Gesundheitsamt: Gesundheitsamt: Badeverbot am Kleinen Brombachsee

von | 24. Juli 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Pleinfeld, Treuchtlingen, Weißenburg

Klei­ner Brom­b­ach­see (red). Zum Schutz vor gesund­heit­li­chen Risi­ken durch Baden unter­lie­gen die EU-Bade­ge­wäs­ser im Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen der regel­mä­ßi­gen hygie­ni­schen Über­wa­chung durch das Gesund­heits­amt am Land­rats­amt Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen. Nach einem fest­ge­leg­ten Über­wa­chungs­zeit­raum wer­den die Bade­seen zum einen auf Krank­heits­er­re­ger unter­sucht zum ande­ren aber auch auf kurz­fris­ti­ge Beein­träch­ti­gun­gen wie zum Bei­spiel durch Blau­al­gen (Cya­no­bak­te­ri­en) und ande­re gesund­heits­ge­fähr­den­de Ver­un­rei­ni­gun­gen. Für den Klei­nen Brom­b­ach­see erga­ben die­se Pro­ben nun ein hohes Blau­al­gen­vor­kom­men (Cya­no­bak­te­ri­en). Das Gesund­heits­amt spricht, um die Gesund­heit der Baden­den zu schüt­zen, ein Bade­ver­bot für die betrof­fe­nen Strand­ab­schnit­te aus.

Da gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gun­gen auf­grund des der­zeit hohen Vor­kom­mens von Cya­no­bak­te­ri­en und den von die­sen pro­du­zier­ten Gift­stof­fen nicht aus­zu­schlie­ßen sind, erteilt das Land­rats­amt Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen ein Bade­ver­bot für die betrof­fe­nen Bade­stel­len. Besu­cher wer­den gebe­ten, die Beschil­de­rung vor Ort zu beach­ten, da sich die Situa­ti­on an den ein­zel­nen Bade­stel­len je nach Wind- und Wet­ter­si­tua­ti­on kurz­fris­tig wie­der ändern kann.

Gera­de bei lang­an­hal­ten­den war­men Tem­pe­ra­tu­ren kann es zu einer mas­si­ven Ver­meh­rung von Cya­no­bak­te­ri­en kom­men. Durch die­se „Blau­al­gen­blü­te“, die mit blo­ßem Auge als grün­li­che Schlie­ren im Was­ser erkenn­bar ist, ergibt sich eine stark ein­ge­schränk­te Sicht­tie­fe. Dies führt zusätz­lich zu einem beträcht­li­chen Sicher­heits­ri­si­ko bei der Ret­tung Ertrin­ken­der. Für Bade­gäs­te sowie auch für baden­de Hun­de kann es bei einer mas­si­ven Blau­al­gen­blü­te auch zu gesund­heit­li­chen Risi­ken kom­men. Als Faust­re­gel für das Baden gilt, dass man im knie­tie­fen Was­ser die Füße noch sehen kön­nen soll­te.

Ins­ge­samt wer­den alle Bade­stel­len am Alt­mühl­see, Hah­nen­kamm­see sowie am Klei­nen und Gro­ßen Brom­b­ach­see auf ihre Was­ser­qua­li­tät nach der EU-Bade­ge­wäs­ser­richt­li­nie beprobt. Die Pro­ben wer­den nach einem fest­ge­leg­ten Über­wa­chungs­zeit­plan ent­nom­men und im Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL) auf Krank­heits­er­re­ger unter­sucht. Auf der Grund­la­ge der aktu­el­len Wer­te und der Wer­te der jeweils drei vor­aus­ge­gan­ge­nen Jah­re erfolgt am Ende der Sai­son die Ein­stu­fung der Bade­ge­wäs­sers. Die­se lang­fris­ti­gen Wer­te fin­den Sie auf der Home­page des Land­krei­ses unter www.landkreis-wug.de/badegewaesser.

Die zustän­di­gen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Gesund­heits­am­tes sind zusätz­lich wöchent­lich min­des­tens ein­mal unter­wegs, um die Bade­stel­len im Land­kreis auch auf kurz­fris­ti­ge Beein­träch­ti­gun­gen wie zum Bei­spiel durch Cya­no­bak­te­ri­en zu über­prü­fen. Die­se Wer­te waren nun Anlass für die aktu­el­le Bade­war­nung am Klei­nen Brom­b­ach­see.

Sobald sich die Situa­ti­on ver­bes­sert und Gesund­heits­ri­si­ken nicht mehr bestehen, wer­den die Bade­strän­de kurz­fris­tig wie­der zum Baden frei­ge­ge­ben. Bit­te beach­ten Sie daher immer die Beschil­de­rung direkt an den Bade­stel­len. Das Gesund­heits­amt infor­miert auch auf der Home­page des Land­rats­am­tes unter www.landkreis-wug.de/badegewaesser.

Foto: Bri­git­te Dorr