N‑ERGIE stellt weitere Fördergelder für Balkon-Solaranlagen bereit

von | 10. April 2023 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Der För­der­topf der N‑ERGIE Akti­en­ge­sell­schaft für die Anschaf­fung einer Bal­kon­so­lar­an­la­ge hat sich schnell geleert. Bereits weni­ge Tage nach dem Pro­gramm­start am 1. April 2023 zeich­ne­te sich ab, dass die Gel­der rasch ver­ge­ben sein wür­den. Des­halb hat die N‑ERGIE nach­ge­legt und das För­der­vo­lu­men auf ins­ge­samt 30.000 Euro erhöht. Damit kön­nen wei­te­re 200 Kund*innen der N‑ERGIE einen Zuschuss von 100 Euro erhal­ten. „Wir sind über­wäl­tigt von der gro­ßen Nach­fra­ge – und freu­en uns natür­lich, dass unser Ange­bot so gut ankommt. Des­halb haben wir die Mit­tel auf­ge­stockt“, so Rai­ner Klee­dör­fer, Lei­ter Unter­neh­mens­ent­wick­lung bei der N‑ERGIE.

För­der­be­din­gun­gen blei­ben gleich

Auch bei der Fort­set­zung der För­de­rung unter­stützt die N‑ERGIE den Kauf ste­cker­fer­ti­ger Mini-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen mit einer Modul­leis­tung von min­des­tens 800 Watt und einer Wech­sel­rich­ter­leis­tung von maxi­mal 600 Watt. Den Zuschuss erhal­ten Antragssteller*innen, die die­se För­der­vor­aus­set­zun­gen erfül­len, bis auch der zwei­te För­der­topf leer ist.

Antrag stel­len, Zusa­ge erhal­ten, los­le­gen

N‑ERGIE Kund*innen, die einen Zuschuss möch­ten, bean­tra­gen die­sen online auf www.n‑ergie.de/co2 Wich­tig: Der För­der­an­trag muss vor Beginn der Maß­nah­me gestellt wer­den. Nach der Anmel­dung bekom­men die Antragsteller*innen eine För­der­zu­sa­ge von der N‑ERGIE – bis die För­der­mit­tel aus­ge­schöpft sind.

Aus­be­zahlt wer­den die 100 Euro, nach­dem die Anla­ge instal­liert ist und die N‑ERGIE den Kauf­be­leg sowie die Nach­wei­se für die Anmel­dung der Anla­ge im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter und beim Netz­be­trei­ber erhal­ten hat. Wer eine För­der­zu­sa­ge von der N‑ERGIE bekom­men hat, hat fürs Ein­rei­chen der Unter­la­gen neun Mona­te Zeit.

N‑ERGIE Kund*innen, die bereits einen elek­tro­ni­schen Zäh­ler besit­zen, kön­nen eine Ste­cker-Solar­an­la­ge sofort instal­lie­ren (las­sen). Wer noch einen ana­lo­gen Strom­zäh­ler besitzt, bean­tragt mit der Anmel­dung der Anla­ge beim Netz­be­trei­ber gleich­zei­tig einen elek­tro­ni­schen Zäh­ler (moder­ne Mess­ein­rich­tung).

Bal­kon­so­lar­an­la­gen für die Ener­gie­wen­de

Mit einer Mini-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge lässt sich ein­fach Strom aus erneu­er­ba­ren Ener­gien erzeu­gen. Auch wer kei­ne eige­ne Immo­bi­lie besitzt, kann damit einen Bei­trag zur Ener­gie­wen­de leis­ten. Allein im Gebiet der N‑ERGIE Netz GmbH hat sich die Zahl der Anmel­dun­gen von ste­cker­fer­ti­gen Solar­an­la­gen im ver­gan­ge­nen Jahr ver­vier­facht.

Wei­te­re Infos und Anträ­ge

• Antrag auf einen Zuschuss aus dem CO2-Min­de­rungs­pro­gramm online stel­len unter www.n‑ergie.de/co2 Infos zu Bal­kon­so­lar­an­la­gen im Online-Maga­zin der N‑ERGIE unter https://magazin.n‑ergie.de/artikel/mini-pv-anlagen-balkon
• Ver­ein­fach­te Anmel­dung im Netz­ge­biet der N‑ERGIE unter https://www.n‑ergie-netz.de/startseite/erzeugungsanlagen/steckerfertige-erzeugungsanlagen/

Bild­un­ter­schrift: Mit einer För­der­gel­der für Bal­kon-Solar­an­la­gen auf dem Bal­kon lässt sich ein­fach Strom aus erneu­er­ba­ren Ener­gien erzeu­gen. Foto: N‑ERGIE