Letzte Chance auf Geld vom Staat

von | 18. November 2025 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Uncategorized, Weißenburg

Frei­wil­lig eine Steu­er­erklä­rung abge­ben? Vie­le ver­zich­ten dar­auf und schen­ken dem Staat so bares Geld. Dabei zeigt eine aktu­el­le Aus­wer­tung des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amts, dass sich die Mühe fast immer aus­zahlt. 86 Pro­zent aller Steu­er­erklä­run­gen führ­ten im Jahr 2021 zu einer Erstat­tung. Im Durch­schnitt über­wies das Finanz­amt 1.172 Euro zurück. „Das ist im Grun­de das 13. Gehalt vom Finanz­amt – man muss es sich nur abho­len“, sagt Tobi­as Gerau­er, Steu­er­be­ra­ter und Vor­stand der Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern (Lohi). Der groß­zü­gig bemes­se­ne Zeit­raum ermög­licht eine frei­wil­li­ge Steu­er­erklä­rung bis zu vier Jah­re rück­wir­kend. Für das Steu­er­jahr 2021 endet die Frist am 31. Dezem­ber 2025.

Mehr Chan­ce anstatt läs­ti­ger Pflicht

Bei der Lohn­steu­er wird unter­jäh­rig ein Teil des Ein­kom­mens als Vor­aus­zah­lung an das Finanz­amt abge­führt. Dabei wer­den pau­scha­le Annah­men getrof­fen, ohne die indi­vi­du­el­len Lebens­um­stän­de des Steu­er­pflich­ti­gen zu berück­sich­ti­gen. Eine Steu­er­erklä­rung lohnt sich daher in den meis­ten Fäl­len, ins­be­son­de­re für Beschäf­tig­te mit zusätz­li­chen beruf­li­chen Aus­ga­ben. Auf­wen­dun­gen für den Beruf, die den Arbeit­neh­mer­pausch­be­trag von 1.000 Euro für das Jahr 2021 über­stei­gen, schla­gen sofort zu Buche. Bereits bei einer ein­fa­chen Ent­fer­nung von 15 Kilo­me­tern zwi­schen Woh­nung und Arbeits­platz wird dies erreicht. Wer wei­ter pen­delt, hat deut­lich höhe­re Wer­bungs­kos­ten. Wur­de wegen Coro­na zu Hau­se im Home­of­fice gear­bei­tet, kön­nen rück­wir­kend bis zu 600 Euro Home­of­fice-Pau­scha­le ange­setzt wer­den. Auch Wei­ter­bil­dungs­kos­ten und gekauf­te Arbeits­mit­tel sind Pos­ten, von denen das Finanz­amt ohne Steu­er­erklä­rung nichts erfährt.  

Typi­sche Fäl­le für Rück­erstat­tun­gen

Aus­ga­ben im pri­va­ten Umfeld redu­zie­ren eben­falls das steu­er­pflich­ti­ge Ein­kom­men. Für Wohn­räu­me kön­nen bei­spiels­wei­se Hand­wer­kerleis­tun­gen und haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen gel­tend gemacht wer­den. Wer sei­ne Miet­ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung genau inspi­ziert, ent­deckt dar­in eini­ge absetz­ba­re Pos­ten. Eltern pro­fi­tie­ren zudem von Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten und pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge vom Pfle­ge­pausch­be­trag. Vie­le den­ken nicht dar­an, dass Krank­heits­kos­ten, ein Behin­de­rungs­grad und Alters­vor­sor­ge­bei­trä­ge die Steu­er­be­las­tung sen­ken kön­nen. Glei­ches gilt für Unter­halts­zah­lun­gen, die Kir­chen­steu­er oder grö­ße­re Spen­den. Gera­de in der zwei­ten Jah­res­hälf­te 2021 wur­de wegen der Ahrtal-Kata­stro­phe über­mä­ßig viel gespen­det. Um die Steu­er­erklä­rung für 2021 nach­zu­rei­chen und sich sein Geld zurück­zu­ho­len, bleibt noch ein biss­chen Zeit übrig, näm­lich bis Jah­res­en­de. Erst danach ver­bleibt es end­gül­tig beim Staat.

Über die Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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