Neues Ladenschlussgesetz ist großer Erfolg für FREIE WÄHLER-Fraktion

von | 16. Juli 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Pleinfeld, Treuchtlingen, Weißenburg

MdL Wolf­gang Hau­ber: Mehr Frei­heit für unse­re Kom­mu­nen – neue Chan­cen für Innen­städ­te und die Nah­ver­sor­gung im länd­li­chen Raum

Wei­ßen­burg (red). Der Baye­ri­sche Land­tag wird am Don­ners­tag in Zwei­ter Lesung das neue Laden­schluss­ge­setz beschlie­ßen. Nach jah­re­lan­gem Druck der FREIE WÄH­LER-Frak­ti­on erhält Bay­ern damit erst­mals eine eige­ne, zeit­ge­mä­ße Rege­lung für Laden­öff­nungs­zei­ten – ein bedeu­ten­der Fort­schritt für die kom­mu­na­le Gestal­tungs­ho­heit und die regio­na­le Wirt­schaft, wie Wolf­gang Hau­ber, Landtagsabgeordnete/r der FREIEN WÄHLER aus Wei­ßen­burg, erklärt.

„Wir haben die ent­schei­den­den Wei­chen gestellt und das bestehen­de Bun­des­recht von 1956 end­lich durch ein moder­nes, pra­xis­na­hes Lan­des­ge­setz ersetzt – ein gro­ßer Gewinn für Kom­mu­nen, Ein­zel­han­del und Nah­ver­sor­gung.“ Eine der wich­tigs­ten Neu­re­ge­lun­gen hebt Hau­ber beson­ders her­vor: „Digi­ta­le, per­so­nal­freie Kleinst­su­per­märk­te bis 150 Qua­drat­me­ter dür­fen künf­tig rund um die Uhr öff­nen. Das stärkt die Nah­ver­sor­gung gera­de im länd­li­chen Raum, wirkt Fach­kräf­te­man­gel ent­ge­gen und erfolgt ganz ohne zusätz­li­chen Arbeits­druck für Beschäf­tig­te.“

Dar­über hin­aus bringt das neue Laden­schluss­ge­setz mehr Fle­xi­bi­li­tät und weni­ger Büro­kra­tie für Städ­te und Gemein­den. Die Kom­mu­nen erhal­ten mehr Gestal­tungs­spiel­raum: Mit bis zu acht gemein­de­wei­ten und vier indi­vi­du­el­len ver­kaufs­of­fe­nen Ein­kaufs­näch­ten pro Jahr kön­nen sie Ver­an­stal­tun­gen bes­ser pla­nen und loka­le Wirt­schafts­kreis­läu­fe stär­ken.

Zugleich bleibt Bewähr­tes erhal­ten, sagt der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te: „Die bis­he­ri­ge Rege­lung zur Laden­öff­nung am ers­ten Advents­sonn­tag wird nicht gestri­chen – vie­le Städ­te nut­zen die­sen Tag seit Jah­ren erfolg­reich für ver­kaufs­of­fe­ne Ver­an­stal­tun­gen“, betont Hau­ber. Auch für die Über­gangs­zeit wer­de vor­ge­sorgt: Geneh­mi­gun­gen, die von den bis­her zustän­di­gen Regie­run­gen bereits erteilt wur­den, behal­ten bis Ende 2025 ihre Gül­tig­keit. Das schaf­fe Pla­nungs­si­cher­heit für Kom­mu­nen, Ver­an­stal­ter und Ein­zel­han­del.

Die all­ge­mei­nen Laden­öff­nungs­zei­ten von 06.00 bis 20.00 Uhr blei­ben auch im neu­en Laden­schluss­ge­setz bestehen. „So stel­len wir sicher, dass der Schutz von Sonn- und Fei­er­ta­gen eben­so gewahrt bleibt wie die berech­tig­ten Inter­es­sen von Fami­li­en und Beschäf­tig­ten“, unter­streicht Hau­ber abschlie­ßend.

Foto: Bri­git­te Dorr