NGG Nürnberg-Fürth wirbt für starke Betriebsräte

von | 5. März 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Betriebs­rats­wah­len: Mehr Mit­be­stim­mung für den Kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen

Mehr Lohn, mehr Frei­zeit, mehr Mit­be­stim­mung – mit Betriebs­rat sind die Arbeits­be­din­gun­gen spür­bar bes­ser. Bei den Wah­len vom 1. März bis 31. Mai kön­nen Beschäf­tig­te ihre Betriebs­rä­te neu wäh­len und so ihre Inter­es­sen im Betrieb ver­tre­ten. Im Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen sind rund 40.300 Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer in gut 1.570 Betrie­ben wahl­be­rech­tigt, wie die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) mit­teilt.

Egal, ob in der Indus­trie, im Hand­werk, in der Lebens­mit­tel­in­dus­trie oder der Bäcke­rei: Über­all, wo es mehr als fünf Beschäf­tig­te gibt, kann die Beleg­schaft einen Betriebs­rat wäh­len. Dabei zäh­len Voll­zeit- und Teil­zeit­kräf­te genau­so wie Aus­zu­bil­den­de. „Der Betriebs­rat bün­delt die Stim­men der Beschäf­tig­ten und ver­leiht ihnen so mehr Gewicht gegen­über der Lei­tungs­ebe­ne. Auf die­ses Sprach­rohr muss die Unter­neh­mens­füh­rung hören“, sagt Regi­na Schle­ser von der NGG Nürn­berg-Fürth. Aller­dings gebe es in einem Groß­teil der Unter­neh­men im Kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen immer noch kei­nen Betriebs­rat: „Beschäf­tig­te ver­schen­ken damit ihre Chan­ce, wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen im Unter­neh­men zu beein­flus­sen“, erklärt Regi­na Schle­ser.

Stu­die belegt: Gewerk­schaft und Betriebs­rat holen gemein­sam mehr raus Beson­ders wich­tig sei das Zusam­men­spiel von Gewerk­schaft und Betriebs­rat. Denn hier herr­sche Arbeits­tei­lung: Wäh­rend sich die Gewerk­schaft für einen guten Tarif­ver­trag und damit für fai­re Löh­ne ein­set­ze, sor­ge der Betriebs­rat im Unter­neh­men dafür, dass die Beschäf­tig­ten tat­säch­lich pro­fi­tier­ten. „Betrie­be mit Tarif­ver­trag bie­ten deut­lich bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen als ver­gleich­ba­re Betrie­be ohne Tarif­bin­dung. Ohne Tarif­ver­trag fehlt Beschäf­tig­ten rech­ne­risch ein vol­les Monats­ge­halt – zudem fällt pro Jahr eine Woche Mehr­ar­beit an“, sagt Regi­na Schle­ser. Die NGG-Geschäfts­füh­re­rin beruft sich dabei auf Stu­di­en des Wirt­schafts- und Sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Insti­tuts (WSI) der Hans-Böck­ler-Stif­tung.

Betriebs­rä­te gestal­ten zudem die Aus­bil­dung aktiv mit: „Mehr Azu­bis fürs Unter­neh­men und weni­ger Pro­ble­me bei der Aus­bil­dung – so lässt sich das Enga­ge­ment von Betriebs­rä­ten auf den Punkt brin­gen, wenn es um den Nach­wuchs im Unter­neh­men geht“, sagt Regi­na Schle­ser. Außer­dem, so die NGG Nürn­berg-Fürth, hel­fe ein Betriebs­rat, Jobs zu sichern, wenn es im Unter­neh­men kri­se­le: „Ein Betriebs­rat setzt immer auf ver­nünf­ti­ge Kon­zep­te, um Arbeits­plät­ze zu erhal­ten“, erklärt Schle­ser.

Die Lebens­mit­tel­in­dus­trie in der Regi­on bie­te zwar „in der Regel kri­sen­fes­te Jobs“. Trotz­dem brin­ge ein Betriebs­rat in der Nah­rungs­mit­tel­her­stel­lung vie­le Vor­tei­le: „Das fängt bei den Regeln für die Urlaubs­pla­nung an. Auch bei der betrieb­li­chen Wei­ter­bil­dung und dem Gesund­heits­schutz redet der Betriebs­rat mit. Und schließ­lich sorgt der Betriebs­rat dafür, dass es bei Schicht­plä­nen kei­ne Unstim­mig­kei­ten gibt“, erklärt Schle­ser.

Alle vier Jah­re wäh­len die Beschäf­tig­ten bun­des­weit von März bis Mai ihre Betriebs­rä­te. Im Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen unter­stützt die NGG Nürn­berg-Fürth Beleg­schaf­ten in Unter­neh­men der Lebens­mit­tel­her­stel­lung oder Gas­tro­no­mie, ihren Betriebs­rat zu wäh­len oder neu zu grün­den: region.nuernberg-fuerth@ngg.net, (0911) 20 90 12 0.

Bild­un­ter­schrift: Spot an für die Betriebs­rats­wahl: Kreuz machen und ab mit dem Stimm­zet­tel in die Wahl­ur­ne. „Mit Betriebs­rat haben die Beschäf­tig­ten eine star­ke Stim­me gegen­über Che­fin und Chef“, sagt Regi­na Schle­ser von der Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten. Die NGG Nürn­berg-Fürth ruft die Beleg­schaf­ten im Kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen auf, ihre eige­nen Gre­mi­en bei den Betriebs­rats­wah­len von März bis Mai neu zu wäh­len. Foto: NGG | Flo­ri­an Göri­cke