Die Krux beim Mobile Banking: ohne Kontoauszug kein Steuerabzug

von | 17. Oktober 2023 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Mobi­le Ban­king, also Bank­ge­schäf­te mit dem Smart­phone zu erle­di­gen, ist heut­zu­ta­ge weit ver­brei­tet. Ob Über­wei­sung oder Wert­pa­pier­or­der, die Geschäf­te las­sen sich ganz schnell und mit nur weni­gen Klicks auch unter­wegs mit der Ban­king-App täti­gen. Doch der Kom­fort hat sei­ne Tücken. Die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern berich­tet, dass immer mehr Mit­glie­der kei­ne Kon­to­aus­zü­ge als Bele­ge für die Steu­er­erklä­rung vor­wei­sen kön­nen und so ein Steu­er­ab­zug ver­sagt wird. Der Grund dafür ist das Mobi­le Ban­king. Vie­le Smart­phonen­ut­zer ver­ges­sen, ihre Kon­to­aus­zü­ge regel­mä­ßig digi­tal abzu­ru­fen und zu archi­vie­ren.

Beleg- und Beleg­vor­hal­te­pflicht las­sen grü­ßen

Wer vom Fis­kus Geld zurück haben möch­te, muss für sei­ne Aus­ga­ben Nach­wei­se vor­lie­gen haben. Manch­mal ist ein ein­fa­cher Kon­to­aus­zug, der eine Zah­lung bestä­tigt, als Beleg aus­rei­chend. Bei vie­len absetz­ba­ren Pos­ten, wie z.B. Hand­wer­ker­kos­ten, ist aber die ergän­zen­de Rech­nung eben­so erfor­der­lich. In jedem Fall müs­sen bei der Erstel­lung der Steu­er­erklä­rung die Kon­to­aus­zü­ge für das ent­spre­chen­de Jahr gesich­tet, ande­re Beträ­ge geschwärzt und Dupli­ka­te für das Finanz­amt ange­fer­tigt wer­den.

Pri­vat­per­so­nen soll­ten ihre Kon­to­aus­zü­ge min­des­tens sechs, bes­ser noch zehn Jah­re auf­he­ben. Für eine frei­wil­li­ge Steu­er­erklä­rung benö­tigt man Bele­ge bis zu einem Zeit­raum, der vier Jah­re zurück­lie­gen kann. Steu­er­be­schei­de kön­nen nach Ablauf des Kalen­der­jah­res der Abga­be vom Finanz­amt nach­träg­lich auch noch bis zu vier Jah­re regu­lär bzw. fünf Jah­re bei leicht­fer­ti­ger Steu­er­ver­kür­zung kor­ri­giert wer­den. Bei einem Ver­dacht auf Steu­er­hin­ter­zie­hung sind es sogar zehn Jah­re.

Gene­ra­ti­on Online und Mobi­le-Ban­king

Für Online­ban­king­nut­zer, die von zu Hau­se aus sta­tio­när am PC ihre Bank­ge­schäf­te erle­di­gen, ist das Pro­ze­de­re heu­te das­sel­be wie frü­her. Nur, dass die Kon­to­aus­zü­ge nicht mehr am Schal­ter abge­holt und in Mäpp­chen abge­hef­tet und am Jah­res­en­de dicke Päck­chen von Blät­tern durch­fors­tet wer­den müs­sen. Über den Online­zu­gang zur Bank wer­den die Kon­to­aus­zü­ge in der Regel im pdf-For­mat monat­lich für den Down­load erstellt. Die­se soll­ten abge­ru­fen und digi­tal in einem Ord­ner archi­viert wer­den. So ste­hen sie zur spä­te­ren Durch­sicht, zum Aus­druck oder zum digi­ta­len Ver­sand unbe­grenzt zur Ver­fü­gung.

Doch vie­le mobi­le Smart­phone-Ban­ker ver­säu­men genau das. Sie laden ihre Kon­to­aus­zü­ge von der Ban­king-App nicht aufs Han­dy. Die Kon­se­quenz ist, dass je nach Bank­in­sti­tut nach einer gewis­sen Zeit die Kon­to­aus­zü­ge nicht mehr im per­sön­li­chen Post­fach abruf­bar sind. Recher­chen erga­ben, dass bei man­chen Ban­ken die elek­tro­ni­schen Kon­to­aus­zü­ge maxi­mal 90, 180 oder 365 Tage ab dem Tag des Erschei­nens ange­zeigt wer­den. Danach wer­den sie auto­ma­tisch aus den Kun­den­post­fä­chern gelöscht.

Kon­to­aus­zü­ge aus dem Archiv sind teu­er

Und was ist, wenn nach die­ser Zeit noch ein Kon­to­aus­zug benö­tigt wird? Gut, dass Ban­ken nach § 257 Han­dels­ge­setz­buch ver­pflich­tet sind, Doku­men­te für zehn Jah­re zu archi­vie­ren. Alte Kon­to­aus­zü­ge bzw. ein­zel­ne Umsät­ze kön­nen bei den Ban­ken daher auf Anfra­ge erwor­ben wer­den. Dies ist jedoch teil­wei­se nicht nur zeit­auf­wen­dig, son­dern mit erheb­li­chen Gebüh­ren ver­bun­den. Ein­zel­ne Kon­to­aus­zü­ge bzw. Dupli­ka­te wer­den mit 4 bis 15 Euro bepreist. Die Prei­se kön­nen dem jewei­li­gen Preis- und Leis­tungs­ver­zeich­nis der Bank ent­nom­men wer­den.

Um saf­ti­ge Gebüh­ren oder Steu­er­nach­tei­le zu ver­mei­den, soll­ten Kon­to­in­ha­ber ihre Kon­to­aus­zü­ge idea­ler­wei­se monat­lich abru­fen und able­gen. Wer auf Num­mer sicher gehen will, beugt einem tech­ni­schen Defekt, Daten- oder Smart­phon­ever­lust vor und spei­chert Siche­rungs­ko­pien auf wei­te­ren Gerä­ten oder druckt die Kon­to­aus­zü­ge klas­sisch zusätz­lich auf Papier aus. Denn nur mit dau­er­haft ver­wahr­ten Kon­to­aus­zü­gen ist man gut gegen­über For­de­run­gen von ver­schie­de­nen Behör­den oder Gerich­ten gewapp­net.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.: Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist in über 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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