Der optimale Zeitpunkt für die Steuererklärung 2024

von | 19. Februar 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Das Jahr 2024 ist längst abge­lau­fen und seit dem 1. Janu­ar kön­nen die Steu­er­erklä­run­gen für das Jahr 2024 ein­ge­reicht wer­den. In der Theo­rie zumin­dest, denn prak­tisch ist das nicht! Den Steu­er­be­scheid gibt es aller­frü­hes­tens im März. War­um ist das so? Und wann ist der bes­te Zeit­punkt für die Abga­be? Tobi­as Gerau­er, Vor­stand der Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern, erteilt Aus­künf­te. Schon mal vor­ab: Alle Eif­ri­gen, die bereits steu­er­tech­nisch in den Start­lö­chern ste­hen, kön­nen sich ent­span­nen.

Sind alle Unter­la­gen vor­han­den?

Wer mit der Steu­er­erklä­rung zu früh beginnt, macht sich selbst mehr Arbeit. Das liegt zum einen dar­an, dass Arbeit­ge­ber, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Kran­ken­kas­sen, die Agen­tur für Arbeit und ande­re Insti­tu­tio­nen bis zum 28. Febru­ar des Fol­ge­jah­res Zeit haben, ihre Daten elek­tro­nisch an die Finanz­äm­ter zu über­mit­teln. Ohne Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung, Ren­ten­be­zugs­mel­dung, Bei­trags­rech­nun­gen und Jah­res­steu­er­be­schei­ni­gun­gen, z.B. für Kapi­tal­erträ­ge, ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen oder Alters­vor­sor­ge, geht es nicht.

Davon kön­nen Steu­er­pflich­ti­ge eben­falls pro­fi­tie­ren. Wird die Steu­er­erklä­rung elek­tro­nisch im ELS­TER-Por­tal erstellt, dann kön­nen die­se Daten vom Finanz­amt her­un­ter­ge­la­den und in die eige­nen Steu­er­for­mu­la­re direkt über­nom­men wer­den. So mini­miert sich der Zeit­auf­wand für Selbst­er­stel­ler. Die über­nom­me­nen Daten soll­ten aber unbe­dingt auf ihre Rich­tig­keit hin über­prüft wer­den, da der Steu­er­pflich­ti­ge hier­für ver­ant­wort­lich ist.

Wann geht es bei den Finanz­äm­tern los?

Zum ande­ren begin­nen die Finanz­äm­ter in der Regel erst Mit­te März mit der Bear­bei­tung der Steu­er­erklä­run­gen des Vor­jah­res. Sie sind dar­auf ange­wie­sen, dass alle gesetz­li­chen Neue­run­gen, u.a. höhe­re Frei­be­trä­ge und Pau­scha­len, bun­des­weit in ihre Soft­ware zen­tral ein­ge­spielt wer­den. Zuvor kön­nen sie eben­falls nicht star­ten. Somit sind die ers­ten Steu­er­be­schei­de ab Ende März zu erwar­ten.

Die Bear­bei­tungs­zeit vari­iert stark von Finanz­amt zu Finanz­amt und von Bun­des­land zu Bun­des­land. Digi­ta­le Steu­er­erklä­run­gen über ELSTER wer­den schnel­ler bear­bei­tet als Papier­for­mu­la­re. Im schnells­ten Fall liegt der Bescheid schon nach zwei Wochen vor. Im Durch­schnitt müs­sen Steu­er­zah­ler jedoch knapp zwei Mona­te auf ihren Steu­er­be­scheid war­ten. Bei sehr kom­ple­xen Fäl­len, feh­len­den Unter­la­gen und Rück­fra­gen kann das Finanz­amt bis zu sechs Mona­te in Anspruch neh­men.

Wann frü­her, wann spä­ter abge­ben?

Eine früh­zei­ti­ge Abga­be der Steu­er­erklä­rung lohnt sich ins­be­son­de­re, wenn eine grö­ße­re Rück­erstat­tung zu erwar­ten ist. Denn je frü­her das Geld auf dem eige­nen Kon­to ankommt, des­to bes­ser. Vie­le sind auch erleich­tert, wenn sie die läs­ti­ge Pflicht hin­ter sich gebracht haben. Ande­re schie­ben die­se Auf­ga­be lie­ber so lan­ge wie mög­lich vor sich her, weil sie ihren inne­ren Schwei­ne­hund nicht über­win­den mögen. Eine spä­te­re Abga­be kann im Fall einer zu erwar­ten­den Nach­zah­lung aber sinn­voll sein. So bleibt Zeit, die not­wen­di­gen Mit­tel dafür bei­sei­te­zu­le­gen.

Wie lan­ge haben Tröd­ler Zeit?

Selbst­er­stel­lern bleibt bei einer Pflicht­ver­an­la­gung bis zum 31. Juli 2025 Zeit. Wer sich par­tout nicht mit sei­nen Steu­er­ge­schich­ten aus­ein­an­der­set­zen will, kann sie an einen Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein oder Steu­er­be­ra­ter abge­ben. Dann gibt es wei­te­re neun Mona­te Auf­schub. Die Abga­be durch Ver­ei­ne und Unter­neh­men endet am 30. April 2026. Aller­dings wird eine früh­zei­ti­ge Über­ga­be der Unter­la­gen an den Bera­ter emp­foh­len, denn kurz vor der Abga­be­frist kommt es erfah­rungs­ge­mäß zu Staus und man bekommt in der Regel kei­nen frei­en Bera­tungs­ter­min mehr.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.

Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.