Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober in Gunzenhausen

von | 1. Oktober 2023 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Gun­zen­hau­sen (red). Am 8. Okto­ber 2023 wird im Frei­staat Bay­ern gewählt, gesucht wer­den der neue Land- und Bezirks­tag. Bei­de Male gel­ten grund­sätz­lich die glei­chen Vor­aus­set­zun­gen, aller­dings gibt es bei der Bezirks­wahl bei­spiels­wei­se kei­ne 5%-Hürde. In der Stadt Gun­zen­hau­sen berei­ten wir uns inten­siv auf den Wahl­tag am 8. Okto­ber 2023 vor, die für Sie wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen möch­ten wir nach­fol­gend zusam­men­fas­sen:

Grund­sätz­lich gilt: Ihre Stim­me hat Gewicht und manch­mal kann ein klei­nes Kreuz, Gro­ßes bewir­ken. Demo­kra­tie lebt von der Par­ti­zi­pa­ti­on der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Gebrau­chen Sie Ihr Recht auf Wahl und bestim­men Sie auf die­se Wei­se aktiv die Geschi­cke des Frei­staats für die nächs­ten fünf Jah­re mit. Für die­se Dau­er wer­den näm­lich die Abge­ord­ne­ten gewählt, die Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber auf die Pos­ten wer­den in der Regel von Par­tei­en auf­ge­stellt.

Bit­te beach­ten Sie: Eine jede Wäh­le­rin und ein jeder Wäh­ler hat zwei Stim­men. Die Erst­stim­me wird einem Kan­di­da­ten aus dem sog. Stimm­kreis gege­ben. Die Zweit­stim­me erhält eine Ver­tre­te­rin oder ein Ver­tre­ter von der Wahl­kreis­lis­te. Für die Erst­stim­me gilt: Gewählt wird nach dem klas­si­schen Mehr­heits­prin­zip. Daher schafft es nur die- oder der­je­ni­ge ins Gre­mi­um, die oder der die meis­ten Stim­men erhält. Über die Zweit­stim­me punk­ten Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber, die zwar auf der Lis­te ste­hen, jedoch nicht aus dem Hei­mat­stimm­kreis stam­men. Nice to know: Die Stadt Gun­zen­hau­sen gehört zum Stimm­kreis Ans­bach-Süd, Wei­ßen­burg Gun­zen­hau­sen und wur­de in 23 all­ge­mei­ne Wahl­be­zir­ke ein­ge­teilt, Brief­wahl­be­zir­ke gibt es in die­sem Jahr 14.

Wie gewohnt gibt es 2023 auch in der Stadt Gun­zen­hau­sen sog. Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­brie­fe, die allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern bis spä­tes­tens 17. Sep­tem­ber zuge­hen soll­ten. Wer sich für eine Brief­wahl ent­schei­det, kann die hier­zu benö­tig­ten Unter­la­gen mit­tels aus­ge­füll­tem Brief­wahl­an­trag bei der Stadt­ver­wal­tung Gun­zen­hau­sen anfor­dern. Der Antrag kann ent­we­der per­sön­lich im Rat­haus (Ein­woh­ner­mel­de­amt) abge­ge­ben, per Post oder – und das ist für die meis­ten Wahl­be­rech­tig­ten wohl der kom­for­ta­bels­te Weg – Online an die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Ver­wal­tung über­mit­telt wer­den. Ach­tung: Wer Brief­wahl machen möch­te, der muss sei­nen Antrag bis spä­tes­tens Frei­tag, 6. Okto­ber 2023, 15 Uhr, an das Rat­haus über­mit­telt haben. Ist die­se Frist ver­stri­chen, kön­nen Anträ­ge lei­der nicht mehr bear­bei­tet und berück­sich­tigt wer­den.

Der per Post zuge­stell­te Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­brief ent­hält Infor­ma­tio­nen zum zustän­di­gen Wahl­amt im Rat­haus der Stadt Gun­zen­hau­sen, also zu dem Ort, an dem Berech­tig­te bis Sonn­tag, den 8. Okto­ber 2023, 18 Uhr, die Brief­wahl­un­ter­la­gen abge­ben kön­nen. Außer­dem ist in die­sem Brief das Wahl­lo­kal ange­ge­ben, in des­sen Wäh­ler­ver­zeich­nis man ein­ge­tra­gen ist — hier­bei ist wich­tig, dass Sie am Wahl­tag zu die­sem Wahl­lo­kal gehen. Ein Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass ist zur zwei­fels­frei­en Iden­ti­fi­zie­rung ins Lokal mit­zu­brin­gen und auf Auf­for­de­rung vor­zu­zei­gen.

Für die Land­tags- und Bezirks­wahl bekom­men Sie im Ihnen zuge­ord­ne­ten Wahl­lo­kal vier Stimm­zet­tel aus­ge­hän­digt. Haben Sie sich für die Brief­wahl ent­schie­den, wer­den die­se auf dem Post­weg zuge­stellt. Mit jedem die­ser Zet­tel kann genau eine Stim­me abge­ge­ben wer­den. Die Stimm­zet­tel für die Land­tags­wahl sind weiß und die für die Bezirks­wahl blau.

Die Wahl­lo­ka­le sind am 8. Okto­ber 2023 von 8.00 bis 18.00 Uhr durch­ge­hend geöff­net. Die Wahl­er­geb­nis­se kön­nen bereits am Abend auf der städ­ti­schen Home­page www.gunzenhausen.de abge­ru­fen wer­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Land­tags- und Bezirks­wahl erhal­ten Sie ab sofort eben­falls auf die­ser Inter­net­sei­te im Bereich „Wah­len“. Hier fin­den Sie auch inter­es­san­te Links zum Land­rats­amt Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen, zum Lan­des­amt für Sta­tis­tik und Daten­ver­ar­bei­tung und zu den neu zu beset­zen­den Gre­mi­en Land- und Bezirks­tag.

Ände­rung bei den Gun­zen­häu­ser Wahl­lo­ka­len

Pünkt­lich zur anste­hen­den Wahl wur­den eini­ge Wahl­be­zir­ke neu ein­ge­teilt. Im Zuge des­sen gibt es Ände­run­gen hin­sicht­lich der Wahl­lo­ka­le:

  1. Das Wahl­lo­kal im DVG Bil­dungs­zen­trum in der Bahn­hofs­stra­ße fällt weg. Als Ersatz wur­de das Wahl­lo­kal VR Bank südl. Fran­ken Gun­zen­hau­sen in der Ger­ber­stra­ße ein­ge­rich­tet.
  2. Das Wahl­lo­kal in der Spar­kas­se in der Lind­leins­wa­sen­stra­ße wur­de gestri­chen. Ersatz fin­det sich im Löhe-KiFaZ Kin­der- und Fami­li­en­zen­trum im Föh­ren­weg.
  3. Zukünf­tig wird im Gast­haus Eiden in der Negel­ein­stra­ße kein Wahl­lo­kal mehr betrie­ben. Die Wahl­be­rech­tig­ten die­ses Bezirks kön­nen am 8. Okto­ber je nach Ein­tei­lung im Burk­hard-von-Secken­dorff-Heim, in der Spar­kas­sen­fi­lia­le am Mark­platz oder in der Grund­schu­le Süd ihre Stim­me abge­ben.

Alle neu­en Wahl­lo­ka­le sind selbst­ver­ständ­lich bar­rie­re­frei zugäng­lich.

Foto: Pix­a­bay