Neue Stolperfalle bei Zahlungen ans Finanzamt

von | 28. Oktober 2025 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Pleinfeld, Treuchtlingen, Weißenburg

Die neue Veri­fi­ca­ti­on of Payee (VoP)-Verordnung für Bank­über­wei­sun­gen führt bei Ver­brau­chern seit eini­gen Tagen zu Ver­un­si­che­rung und Pro­ble­men. Eini­ge Finanz­äm­ter gaben bekannt, dass sie ein erhöh­tes Auf­kom­men an Nach­fra­gen wegen der Umstel­lung bei Über­wei­sun­gen haben. So waren bei­spiels­wei­se bei der Bun­des­bank abwei­chen­de Kon­to­nah­men für die Finanz­äm­ter in Bran­den­burg im Sys­tem hin­ter­legt. Doch damit nicht genug. Ziem­lich zeit­gleich mit der Umstel­lung bei den Ban­ken, haben eini­ge Finanz­äm­ter ihre Kon­to­da­ten geän­dert. Dies erschwert die Zah­lun­gen an die betrof­fe­nen Finanz­äm­ter für Ver­brau­cher.

Geän­der­te Regeln bei Über­wei­sun­gen

Seit dem 9. Okto­ber gilt die neue Ver­ord­nung der Euro­päi­schen Uni­on. Die­se ver­pflich­tet die Ban­ken im Euro-Zah­lungs­raum dazu, bei SEPA-Über­wei­sun­gen die IBAN des Zah­lungs­emp­fän­gers und den Emp­fän­ger­na­men abzu­glei­chen und auf Über­ein­stim­mung zu prü­fen. In Sekun­den­schnel­le gleicht die Ban­ken­soft­ware die Daten ab und stellt das Ergeb­nis in Ampel­form dar. Die grü­ne Ampel erscheint bei einer „Über­ein­stim­mung“ der Daten und löst die Über­wei­sung aus. Die gel­be weist auf „klei­ne­re Abwei­chun­gen“ hin und die rote warnt, dass es „kei­ne Über­ein­stim­mung“ gibt und kann die Zah­lung blo­ckie­ren.

Die Umset­zung der Neu­re­ge­lung führt in der Pra­xis zu eini­gen Pro­ble­men. Denn unvoll­stän­di­ge Namens­an­ga­ben, unter­schied­li­che Schreib­wei­sen oder Abkür­zun­gen bei Fir­men­na­men füh­ren bei­spiels­wei­se dazu, dass die Ampel kein grü­nes Licht gibt und die Über­wei­sung nicht unmit­tel­bar aus­führt. Zwar kön­nen Ver­brau­cher die­sen Hin­weis igno­rie­ren und ent­schei­den, ihre Über­wei­sung trotz­dem durch­füh­ren, tra­gen aber infol­ge­des­sen das vol­le Risi­ko, falls es zu einem feh­ler­haf­ten Geld­trans­fer kommt und das Geld ver­lo­ren geht. Mit der VoP-Ver­ord­nung soll sicher­ge­stellt wer­den, dass das Geld an die rich­ti­ge Per­son über­wie­sen wird.

Ach­tung: Neue Emp­fän­ger­na­men bei Finanz­äm­tern

Auf­grund der Umstel­lung im Ban­king haben man­che Bun­des­län­der ein­heit­li­che Emp­fän­ger­na­men für alle Finanz­äm­ter im Bun­des­land ein­ge­führt. Das bedeu­tet, dass ab sofort alle Zah­lun­gen – egal an wel­ches Finanz­amt sie gehen – auf ein ein­zi­ges zen­tra­les Kon­to zu über­wei­sen sind. Dazu ist ein neu­er Emp­fän­ger­na­me zu nut­zen. In Bay­ern lau­tet er „Frei­staat Bay­ern“, in Ber­lin „Ber­li­ner Finanz­äm­ter“, in Bre­men „Lan­des­haupt­kas­se Bre­men“ oder „Finanz­amt Bre­mer­ha­ven“, in Ham­burg „Steu­er­kas­se Ham­burg“, in Rhein­land-Pfalz „Finanz­amt Idar-Ober­stein“, im Saar­land „Finanz­amt Saar­lou­is“ und in Thü­rin­gen „Frei­staat Thü­rin­gen“.

In allen ande­ren neun Bun­des­län­dern bleibt es bei dem Emp­fän­ger­na­men „Finanz­amt“ plus Ort, wie zum Bei­spiel „Finanz­amt Frank­furt am Main“. Ent­schei­dend ist jedoch wei­ter­hin immer die kor­rek­te IBAN, so dass das Geld den rich­ti­gen Emp­fän­ger erreicht, unab­hän­gig vom Emp­fän­ger­na­men.

Tipps, damit die Zah­lung erfolg­reich ist

Schnell wer­den die Zah­len der IBAN oft abge­tippt und genau­so schnell pas­sie­ren Zah­len­dre­her. Daher soll­te man sich für die Über­wei­sung Zeit neh­men und die Daten auf ihre Rich­tig­keit hin prü­fen, bevor die Über­wei­sung frei­ge­ben wird. Was bis­her unwich­tig war, wird nun ent­schei­dend: die exak­te Bezeich­nung des Emp­fän­gers. Die­se steht in der Fuß­zei­le des Steu­er­be­scheids. Jedoch ist oft­mals nur die IBAN für die Zah­lung ange­ge­ben. Der gül­ti­ge oder neue Emp­fän­ger­na­me kann auf der Web­site des Finanz­amts ent­nom­men wer­den. Es lohnt sich dort nach­zu­se­hen.

Wer mit Vor­la­gen im Online-Ban­king arbei­tet, soll­te in sei­nen Vor­la­gen die Bezeich­nung des Emp­fän­gers über­prü­fen und gege­be­nen­falls aktua­li­sie­ren, damit künf­tig die Zah­lun­gen wie­der rei­bungs­los lau­fen. Ein ein­deu­ti­ger Ver­wen­dungs­zweck, wie die Steu­er­num­mer, das Akten­zei­chen, die Steu­er­art und der Zeit­raum erleich­tern die rasche Zuord­nung der Zah­lun­gen. Alter­na­tiv kann ein SEPA-Last­schrift­man­dat ein­ge­rich­tet wer­den, so dass Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen immer frist­ge­recht ein­ge­zo­gen wer­den kön­nen.

Was tun, wenn es zu Ver­zö­ge­run­gen kommt?

Was den Zah­lungs­ver­kehr siche­rer machen soll, kann bei Steu­er-Nach­zah­lun­gen uner­war­te­te Fol­gen haben. Denn Abwei­chun­gen beim Emp­fän­ger­na­men kön­nen Zah­lun­gen ver­zö­gern. Dies kann bei Unter­neh­men zu Mahn­brie­fen und Mahn­ge­büh­ren füh­ren. Auch Steu­er­zah­lun­gen sind frist­ge­bun­den, so dass das Finanz­amt bei einer ver­spä­te­ten Nach­zah­lung Säum­nis­zu­schlä­ge fest­set­zen kann. 

Wird die Über­wei­sung von Bank wegen blo­ckiert oder siegt die Unsi­cher­heit auf ein fal­sches Kon­to zu über­wei­sen, soll­te der Vor­gang doku­men­tiert wer­den. Das geht am bes­ten mit Screen­shots vom Zeit­punkt der ver­such­ten Zah­lung, von der VoP-Mel­dung und dem Bank­pro­to­koll. Im Anschluss soll­te das Finanz­amt pro­ak­tiv über den fehl­ge­schla­ge­nen Zah­lungs­vor­gang infor­miert wer­den, wenn eine Frist­über­schrei­tung droht. In begrün­de­ten Fäl­len kön­nen Finanz­be­am­te Säum­nis­zu­schlä­ge aus Bil­lig­keits­grün­den näm­lich erlas­sen.

Über die Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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