Kommunalwahl in Bayern – im März 2026 ist es wieder einmal soweit

von | 2. Februar 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Am 8. März 2026 wer­den in Bay­ern neue Kom­mu­nal­ver­tre­tun­gen gewählt. Gesucht wer­den Land­rä­te und Bür­ger­meis­ter, Kreis‑, Stadt- und Gemein­de­rä­te. Für vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ist die Kom­mu­nal­wahl die wich­tigs­te Wahl, denn wer gewählt wird und in die Kom­mu­nal­par­la­men­te ein­zieht, hat künf­tig direk­ten Ein­fluss auf den All­tag und das Lebens­um­feld der Men­schen in sei­nem Wahl­be­zirk. In der Stadt Gun­zen­hau­sen berei­ten wir uns inten­siv auf den Wahl­tag am 8. März 2026 vor. Die für Sie wich­tigs­ten all­ge­mei­nen Erst-Infor­ma­tio­nen haben wir nach­fol­gend für Sie zusam­men­ge­fasst.

Ihre Stim­me hat Gewicht und Ihr Kreuz kann bei der Kom­mu­nal­wahl aus­schlag­ge­bend sein. Demo­kra­tie lebt von der Par­ti­zi­pa­ti­on der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Gebrau­chen Sie Ihr Recht auf Wahl und bestim­men Sie auf die­se Wei­se aktiv die Geschi­cke der Land­krei­se, Städ­te, Gemein­den und Märk­te mit. Vie­le der Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten sind den Wäh­le­rin­nen und Wäh­lern per­sön­lich bekannt. Eine Par­tei­zu­ge­hö­rig­keit ist kei­ne Vor­aus­set­zung, um sich auf­stel­len zu las­sen, manch­mal zählt die Sym­pa­thie, ein indi­vi­du­el­ler Arbeits­schwer­punkt oder eine per­sön­li­che Bekannt­schaft mehr als die poli­ti­sche Rich­tung. Übri­gens: Soll­te kei­ner der Land­rats- oder Bür­ger­meis­ter­kan­di­da­ten am 8. März 2026 die abso­lu­te Mehr­heit erhal­ten, dann kommt es am 22. März 2026 zu einer Stich­wahl.

Die Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen wer­den spä­tes­tens drei Wochen vor der Wahl an alle im Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­ge­nen Wahl­be­rech­tig­ten ver­schickt. Ihnen vor­lie­gen soll­ten die Brie­fe jedoch spä­tes­tens bis 15. Febru­ar 2026. Wer sich für eine Brief­wahl ent­schei­det, kann nach Zugang der Wahl­be­nach­rich­ti­gung die hier­zu benö­tig­ten Unter­la­gen mit­tels aus­ge­füll­tem Brief­wahl­an­trag bei der Stadt­ver­wal­tung Gun­zen­hau­sen anfor­dern. Der Antrag kann ent­we­der per­sön­lich im Rat­haus im Ein­woh­ner­mel­de­amt, per Post oder – und das ist für die meis­ten Wahl­be­rech­tig­ten sicher der kom­for­ta­bels­te Weg – online an die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Ver­wal­tung über­mit­telt wer­den. Dazu ist auf den Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen ein per­sön­li­cher QR-Code abge­druckt, über den die Brief­wahl­un­ter­la­gen schnell und ein­fach bean­tragt wer­den kön­nen. Ver­schickt wer­den dür­fen die Brief­wahl­un­ter­la­gen frü­hes­tens ab Mon­tag, 16. Febru­ar 2026.

Schon vor­mer­ken: Wer sich für die Brief­wahl ent­schei­det, der muss sei­nen Brief­wahl­an­trag spä­tes­tens bis Frei­tag, 6. März 2026, 15 Uhr, an das Gun­zen­häu­ser Rat­haus über­mit­telt haben. Es zählt der Ein­gangs­stem­pel! Ist die­se Frist ver­stri­chen, kön­nen Anträ­ge nicht mehr bear­bei­tet und berück­sich­tigt wer­den. Nice to know: Wer auch bei einer mög­li­chen Stich­wahl per Brief wäh­len möch­te, der kann dies beim ers­ten Brief­wahl­an­trag berück­sich­ti­gen und ein zusätz­li­ches „Kreuz“ machen. Die zwei­ten Brief­wahl­un­ter­la­gen wer­den Ihnen dann „auto­ma­tisch“ zuge­schickt.

Der per Post zuge­stell­te Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­brief ent­hält Infor­ma­tio­nen zum zustän­di­gen Wahl­amt im Rat­haus der Stadt Gun­zen­hau­sen, also zu dem Ort, an dem Wahl­be­rech­tig­te bis Sonn­tag, 8. März 2026, 18 Uhr, die Brief­wahl­un­ter­la­gen abge­ben kön­nen. Außer­dem ist in die­sem Brief das Wahl­lo­kal ange­ge­ben, in des­sen Wäh­ler­ver­zeich­nis der Wahl­be­rech­tig­te ein­ge­tra­gen ist und dort wäh­len darf. Ach­tung: Da der Brief­wahl­an­teil in den letz­ten Jah­ren immer mehr gestie­gen ist, wer­den zur Kom­mu­nal­wahl eini­ge ört­li­che Wahl­lo­ka­le zusam­men­ge­legt. Vor Ort wäh­len dür­fen Sie aller­dings nur in dem im Brief ange­ge­be­nen Wahl­lo­kal. Ein Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass ist zur zwei­fels­frei­en Iden­ti­fi­zie­rung ins Wahl­lo­kal mit­zu­brin­gen und auf Auf­for­de­rung vor­zu­zei­gen.

Bei der Kom­mu­nal­wahl in Gun­zen­hau­sen bekom­men Sie vier Stimm­zet­tel aus­ge­hän­digt, gesucht wird der Land­rat, der Bür­ger­meis­ter, der Kreis- und Stadt­rat. Für die ers­ten bei­den kann der Wahl­be­rech­tig­te je eine Stim­me ver­ge­ben, bei den Bewer­be­rin­nen und Bewer­bern für die bei­den Gre­mi­en hängt die Stimm­an­zahl von den Sit­zen ab, maxi­mal drei Stim­men je Kan­di­dat kön­nen von Ihnen ver­ge­ben wer­den. Soll­ten Bewer­be­rin­nen oder Bewer­ber mehr­fach auf dem Stimm­zet­tel auf­ge­führt sein, so dür­fen die­se den­noch nur maxi­mal drei Ihrer Stim­men bekom­men. Kei­ne Sor­ge: Wie vie­le Kreu­ze Sie von den ins­ge­samt maxi­mal 24 für den Stadt­rat und die ins­ge­samt maxi­mal 60 für den Kreis­tag an wel­cher Stel­le machen kön­nen, steht deut­lich und gut sicht­bar auf den Stimm­zet­teln. Dazu wird ab Ende Febru­ar 2026 über die Inter­net­sei­te der Stadt Gun­zen­hau­sen ein sog. Pro­be­stimm­zet­tel zur Stadt­rats­wahl abruf­bar sein. Die­ser ent­hält bereits alle zur Wahl ste­hen­den Par­tei­en und die ein­zel­nen Kan­di­da­ten. Hier kön­nen Sie also im Vor­feld der Wahl tes­ten, üben und dabei gleich über­prü­fen, ob Ihre Stimm­ver­tei­lung am Ende Gül­tig­keit haben wird.

Zur Erklä­rung: Der Frei­staat Bay­ern setzt bei der Kom­mu­nal­wahl auf ein fle­xi­bles Ver­hält­nis­wahl­sys­tem mit frei­en Lis­ten. Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber für kom­mu­na­le Pos­ten wer­den von Wäh­ler­grup­pie­run­gen oder von Par­tei­en vor­ge­schla­gen. Wie oben beschrie­ben haben Wahl­be­rech­tig­te daher am 8. März 2026 die Mög­lich­keit, meh­re­re Stim­men abzu­ge­ben. Land­rat- und Bür­ger­meis­ter­kan­di­da­ten erhal­ten je eine Stim­me von Ihnen. Gre­mi­en­be­wer­bern kön­nen Sie aller­dings auch meh­re­re Stim­men geben (sog. Kumu­lie­ren), die maxi­ma­le Anzahl ist auf den Stimm­zet­teln ange­ge­ben. Es ist mög­lich, Kan­di­die­ren­den von ver­schie­de­nen Lis­ten Stim­men zu geben (sog. Pana­schie­ren), z.B. wenn Ihnen ein Arbeits­schwer­punkt zusagt. Sie fra­gen sich nun viel­leicht, war­um das so kom­pli­ziert sein muss!? Die­ses Wahl­sys­tem ist kan­di­da­ten­ori­en­tiert und nimmt Rück­sicht auf das Gre­mi­en­ge­sche­hen in klei­ne­ren Gemein­den. So haben bei­spiels­wei­se auch par­tei­lo­se Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber eine Chan­ce, gewählt zu wer­den und die Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler für die nächs­ten sechs Jah­re bis zur nächs­ten Kom­mu­nal­wahl in ihrem Ort zu ver­tre­ten.

Die Wahl­lo­ka­le sind am 8. März 2026 von 8.00 bis 18.00 Uhr durch­ge­hend geöff­net. Die Wahl­er­geb­nis­se kön­nen bereits am Abend auf der städ­ti­schen Home­page unter www.gunzenhausen.de abge­ru­fen wer­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Kom­mu­nal­wahl erhal­ten Sie eben­falls auf die­ser Inter­net­sei­te im Bereich „Wah­len“. Hier fin­den Sie auch wei­te­re inter­es­san­te Links.

Wir machen Sie fit für die Kom­mu­nal­wahl und wer­den bis zum 8. März 2026 noch meh­re­re Wahl­the­men auf­grei­fen, z.B. wie der Pro­be­stimm­zet­tel funk­tio­niert oder wie Brief­wahl­un­ter­la­gen bean­tragt und abge­ge­ben wer­den kön­nen. Ver­fol­gen Sie hier­zu auch die Social Media-Prä­sen­zen der Stadt auf Face­book und Insta­gram. Hier wer­den wir kur­ze „Erklär­vi­deo­clips“ hoch­la­den.

Foto: Pix­a­bay