Bundestagswahl: Mehr Steuern für die einen, weniger für die anderen

von | 17. Februar 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Am 23. Febru­ar 2025 fin­det die vor­ge­zo­ge­ne Bun­des­tags­wahl statt, bei der es um die Ver­tei­lung der 630 Sit­ze im Deut­schen Bun­des­tag geht. Die kan­di­die­ren­den Par­tei­en geben unter­schied­li­che Wahl­ver­spre­chen in Bezug auf die Besteue­rung von Ein­kom­men und Ver­mö­gen der Pri­vat­haus­hal­te. Es stellt sich die Fra­ge, wie sich die­se Steu­er­plä­ne auf das Bud­get der Steu­er­zah­len­den im Ver­gleich zu heu­te aus­wir­ken wür­den. „Nicht jede Ein­kom­mens­klas­se wird von jeder Par­tei glei­cher­ma­ßen begüns­tigt“, erklärt Jörg Gabes, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern. Die vor­aus­sicht­li­chen Kos­ten der Steu­er­pro­gram­me hat das Insti­tut der deut­schen Wirt­schaft (IW) geschätzt. Wei­ter­ge­hen­de öko­no­mi­sche Aus­wir­kun­gen der Par­tei­pro­gram­me auf die Wirt­schaft, wie Wachs­tum, Inves­ti­tio­nen oder Arbeits­plät­ze kön­nen dabei nicht berück­sich­tigt wer­den. Ver­gli­chen wer­den alle der­zeit im Bun­des­tag ver­tre­te­nen Par­tei­en sowie das neue Bünd­nis Sarah Wagen­knecht.

SPD: Ent­las­tung der Mehr­heit auf Kos­ten der Ver­mö­gen­den

Die Sozi­al­de­mo­kra­ten wol­len 95 Pro­zent der Steu­er­pflich­ti­gen ent­las­ten. Dafür soll die Ein­kom­mens­gren­ze für den Spit­zen­steu­er­satz von 66.760 auf 93.000 Euro ange­ho­ben wer­den. Der Spit­zen­steu­er­satz selbst soll von 42 auf 45 Pro­zent und der Rei­chen­steu­er­satz von 45 auf 47 Pro­zent stei­gen. Der Rei­chen­steu­er­satz soll ab 210.000 Euro grei­fen. Der Soli­da­ri­täts­zu­schlag soll bei­be­hal­ten, der Frei­be­trag aber erhöht wer­den. Statt der pau­scha­len Abgel­tung­s­teu­er von 25 Pro­zent sol­len Kapi­tal­erträ­ge wie­der mit dem per­sön­li­chen Steu­er­satz besteu­ert wer­den. Zudem soll die Ver­mö­gen­steu­er ab einem Ver­mö­gen von 100 Mio. revi­ta­li­siert wer­den. Die Erb­schaft- und Schen­kungs­steu­er soll für gro­ße Ver­mö­gen ver­schärft wer­den. Wei­ter­hin sol­len künf­tig Gewin­ne aus Immo­bi­li­en, die län­ger als zehn Jah­re gehal­ten wer­den, besteu­ert wer­den. Der Mehr­wert­steu­er­satz für alle Lebens­mit­tel soll von sie­ben auf fünf Pro­zent redu­ziert wer­den. Für den Han­del mit Akti­en, Anlei­hen, Devi­sen und Deri­va­ten soll eine Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er kom­men. Die Strom­steu­er soll auf das euro­päi­sche Min­dest­maß gesenkt wer­den. Für die Anschaf­fung eines in Deutsch­land pro­du­zier­ten E‑Autos soll es befris­te­te Steu­er­vor­tei­le geben. Dies soll auch für gebrauch­te und geleas­te E‑Autos sowie Dienst­wa­gen gel­ten. Die steu­er­li­che För­de­rung einer Betriebs­ren­te für Gering­ver­die­ner soll aus­ge­baut wer­den.

Fazit: Die Steu­er­ent­las­tun­gen wür­den den unte­ren und mitt­le­ren Ein­kom­mens­grup­pen zugu­te­kom­men. Die reichs­ten 5 Pro­zent wür­den dafür mehr zur Kas­se gebe­ten. Nach Berech­nun­gen des IW kos­ten die Steu­er­plä­ne der SPD rund 30 Mil­li­ar­den Euro. Das ist der nied­rigs­te Wert aller Par­tei­en. Die­se sol­len auf Basis von Schul­den rea­li­siert wer­den. Im Ver­gleich zu ande­ren Par­tei­en wür­de es nur ein klei­nes Plus für die Haus­hal­te geben.

CDU/CSU: Je höher das Ein­kom­men, des­to höher der Steu­er­vor­teil

Die Uni­on möch­te den Ein­kom­men­steu­er­ta­rif lang­sa­mer anstei­gen las­sen. Davon haben Gering­ver­die­ner nichts. Durch den gesun­ke­nen Grenz­steu­er­satz sol­len Teil­zeit­kräf­te moti­viert wer­den, ihre Stun­den auf­zu­sto­cken. Der Grund­frei­be­trag soll gering­fü­gig um 100 Euro erhöht wer­den. Der Spit­zen­steu­er­satz soll erst ab einem Ein­kom­men von 80.000 Euro grei­fen. Den Soli für die zehn Pro­zent Spit­zen­ver­die­ner möch­te die Uni­on ganz abschaf­fen. Eine Ver­mö­gen­steu­er für Rei­che wird grund­sätz­lich abge­lehnt. Rent­ner sol­len zum Wei­ter­ar­bei­ten moti­viert wer­den, indem ein Zusatz­ver­dienst zur Ren­te bis zu 2.000 Euro steu­er­frei blei­ben soll. Die Ren­ten­be­steue­rung soll künf­tig bereits an der Quel­le, also vor der Aus­zah­lung vor­ge­nom­men wer­den, um Rent­nern eine Steu­er­erklä­rung zu erspa­ren. Bei der Erb­schaft­steu­er sol­len höhe­re Frei­be­trä­ge kom­men. Die Pend­ler­pau­scha­le für Berufs­tä­ti­ge soll ange­ho­ben wer­den und eine stär­ker geför­der­te Ver­mö­gens­bil­dungs­prä­mie soll die bis­he­ri­ge Arbeit­neh­mer­spar­zu­la­ge und die Woh­nungs­bau­prä­mie erset­zen. Pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­run­gen und Betreu­ungs­kos­ten sol­len steu­er­lich bes­ser absetz­bar sein. Glei­ches gilt für die Kos­ten ener­ge­ti­scher Sanie­run­gen. Zudem steht die Uni­on für die Wie­der­ein­füh­rung der Agrar­die­sel­rück­ver­gü­tung und den redu­zier­ten Mehr­wert­steu­er­satz in der Gas­tro­no­mie von 7 Pro­zent, wie in Coro­na-Zei­ten. Beim erst­ma­li­gen Erwerb einer selbst­ge­nutz­ten Immo­bi­lie soll es Frei­be­trä­ge geben. Pro Erwach­se­nem 250.000 Euro und pro Kind 150.000 Euro.

Fazit: Die Steu­er­ent­las­tun­gen wür­den hohe Ein­kom­men über­pro­por­tio­nal ent­las­ten. Die Wahl­ver­spre­chen sol­len nach Berech­nun­gen des IW rund 89 Mil­li­ar­den Euro kos­ten und aus vor­han­de­nen Mit­teln finan­ziert wer­den, da die Schul­den­brem­se unver­än­dert bei­be­hal­ten wer­den soll. Wie das gehen soll, bleibt offen. Hier müss­te ein gigan­ti­sches Wirt­schafts­wun­der Geld in die Kas­sen spü­len. Doch das erscheint ange­sichts der aktu­el­len Pro­gno­se unrea­lis­tisch.

Grüne/Bündnis 90: Bes­se­re Balan­ce zwi­schen Arm und Reich

Die Grü­nen wol­len die Strom­steu­er auf das euro­päi­sche Min­dest­ni­veau absen­ken, wie alle ande­ren Par­tei­en auch. Dar­in unter­schei­den sie sich nicht. Auch eine Reduk­ti­on der Netz­ent­gel­te soll Haus­hal­te wie Unter­neh­men ent­las­ten. Um klei­ne­re Ein­kom­men zu ent­las­ten, soll der Grund­frei­be­trag stei­gen. Der Min­dest­lohn soll 15 Euro betra­gen. Dazu soll ein Kli­ma­geld für ein­kom­mens­schwa­che Haus­hal­te ein­ge­führt wer­den, das die CO2-Beprei­sung von Gebäu­de­wär­me und Trans­port aus­glei­chen soll. Nach Berech­nun­gen des ZEW könn­te mit 140 Euro pro Per­son gerech­net wer­den. Somit sol­len Durch­schnitts­ver­die­ner etwas stär­ker ent­las­tet wer­den als Spit­zen­ver­die­ner. Der Soli soll blei­ben, aber in den Ein­kom­men­steu­er­ta­rif über­führt wer­den. Gro­ße Ver­mö­gen sol­len durch eine höhe­re Erb­schaft­steu­er stär­ker belas­tet wer­den, klei­ne und mitt­le­re aber ver­schont blei­ben. Die Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le soll von der­zeit 1.230 Euro auf 1.500 Euro erhöht wer­den. Das Deutsch­land­ti­cket soll es dau­er­haft für 49 Euro geben. Statt der pau­scha­len Abgel­tung­s­teu­er auf Kapi­tal­erträ­ge sol­len die­se indi­vi­du­ell abge­gol­ten wer­den. Außer­dem wol­len die Grü­nen neu geschlos­se­ne Ehen künf­tig indi­vi­du­ell besteu­ern, anstatt dem Ehe­gat­ten­split­ting.

Fazit: Die Grü­nen ver­spre­chen weni­ger als die ande­ren Par­tei­en und stre­ben einen Ein­kom­mens­aus­gleich an. Gering- und Durch­schnitts­ver­die­ner sol­len ent­las­tet wer­den. Die­se Kos­ten las­sen sich laut IW mit 48 Mil­li­ar­den Euro bezif­fern. Durch eine Auf­wei­chung der Schul­den­brem­se und die Ein­rich­tung eines Deutsch­land­fonds wären die höhe­ren Aus­ga­ben für Haus­hal­te, Kli­ma­schutz und Inves­ti­tio­nen in die Infra­struk­tur gedeckt. Die Ver­schul­dung wäre über­schau­bar.

FDP: Beacht­li­che Steu­er­vor­tei­le für hohe Ein­kom­men

Die Freie Demo­kra­ti­sche Par­tei schlägt vor, den Ein­kom­men­steu­er­ta­rif schritt­wei­se abzu­fla­chen. Davon pro­fi­tie­ren die Mit­tel- und Gut­ver­die­ner. Der Grund­frei­be­trag soll um 1.000 Euro auf 13.096 Euro ange­ho­ben wer­den und der Spit­zen­steu­er­satz erst bei 96.000 Euro, statt bei 68.000 Euro, begin­nen. Der Soli soll kom­plett abge­schafft wer­den. Damit wer­den wie­der die obe­ren Ein­kom­men ent­las­tet. Eine Ver­mö­gen­steu­er wird abge­lehnt. Für die unte­ren Ein­kom­mens­schich­ten soll es aber eine Kli­ma­di­vi­den­de, ähn­lich wie bei den Grü­nen, geben. Die Ener­gie­be­steue­rung will die FDP umbau­en, indem Energie‑, Luft­ver­kehr- und Kfz-Steu­ern ent­fal­len und durch eine noch höhe­re CO2-Beprei­sung kom­pen­siert wer­den. Für Spei­sen soll ein ein­heit­li­cher Steu­er­satz von sie­ben Pro­zent gel­ten, egal ob zu Mit­neh­men oder Vor-Ort-Ver­zehr. Für Rent­ner soll eine Ren­ten­ab­zugs­steu­er kom­men und eine Dop­pel­be­steue­rung ver­mie­den wer­den. Pri­va­te Alters­vor­sor­ge­de­pots sol­len steu­er­lich geför­dert wer­den. Der Spa­rer-Frei­be­trag soll deut­lich erhöht und nicht aus­ge­schöpf­te Frei­be­trä­ge sol­len auf die Fol­ge­jah­re über­tra­gen wer­den kön­nen. Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten und ver­pflich­ten­de Unter­halts­zah­lun­gen sol­len bes­ser absetz­bar sein. Home­of­fice- und Ent­fer­nungs­pau­scha­le sol­len durch eine Arbeits­ta­ge­pau­scha­le ersetzt wer­den. Bei der ers­ten selbst­ge­nutz­ten Immo­bi­lie soll es einen Frei­be­trag von 500.000 Euro auf die Grund­er­werb­steu­er geben. Für jedes Kind erhöht sich die­ser um 100.000 Euro.

Fazit: Die FDP hat das zweit­teu­ers­te Steu­er­pro­gramm vor­zu­wei­sen. Nur die AFD will noch mehr aus­ge­ben. Das IW kommt auf ein Aus­ga­ben­vo­lu­men von 138 Mil­li­ar­den Euro pro Jahr. Wie die­se ent­gan­ge­nen Steu­er­ein­nah­men gegen­fi­nan­ziert wer­den kön­nen, bleibt ein Rät­sel, zumal die FDP an der Schul­den­brem­se fest­hal­ten will. Offen bleibt die Fra­ge, wie das ohne ent­spre­chen­de Ein­nah­me­quel­len und rein durch Ein­spa­run­gen finan­ziert wer­den kann.

AFD: Viel Geld für Rei­che, wenig für Gering­ver­die­ner

Die Alter­na­ti­ve für Deutsch­land möch­te den Grund­frei­be­trag auf 15.000 Euro erhö­hen. Rent­nern soll ein zusätz­li­cher Steu­er­grund­frei­be­trag von 12.000 Euro ange­rech­net wer­den. Der Ein­kom­men­steu­er­ta­rif soll ver­ein­facht wer­den und nur noch aus weni­gen Stu­fen bestehen. Die Tarif­eck­wer­te ver­schie­ben sich bis hin zum Spit­zen­steu­er­satz. Für die Wohl­ha­ben­den gibt es indes jede Men­ge zusätz­li­cher Steu­er­ge­schen­ke. Der Soli soll ganz abge­schafft wer­den, die Ver­mö­gen­steu­er nicht kom­men, die Erb­schaft­steu­er ersatz­los gestri­chen und auch die Grund­steu­er soll es künf­tig nicht mehr geben. Das wür­de bei den Kom­mu­nen ein rie­si­ges Loch nach sich zie­hen, für das es kei­nen Ersatz gäbe. Auch die CO2-Abga­be soll sofort gestri­chen wer­den, womit das markt­wirt­schaft­li­che Instru­ment für eine bes­se­re Kli­ma­po­li­tik ent­fal­len wür­de. Der Spa­rer­pausch­be­trag für Zins­er­trä­ge wür­de von 1.000 auf 6.672 Euro erhöht wer­den. Inter­es­sant ist der Vor­schlag, ein Fami­li­en­split­ting ein­zu­füh­ren. Indem die Sum­me der erziel­ten Ein­künf­te aller Fami­li­en­mit­glie­der durch die Anzahl der Fami­li­en­mit­glie­der geteilt wird, wür­den Fami­li­en bes­ser gestellt. In Bezug auf die Gas­tro­no­mie soll der redu­zier­te Steu­er­satz von sie­ben Pro­zent, wie bei der Uni­on, gel­ten. Für Selbst­nut­zer soll die Grund­er­werb­steu­er auf­ge­ho­ben wer­den.

Fazit: Die AfD legt das teu­ers­te Steu­er­pro­gramm von allen Par­tei­en auf. Laut IW beläuft sich die Sum­me der Ent­las­tun­gen auf 149 Mil­li­ar­den Euro. Das ent­spricht fast einem Drit­tel aller Ein­nah­men, die für Pri­vat­haus­hal­te, ins­be­son­de­re für die Wohl­ha­ben­den, aus­ge­ge­ben wer­den wür­de. Woher das Geld kom­men soll, sagt die Par­tei nicht. Damit sind die astro­no­misch hohen Wahl­ge­schen­ke lei­der nicht umzu­set­zen und ent­pup­pen sich vor dem Grund­satz der Ein­hal­tung der Schul­den­brem­se als Uto­pie.

BSW: Gerech­te­re Ein­kom­mens­ver­tei­lung und mehr Net­to­ein­kom­men

Das Bünd­nis Sarah Wagen­knecht unter­stützt dage­gen Steu­er­pflich­ti­ge mit klei­nen und mitt­le­ren Ein­kom­men. Der Grund­frei­be­trag soll deut­lich auf 16.600 Euro ange­ho­ben wer­den. Die­ser Wert ent­spricht der Armuts­ge­fähr­dungs­schwel­le. Ren­ten sol­len pau­schal bis 2.000 Euro steu­er­frei blei­ben. Monat­li­che Ein­kom­men bis 7.500 Euro brut­to sol­len eben­falls steu­er­lich ent­las­tet, der Spit­zen­steu­er­satz soll erst bei sehr hohen Ein­kom­men ange­wen­det wer­den. Genaue­re Anga­ben und Zah­len dazu lie­gen nicht vor. Die Abgel­tung­s­teu­er von 25 Pro­zent auf Kapi­tal­erträ­ge soll abge­schafft und Kapi­tal­erträ­ge statt­des­sen wie Arbeits­ein­kom­men, in der Regel also weit höher, besteu­ert wer­den. Dann fie­len auch Sozi­al­ab­ga­ben an. Die anvi­sier­te Ver­mö­gen­steu­er ist hin­ge­gen kon­kre­ti­siert. Für Ver­mö­gen ab 25 Mil­lio­nen Euro soll ein Pro­zent, ab 100 Mil­lio­nen Euro zwei Pro­zent und ab einer Mil­li­ar­de drei Pro­zent fäl­lig wer­den. Außer­dem spricht sich das Bünd­nis für eine Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er auf Wert­pa­pier- und Deri­vat­ge­schäf­te aus, wie die SPD. Die Erb­schaft­steu­er soll erhöht wer­den. Eine Steu­er­ermä­ßi­gung für Agrar­die­sel soll wie­der ein­ge­führt wer­den. Der Erwerb von Grund­nah­rungs­mit­teln soll künf­tig mit 0 Pro­zent besteu­ert wer­den. Fami­li­en, die erst­mals ein selbst­ge­nutz­tes Eigen­heim erwer­ben, sol­len von der Grund­er­werb­steu­er befreit wer­den.

Fazit: Von den Plä­nen des BSW pro­fi­tie­ren die gerin­gen und mitt­le­ren Ein­kom­mens­klas­sen. Die pro­kla­mier­ten Maß­nah­men kos­ten laut IW in Sum­me 122 Mil­li­ar­den Euro. Damit ist es das dritt­teu­ers­te Wahl­pro­gramm bei die­ser Bun­des­tags­wahl. Dafür möch­te Sarah Wagen­knecht die Schul­den­brem­se aus­set­zen. Das wird jedoch nicht annä­hernd aus­rei­chen, um die hohen Aus­ga­ben zu finan­zie­ren. Auch hier kann die Umsetz­bar­keit der Par­tei­pro­gram­me ange­zwei­felt wer­den.

Die LINKE: Ein­kom­mens­ge­rech­tig­keit zu Las­ten der Wirt­schaft

Noch höhe­re Steu­er­ent­las­tun­gen als das BSW und die Grü­nen ver­spricht die Lin­ke den Gering- und Mit­tel­ver­die­nern. Der Grund­frei­be­trag soll bei 16.800 Euro ange­setzt wer­den und der Ein­gangs­steu­er­satz von 14 Pro­zent auf 6 Pro­zent fal­len. Bereits ab einem Ein­kom­men von 70.000 Euro soll ein Steu­er­satz von 53 Pro­zent grei­fen. Die Rei­chen­steu­er soll für Ein­kom­men ober­halb von 260.533 Euro sogar 60 Pro­zent und für Ein­kom­men ober­halb von 1 Mio. Euro 75 Pro­zent betra­gen. Der Soli soll nicht nur bei­be­hal­ten, son­dern zusätz­lich ein Ener­gie-Soli ein­ge­führt wer­den. Auch die Ver­mö­gen­steu­er soll wie­der ein­ge­führt wer­den. Einen Frei­be­trag soll es für Pri­vat­ver­mö­gen abzüg­lich Schul­den von bis zu 1 Mio. Euro pro Per­son und 5 Mio. Euro Betriebs­ver­mö­gen geben. Ab 50 Mil­lio­nen Euro sol­len fünf Pro­zent, ab einer Mil­li­ar­de zwölf Pro­zent Steu­ern fäl­lig wer­den. Dazu soll eine ein­ma­li­ge Ver­mö­gens­ab­ga­be kom­men, die 30 Pro­zent für die reichs­ten 0,7 Pro­zent beträgt. Neben die­sen Mehr­ein­nah­men von min­des­tens 310 Mil­li­ar­den soll auch aus der Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er mit 0,1 Pro­zent 36 Mil­li­ar­den Euro jähr­lich in die Staats­kas­se flie­ßen. Auch höhe­re Steu­er­sät­ze auf Erb­schaf­ten und Schen­kun­gen unter Super­rei­chen sol­len Ein­nah­men brin­gen. Erb­schaf­ten über drei Mil­lio­nen Euro sol­len mit 60 Pro­zent besteu­ert wer­den. Die Frei­be­trä­ge wür­den aber für alle auf 150.000 bzw. 300.000 Euro gesenkt wer­den. Der­zeit beträgt der Frei­be­trag für Ehe­part­ner 500.000 Euro. Die Mehr­wert­steu­er auf Grund­nah­rungs­mit­tel, Hygie­ne­pro­duk­te und Nah­ver­kehr soll kom­plett ent­fal­len. Das Kin­der­geld soll dafür von 255 Euro auf 379 Euro pro Monat stei­gen.

Fazit: Hohe Ein­kom­men sol­len wesent­lich stär­ker besteu­ert wer­den als bis­her. Es wür­de eine Umver­tei­lung von den Rei­chen und Gut­ver­die­nen­den statt­fin­den. Die hohen Kos­ten des Par­tei­pro­gramms belau­fen sich auf 198 Mil­li­ar­den Euro. Woher die Geld­mit­tel kom­men sol­len, ist nach­voll­zieh­bar. Das wür­de zwar zu erheb­li­chen Mehr­ein­nah­men in der Staats­kas­se füh­ren, jedoch könn­te der Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land durch eine stär­ke­re Besteue­rung der Unter­neh­men gefähr­det wer­den.

Gro­ße Wahl­ver­spre­chen und zu wenig Geld

Die ein­zel­nen Par­tei­en haben teil­wei­se sehr unter­schied­li­che Vor­stel­lun­gen in Bezug auf die Ein­kom­mens­ver­tei­lung in der Gesell­schaft. Die Wahl­ver­spre­chen von eini­gen Par­tei­en sind rie­sig und wer­den zwangs­läu­fig an der Finan­zie­rung schei­tern. Aber in der Pra­xis kommt es ohne­hin oft anders. Kei­ne Par­tei wird nach heu­ti­gen Pro­gno­sen die abso­lu­te Mehr­heit errin­gen und allein regie­ren kön­nen. Es wird auf eine Koali­ti­on, in wel­cher Form auch immer, hin­aus­lau­fen und die Par­tei­en wer­den Kom­pro­mis­se schlie­ßen müs­sen. Die Wahl­ver­spre­chen wer­den de fac­to sel­ten so umge­setzt, wie bewor­ben. Zu guter Letzt soll noch dar­auf hin­zu­wei­sen wer­den, dass die Bedeu­tung der Unter­neh­men für unser Wohl­erge­hen und über das Steu­er­li­che hin­aus­ge­hen­de Wahl­pro­gram­me zur Ankur­be­lung der Wirt­schaft eine gro­ße Rol­le spie­len wer­den. Denn wenn es den Unter­neh­men in Deutsch­land gut geht, steht ins­ge­samt mehr Geld zur Ver­fü­gung.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.: Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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