Das ändert sich für Autofahrer 2026

von | 30. Januar 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Für vie­le Men­schen ist Mobi­li­tät All­tag, wes­halb poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen in die­sem Bereich beson­ders den Nerv tref­fen. Zum Jah­res­wech­sel 2026 tre­ten eini­ge Neue­run­gen für Auto­fah­rer in Kraft – an der Zapf­säu­le, auf dem Weg zur Arbeit und bei der Steu­er­erklä­rung. Wäh­rend die Bun­des­re­gie­rung fos­si­le Kraft­stof­fe ver­teu­ert, setzt sie gleich­zei­tig auf Ent­las­tun­gen für Berufs­pend­ler und Anrei­ze für eine kli­ma­freund­li­che­re Mobi­li­tät. Hin­zu kommt die Preis­an­pas­sung beim Deutsch­land­ti­cket im öffent­li­chen Nah­ver­kehr von 58 auf 63 Euro. Dies ist ein ver­kehrs­po­li­ti­scher Kurs mit unter­schied­li­chen Fol­gen für den Geld­beu­tel, je nach Fahr­pro­fil und Lebens­si­tua­ti­on.

Füh­r­er­scheinum­tausch läuft wei­ter

Wer einen alten Kar­ten­füh­rer­schein besitzt, soll­te einen Blick auf das Aus­stel­lungs­jahr wer­fen. Alle Füh­rer­schei­ne, die zwi­schen 1999 und 2001 aus­ge­stellt wur­den, müs­sen spä­tes­tens bis zum 19. Janu­ar 2026 umge­tauscht sein. Hin­ter­grund ist die EU-wei­te Ver­ein­heit­li­chung der Füh­rer­schein­do­ku­men­te. Wer die Frist ver­säumt, ris­kiert zwar kei­nen Punk­te­ab­zug, muss aber mit einem Ver­war­nungs­geld von zehn Euro rech­nen. Der neue EU-Füh­rer­schein kos­tet 25 Euro, ist fäl­schungs­si­che­rer und muss auf­grund sei­ner Befris­tung nach 15 Jah­ren erneut bean­tragt wer­den.

CO-Preis steigt erneut an

An den Tank­stel­len sind die Prei­se wie­der spür­bar ange­stie­gen. Mit dem Jah­res­wech­sel greift die nächs­te Stu­fe der CO₂-Beprei­sung. Der Preis pro Ton­ne Koh­len­di­oxid beträgt nun fle­xi­bel zwi­schen 55 und 65 Euro. Ziel die­ser Maß­nah­me ist es, den Aus­stoß kli­ma­schäd­li­cher Emis­sio­nen wei­ter zu sen­ken und Anrei­ze für alter­na­ti­ve Antrie­be zu schaf­fen. Für Auto­fah­rer bedeu­tet das um eini­ge Cent höhe­re Prei­se für Ben­zin und Die­sel, wobei die exak­ten Mehr­kos­ten vom Markt­preis und vom tat­säch­li­chen CO₂-Zer­ti­fi­kats­preis abhän­gen.

Pend­ler­pau­scha­le ver­ein­heit­licht

Berufs­pend­ler kön­nen sich über eine ver­bes­ser­te steu­er­li­che Ent­las­tung freu­en. Ab dem 1. Janu­ar 2026 gilt die erhöh­te Ent­fer­nungs­pau­scha­le von 38 Cent pro Kilo­me­ter, und zwar ab dem ers­ten gefah­re­nen Kilo­me­ter. Bis­lang wur­de die­ser Satz erst ab dem 21. Kilo­me­ter ange­wandt. Somit erhöht die neue Ent­fer­nungs­pau­scha­le die absetz­ba­ren Wer­bungs­kos­ten, erleich­tert das Über­schrei­ten des Arbeit­neh­mer­pausch­be­trags und kann sich in einer höhe­ren Steu­er­erstat­tung bemerk­bar machen. „Bei Arbeit­neh­men­den mit einem ein­ge­tra­ge­nen Lohn­steu­er­frei­be­trag kommt die Ent­las­tung schon monat­lich in Form von mehr Net­to auf der Gehalts­ab­rech­nung an“, erklärt die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern.

Mobi­li­täts­prä­mie ver­ste­tigt

Auch Aus­zu­bil­den­de, Prak­ti­kan­ten und Mini­job­ber pro­fi­tie­ren wei­ter­hin von den steu­er­li­chen Erleich­te­run­gen zum Aus­gleich der CO₂-Beprei­sung. Die Mobi­li­täts­prä­mie rich­tet sich an Arbeit­neh­men­de und Selbst­stän­di­ge mit gerin­gem Ein­kom­men, die von der erhöh­ten Pend­ler­pau­scha­le steu­er­lich nicht pro­fi­tie­ren wür­den, da sie kaum oder kei­ne Ein­kom­men­steu­er zah­len. Die Mobi­li­täts­prä­mie gleicht die­sen Nach­teil aus und kann über das Jahr 2026 hin­aus nun dau­er­haft bean­tragt wer­den. Der Antrag lohnt sich aber erst bei einem län­ge­ren Arbeits­weg von mehr als 21 Kilo­me­tern und wirkt sich steu­er­lich nur dann aus, wenn der Arbeit­neh­mer-Pausch­be­trag von 1.230 Euro über­schrit­ten wird.

För­de­rung von E‑Autos

Die Bun­des­re­gie­rung setzt auch 2026 Anrei­ze für Pri­vat­haus­hal­te zum Umstieg auf Elek­tro­mo­bi­li­tät. Rei­ne Elek­tro­fahr­zeu­ge blei­ben über das Jahr 2026 hin­aus von der Kfz-Steu­er befreit. Somit pro­fi­tie­ren neu zuge­las­se­ne E‑Autos wei­ter­hin von einer Steu­er­be­frei­ung von bis zu zehn Jah­ren.

Die steu­er­li­che För­de­rung von elek­tri­schen Dienst­wa­gen wur­de bereits ab 1. Juli 2025 aus­ge­wei­tet. Die Gren­ze für die güns­ti­ge 0,25-Prozent-Besteuerung stieg von 70.000 auf 100.000 Euro Brut­to­lis­ten­preis. Dadurch sind höher­wer­ti­ge Elek­tro­fahr­zeu­ge für Arbeit­neh­men­de eben­falls attrak­tiv gewor­den, die ihren Fir­men­wa­gen pri­vat nut­zen. Der geld­wer­te Vor­teil für die Pri­vat­nut­zung und die monat­li­che Lohn­steu­er­be­las­tung sin­ken in die­ser Preis­klas­se. Liegt der Brut­to­lis­ten­preis des Kfz dar­über, wird mit 0,5 Pro­zent besteu­ert.

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Über die Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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