Die Pendlerpauschale ist nicht klimaschädlich

von | 9. April 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Ver­schie­de­ne Orga­ni­sa­tio­nen, dar­un­ter feder­füh­rend der WWF Deutsch­land, die Kli­ma-Alli­anz Deutsch­land und der Deut­sche Cari­tas­ver­band sowie das Umwelt­bun­des­amt, for­dern in der poli­ti­schen Dis­kus­si­on die Strei­chung der Pend­ler­pau­scha­le. Sie hal­ten die steu­er­li­che Ent­fer­nungs­pau­scha­le für umwelt­schäd­lich, weil sie lan­ge Arbeits­we­ge för­de­re und öko­lo­gi­sche Fehl­an­rei­ze set­ze. Die­se Behaup­tun­gen sind wis­sen­schaft­lich nicht halt­bar, wie eine Stu­die zeigt. Die Höhe der Ent­fer­nungs­pau­scha­le beein­flusst das Pen­del­ver­hal­ten von Arbeit­neh­men­den kaum. Für die Wahl von Wohn­ort und Arbeits­platz sind ande­re Fak­to­ren aus­schlag­ge­bend. Poli­ti­ker und Arbeit­ge­ber soll­ten hier anset­zen.

Wie funk­tio­niert die Ent­fer­nungs­pau­scha­le?

Die Ent­fer­nungs­pau­scha­le, umgangs­sprach­lich Pend­ler­pau­scha­le genannt, ist eine steu­er­li­che Ver­güns­ti­gung für die Fahrt­kos­ten zur Arbeit. Dafür mul­ti­pli­zie­ren Arbeit­neh­men­de die ein­fa­che Ent­fer­nung zwi­schen Wohn- und Arbeits­stät­te mit den Kilo­me­ter­sät­zen. Die­ser beträgt für die ers­ten 20 Kilo­me­ter 30 Cent pro Kilo­me­ter. Ab dem 21. Kilo­me­ter steigt er auf 38 Cent pro Kilo­me­ter. Das Inter­es­san­te dar­an ist, dass die Pau­scha­le unab­hän­gig vom Ver­kehrs­mit­tel gewährt wird. Sie gilt für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer glei­cher­ma­ßen. „Auch wird nicht nur der Indi­vi­du­al­ver­kehr damit steu­er­lich geför­dert, son­dern auch die Nut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel“, betont die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern.

Die tat­säch­li­chen Kos­ten für den Arbeits­weg deckt die Ent­fer­nungs­pau­scha­le nicht ab. Zum einen wird sie gewährt, auch wenn der Arbeits­weg kei­ne Kos­ten ver­ur­sacht hat. Zum ande­ren wer­den die höhe­ren Kos­ten für Auto­fah­rer bei wei­tem nicht ersetzt. Die­se Arbeit­neh­men­den zah­len auf­grund der CO2-Abga­be sehr hohe Kraft­stoff­prei­se, um zur Arbeit zu kom­men. Zudem sind die Nut­zungs­kos­ten für einen Pkw laut Sta­tis­ti­schem Bun­des­amt über die Jah­re stark gestie­gen. Auch E‑Autos sind kei­ne güns­ti­ge Vari­an­te. Eine Beson­der­heit gibt es für Nut­zer öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel. Über­stei­gen die Ticket­kos­ten die Pau­scha­le, kön­nen die Mehr­auf­wen­dun­gen für das Kalen­der­jahr als Wer­bungs­kos­ten ange­setzt wer­den.

Wel­che Fak­to­ren beein­flus­sen die Arbeits­platz­wahl?  

Dass Erwerbs­tä­ti­ge auf­grund der Ent­fer­nungs­pau­scha­le län­ge­re Weg­stre­cken zur Arbeit in Kauf neh­men oder vom Arbeits­ort weg­zie­hen wür­den, wider­le­gen Prof. Dr. Hecht­ner, u.a. in der Ver­öf­fent­li­chung „Unter­su­chung der öko­no­mi­schen Wir­kung der Ent­fer­nungs­pau­scha­le auf das Pen­del­ver­hal­ten von Steu­er­pflich­ti­gen“. Die empi­ri­sche Stu­die, war­um Arbeit­neh­men­de pen­deln, kommt zu dem Ergeb­nis, dass die Ent­fer­nungs­pau­scha­le kei­nen signi­fi­kan­ten Ein­fluss auf den Stand­ort der Woh­nung oder Arbeits­stät­te hat. Wegen der gering­fü­gi­gen steu­er­li­chen Kom­pen­sa­ti­on wech­selt man sei­nen Arbeits­platz nicht.

Für einen Arbeits­platz­wech­sel sind Fak­to­ren wie eine Unzu­frie­den­heit mit dem aktu­el­len Job oder ein grö­ße­res Gehalts­plus aus­schlag­ge­bend. Über­wie­gend wer­den Arbeit­ge­ber in Wohn­ort­nä­he gesucht, da die meis­ten Arbeit­neh­mer auf­grund des finan­zi­el­len und Zeit­auf­wands das Pen­deln scheu­en. Mehr Frei­zeit und eine bes­se­re Work-Life-Balan­ce zie­hen hier mehr. Lan­ge Pen­del­stre­cken neh­men zumeist hoch dotier­te und bes­ser bezahl­te Fach­kräf­te in Kauf. Sie fin­den sel­ten in Wohn­ort­nä­he einen ent­spre­chend qua­li­fi­zier­ten Arbeits­platz und haben erst gar nicht die Aus­wahl.

Hohe Miet­prei­se trei­ben in länd­li­che Regio­nen

Bewoh­ner von länd­li­chen Gebie­ten müs­sen in der Regel pen­deln, da sich ent­spre­chen­de Arbeit­ge­ber oft nicht in der Nähe befin­den. Gera­de die­se Ange­stell­ten sind auf ihr Auto ange­wie­sen, unab­hän­gig davon, ob der Pkw steu­er­lich geför­dert wird oder nicht. Öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel ste­hen häu­fig nicht als Alter­na­ti­ve zur Ver­fü­gung, da ent­we­der die Tak­tung zu weit aus­ein­an­der­liegt, die Fahr­zei­ten nicht zu den Arbeits­zei­ten pas­sen oder es über­haupt kei­ne Infra­struk­tur gibt. Trotz der Abhän­gig­keit vom Pkw sind immer mehr Men­schen gezwun­gen, in länd­li­che Regio­nen zu zie­hen, weil in den Städ­ten aku­ter Wohn­raum­man­gel herrscht und die Mie­ten uner­schwing­lich hoch sind. Eine effek­ti­ve Miet­preis­po­li­tik könn­te die­ser Tat­sa­che ent­ge­gen­wir­ken und damit die Nut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel ermög­li­chen.

Umwelt­freund­li­che Alter­na­ti­ve Home­of­fice

Eine steu­er­li­che Alter­na­ti­ve zur Ent­fer­nungs­pau­scha­le stellt die Home­of­fice-Pau­scha­le dar. Sie wird gewährt, wenn Ange­stell­te von zu Hau­se aus arbei­ten. Durch den ent­fal­le­nen Weg zur Arbeit scho­nen im Home­of­fice Arbei­ten­de die Umwelt. Mit der 6‑Eu­ro-Tages­pau­scha­le sind sie Arbeit­neh­men­den mit einem Arbeits­weg von 20 Kilo­me­tern an 210 Arbeits­ta­gen gleich­ge­stellt. In die­sem Fall betra­gen die Ent­fer­nungs- und die Home­of­fice-Pau­scha­le jeweils 1.260 Euro. Jedoch liegt das oft nicht in der Hand des Ange­stell­ten, denn vie­le Arbeit­ge­ber gewäh­ren inzwi­schen kein Home­of­fice mehr. Die Errun­gen­schaft aus Coro­na-Zei­ten wur­de von vie­len Fir­men rück­gän­gig gemacht. An die­ser Stel­le sind die Unter­neh­men gefor­dert, zum Kli­ma­schutz bei­zu­tra­gen.

Berech­ti­gung der Ent­fer­nungs­pau­scha­le

“Die Ent­fer­nungs­pau­scha­le ist kei­ne Sub­ven­ti­on der­je­ni­gen Ange­stell­ten, die auf ein Auto ange­wie­sen sind, um zur Arbeit zu kom­men. Eine Abschaf­fung der Pend­ler­pau­scha­le wür­de kei­nen nen­nens­wer­ten Effekt auf das Kli­ma haben. Sie wür­de dem Staat nur auf Kos­ten der Berufs­tä­ti­gen und ins­be­son­de­re der länd­li­chen Bevöl­ke­rung höhe­re Steu­er­gel­der besche­ren“, erklärt Tobi­as Gerau­er, Vor­stand der Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern.

Steu­er­lich sub­ven­tio­niert wer­den ledig­lich Ange­stell­te mit einem Job­ti­cket und Fahr­ge­mein­schaf­ten. Per­so­nen, die ein ver­güns­tig­tes Job­ti­cket nut­zen und steu­er­li­che Vor­tei­le bekom­men, wer­den dop­pelt belohnt. Das umwelt­freund­li­che Ver­hal­ten durch Nut­zung von öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln ist jedoch schon vor­han­den. Auch Fahr­ge­mein­schaf­ten tra­gen zum Kli­ma­schutz bei, wenn sich meh­re­re Ange­stell­te für die Fahrt zur Arbeit zusam­men­schlie­ßen. Die Mit­fah­rer wer­den mit der Ent­fer­nungs­pau­scha­le steu­er­lich belohnt, obwohl ihnen kei­ne Kos­ten ent­stan­den sind. Wech­seln sich alle Betei­lig­ten reih­um beim Fah­ren ab, pro­fi­tie­ren alle steu­er­lich.

„Eine ersatz­lo­se Abschaf­fung der Ent­fer­nungs­pau­scha­le wür­de zudem im Wider­spruch zum gel­ten­den Leis­tungs­prin­zip und Steu­er­recht ste­hen“, so Gerau­er wei­ter. Denn andern­falls wür­de Ein­kom­men, das Arbeit­neh­men­den auf­grund von beruf­li­chen Aus­ga­ben nicht zur Ver­fü­gung steht, besteu­ert wer­den. Berufs­be­ding­te Auf­wen­dun­gen müs­sen also steu­er­lich abzieh­bar blei­ben.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.: Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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