Digitale Baugenehmigung seit März am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen im Einsatz

von | 22. April 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen (red). Bau­her­ren und Pla­nungs­bü­ros kön­nen ihren Bau­an­trag digi­tal am Land­rats­amt Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen stel­len und erhal­ten seit Kur­zem auch digi­tal die Bau­ge­neh­mi­gung. Mög­lich wur­de dies durch Ände­run­gen im Bau­recht und des Baye­ri­schen Digi­tal­ge­set­zes. Das Land­rats­amt ermun­tert alle Bau­her­ren und Pla­ner, den Antrag in Zukunft kom­plett digi­tal zu stel­len
und das ver­schlank­te Ver­fah­ren zu nut­zen.

Seit Febru­ar 2023 nimmt die unte­re Bau­auf­sichts­be­hör­de am Land­rats­amt Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen Bau­an­trä­ge und ähn­li­che Vor­gän­ge auch digi­tal ent­ge­gen. Bis 2024 war jedoch kein Schrift­for­mer­satz für den Bescheid vor­ge­se­hen, d.h. es muss­ten Beschei­de und Bau­vor­la­ge geplot­tet, unter­schrie­ben und pos­ta­lisch zuge­stellt wer­den. Nun kann die Bau­ge­neh­mi­gung mit Anla­gen aber auf­grund von Ände­run­gen im Bau­recht und des Baye­ri­schen Digi­tal­ge­set­zes schrift­form­er­set­zend ins Post­fach des Bay­ern­por­tals oder des Els­ter-Unter­neh­mens­kon­tos des Pla­nungs­bü­ros zurück­ge­spie­gelt wer­den.

Mit der digi­ta­len Bau­ge­neh­mi­gung kann das Bau­an­trags­ver­fah­ren durch­ge­hend ohne Medi­en­bruch dar­ge­stellt wer­den. Das geht nur, wenn die Ein­rei­chung digi­tal sowie eine geson­der­te Voll­macht des Bau­herrn für das Pla­nungs­bü­ro erfolgt sind. „Wir begrü­ßen die­se Ver­fah­rens­ver­schlan­kung und regen alle Bau­her­ren und Pla­nungs­bü­ros an, die­se Mög­lich­keit zu nut­zen“, so Land­rat Manu­el West­phal.

Alle Infor­ma­tio­nen zum digi­ta­len Bau­an­trag kön­nen auf der Home­page des Land­krei­ses nach­ge­le­sen wer­den unter www.landkreis-wug.de/digitaler-bauantrag/.

Über die digi­ta­le Bau­ge­neh­mi­gung und auch über ande­re The­men der Bau­auf­sichts­be­hör­de infor­miert das Land­rats­amt am 29. April 2025 von 14.00 bis 16.00 im 6. Bau­fo­rum im Wild­bad­saal (Wild­bad­str. 11, 91781 Wei­ßen­burg i. Bay.). Die Ver­an­stal­tung rich­tet sich expli­zit an Gemein­de­bau­äm­ter und Pla­nungs­bü­ros.

Inter­es­sier­te Pla­nungs­bü­ros kön­nen sich per E‑Mail an baurecht@landkreis-wug.de oder tele­fo­nisch unter 09141 902–158 anmel­den.

Foto: Pix­a­bay