gen.

Mehr Infos zum Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld unter:
▪ https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/saison-kurzarbeitergeld

Bild­un­ters­schrift: Wenn der Bau Win­ter­pau­se macht: Für Bau­ar­bei­ter im Land­kreis Wei­ßen­burg Gun­zen­hau­sen lau­fen Job und Lohn wei­ter – auch wenn Bau­stel­len bei Schnee und Frost lahm­lie­gen. Denn sie kön­nen Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld bekom­men.
Dar­auf hat die IG BAU Mit­tel­fran­ken hin­ge­wie­sen. Foto: Nils Hil­le­brand