Mehr Rente ab Juli – doch Krankenversicherung und Finanzamt kassieren mit

von | 1. Juli 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Die nächs­te Ren­ten­er­hö­hung steht an. Rund 21,5 Mil­lio­nen Rent­ne­rin­nen und Rent­ner pro­fi­tie­ren davon. Für sie stei­gen die Ren­ten ab 1. Juli bun­des­weit ein­heit­lich um 4,24 Pro­zent. Damit steigt der neue Ren­ten­wert, der sich in Euro pro Ent­gelt­punkt bemisst, von 40,79 auf 42,52 Euro. Die Ren­ten­er­hö­hung fällt somit deut­lich höher aus als im ver­gan­ge­nen Jahr. Doch Kran­ken­ver­si­che­rung, Pfle­ge­bei­trä­ge und Steu­ern schmä­lern das Plus. Zudem wer­den meh­re­re Zehn­tau­send Rent­ner in die Ren­ten­be­steue­rung abrut­schen. Im ver­gan­ge­nen Jahr soll es rund 73.000 Rent­ner betrof­fen haben. Wie viel bleibt also von der guten Nach­richt tat­säch­lich übrig?

Was steckt hin­ter dem gro­ßen Ren­ten­plus?

Ren­ten­be­zie­hen­de haben die Ren­ten­an­pas­sung der guten Lohn­ent­wick­lung in Deutsch­land im Jahr 2025 zu ver­dan­ken. Durch die gesetz­li­che Kop­pe­lung an die Brut­to­löh­ne ist gesi­chert, dass Rent­ner am Wohl­stand der arbei­ten­den Bevöl­ke­rung teil­ha­ben. Der Bun­des­rat hat daher der vom Kabi­nett beschlos­se­nen Ren­ten­er­hö­hung für die­ses Jahr zuge­stimmt. Die Schrei­ben zur Ren­ten­an­pas­sung wer­den teil­wei­se noch im Juni und im Juli plan­mä­ßig ver­schickt. Senio­ren, die vor April 2024 in Ren­te gegan­gen sind, erhal­ten ihre Ren­ten­zah­lung noch im Vor­aus, alle spä­te­ren Ren­ten­be­zie­her in der Regel erst am Monats­en­de.

Wie viel von der Ren­ten­er­hö­hung ankommt

Bei einer bis­he­ri­gen Monats­ren­te von 500 Euro gibt es ab Juli 521,20 Euro brut­to. Wer bis­her 1.000 Euro Ren­te bezieht, erhält bald 1.042,40 Euro Brut­to­ren­te. Bei einer Ren­te von 1.500 Euro beträgt das Plus 63,60 Euro und bei einer Ren­te von 2.000 Euro kom­men brut­to 84,80 Euro dazu. Neben den Alters­ren­ten stei­gen auch die Hin­ter­blie­be­nen- und Erwerbs­min­de­rungs­ren­ten sowie die der land­wirt­schaft­li­chen Alters­kas­se glei­cher­ma­ßen an.

Jedoch wer­den Rent­nern ihre Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung von der Brut­to­ren­te abge­zo­gen. Somit schmä­lern der Bei­trags­satz von 14,7 Pro­zent und der Zusatz­bei­trag von durch­schnitt­lich 2,9 Pro­zent jeweils zur Hälf­te die Ren­ten­zah­lung. Der Bei­trag zur gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung wird Rent­nern von ihrer Ren­te zusätz­lich voll­stän­dig abge­zo­gen. Für Kin­der­lo­se sind das 4,2 Pro­zent und ansons­ten 3,6 Pro­zent.

Wer­den die gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge mit rund 13 Pro­zent abge­zo­gen, bleibt bei einer Ren­te von 500 Euro ein Plus von rund 18 Euro net­to. Betrug die Ren­ten­zah­lung 1.000 Euro, so kom­men net­to nur mehr rund 37 Euro dazu. Bei einer Ren­ten­hö­he von 1.500 Euro beträgt der Net­to­zu­wachs rund 55 Euro und bei 2.000 Euro cir­ca 74 Euro. Somit steht Ruhe­ständ­lern weni­ger Geld im All­tag zur Ver­fü­gung als ange­kün­digt. Von der Ren­ten­stei­ge­rung kom­men nur etwa 3,7 Pro­zent auf dem Kon­to der Senio­ren an, rech­net die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern vor.

Mit jeder Ren­ten­er­hö­hung steigt das Risi­ko einer Steu­er­pflicht

„Wei­ter­hin sind Ren­ten­er­hö­hun­gen in vol­lem Umfang ein­kom­men­steu­er­pflich­tig“, erklärt Tobi­as Gerau­er, Vor­stand der Lohi. Der per­sön­li­che Ren­ten­frei­be­trag wird ein­ma­lig im Jahr des Ren­ten­ein­tritts berech­net und anschlie­ßend dau­er­haft fest­ge­schrie­ben. Er wächst also mit den Ren­ten­an­pas­sun­gen nicht mit. In der Fol­ge steigt der steu­er­pflich­ti­ge Anteil der Ren­te von Jahr zu Jahr für alle Ren­ten­be­zie­hen­den. Dem wirkt die jähr­li­che Erhö­hung des Grund­frei­be­trags ent­ge­gen. Die­ser beträgt der­zeit 12.348 Euro für Allein­ste­hen­de und 24.696 Euro für Ver­hei­ra­te­te pro Jahr. Lie­gen die zu ver­steu­ern­den Ein­künf­te dar­über, ist in der Regel eine Steu­er­erklä­rung abzu­ge­ben.

In der Steu­er­erklä­rung müs­sen alle Ein­künf­te ange­ge­ben wer­den. Eine Beschei­ni­gung der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung kann kos­ten­los für das Finanz­amt ange­for­dert wer­den. Neben der Alters­ren­te müs­sen wei­te­re staat­li­che Ren­ten, Ein­künf­te aus betrieb­li­cher Alters­vor­sor­ge, nicht ver­steu­er­te Kapi­tal­erträ­ge, Miet­ein­nah­men oder Neben­jobs ein­ge­tra­gen wer­den. Ren­ten­be­zie­hen­de, die in der Nähe des Maxi­mal­werts lie­gen, soll­ten unbe­dingt über­prü­fen las­sen, ob Ein­kom­men- und Kir­chen­steu­er mit der Ren­ten­er­hö­hung fäl­lig wer­den.

Sicher­heits­hal­ber soll­te ein finan­zi­el­les Pols­ter zurück­ge­legt wer­den, falls es zu einer Steu­er­nach­zah­lung kommt. Aber selbst wenn der Grund­frei­be­trag geris­sen wur­de, sind nicht in allen Fäl­len Steu­ern zu zah­len. Indi­vi­du­el­le Aus­ga­ben für Hand­wer­ker, Haus­halts­hil­fen, Spen­den oder Krank­hei­ten kön­nen – sofern sie vor­han­den sind – die Steu­er­last drü­cken. Die Bei­trä­ge für die Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung und auch pri­va­te Per­so­nen­ver­si­che­run­gen sind immer bis zum Höchst­be­trag absetz­bar.

Mehr Ren­te bedeu­tet nicht auto­ma­tisch mehr Geld im All­tag

Immer­hin lie­gen die 3,7 Pro­zent, die von der Ren­ten­er­hö­hung abzüg­lich der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge vor Steu­ern übrig­blei­ben, noch über der Infla­ti­on des Vor­jah­res von 2,2 Pro­zent. Jedoch lagen die Ren­ten­er­hö­hun­gen in den Jah­ren 2022 und 2023 deut­lich unter der Infla­ti­on, so dass das Bud­get der Bür­ger ohne­hin stark stra­pa­ziert ist. Ob die dies­jäh­ri­ge Ren­ten­er­hö­hung das Defi­zit ver­gan­ge­ner Jah­re aus­glei­chen kann, ist zwei­fel­haft.

Zumal neben der Infla­ti­on vie­le Dienst­leis­tun­gen, Ener­gie- und Sprit­prei­se teu­rer gewor­den sind. Hohe Lebenshaltungs‑, Gesund­heits- und Wohn­kos­ten hin­ter­las­sen das Gefühl, dass das Geld immer knap­per wird. Gera­de Men­schen mit sehr klei­nen Ren­ten wer­den durch die Ren­ten­er­hö­hung kei­ne Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on wahr­neh­men. Senio­ren, die im Alter auf Grund­si­che­rung ange­wie­sen sind, wird die höhe­re Ren­te auf die Leis­tun­gen ange­rech­net und der staat­li­che Zuschuss ent­spre­chend gekürzt.

Schlüs­sel­wör­ter:  Ren­ten­er­hö­hung, Ren­ten­frei­be­trag, Steu­er­pflicht, Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung

Über die Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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