Parkraumbewirtschaftung am Klinikum Altmühlfranken Weißenburg seit Mai 2024

von | 6. Mai 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Wei­ßen­burg (red). Das Kli­ni­kum Alt­mühl­fran­ken digi­ta­li­siert sei­ne Park­flä­chen mit einem schran­ken­lo­sen Park­raum­ma­nage­ment­sys­tem. Die Park­dau­er wird seit Mai auto­ma­tisch über daten­schutz­kon­for­me Kenn­zei­chen­er­ken­nung berech­net. Ziel ist es, Mit­ar­bei­ten­den, Pati­en­ten und Besu­chern stets aus­rei­chend freie Park­plät­ze in Kli­ni­k­nä­he zur Ver­fü­gung zu stel­len. Mit­ar­bei­ten­de des Kli­ni­kums, des Fach­ärz­te­zen­trums sowie des MVZ nut­zen die Stell­plät­ze wei­ter­hin kos­ten­frei. Für alle ande­ren Par­ken­den gilt eine kos­ten­lo­se Frei­park­dau­er von einer Stun­de, anschlie­ßend wird ledig­lich ein gerin­ger Stun­den­satz von einem Euro erho­ben.

Das Kli­ni­kum in Wei­ßen­burg wird aktu­ell bau­lich gene­ral­sa­niert. Durch die Bau­stel­le ste­hen weni­ger Park­plät­ze als ursprüng­lich zur Ver­fü­gung. Von den bis­her 340 Park­plät­zen – ver­teilt auf 3 Park­flä­chen – kön­nen durch die ver­än­der­te Ver­kehrs­füh­rung auf­grund der Bau­maß­na­men künf­tig nur noch rund 300 Stell­plät­ze genutzt wer­den. Erschwe­rend hin­zu kommt, dass die bis­lang kos­ten­frei­en Stell­plät­ze viel­fach von Dau­er­par­ken­den ohne Bezug zum Kli­ni­kum Alt­mühl­fran­ken genutzt wer­den.

Um best­mög­lich sicher­zu­stel­len, dass den Pati­en­ten, Besu­chern und Mit­ar­bei­ten­den auf den Park­flä­chen des Kli­ni­kums aus­rei­chend Stell­plät­ze zur Ver­fü­gung ste­hen, hat sich das Kli­ni­kum ent­schie­den, die Park­plät­ze ab Mai 2024 zu bewirt­schaf­ten. Die ers­te Stun­de der Nut­zung bleibt wei­ter­hin kos­ten­frei, anschlie­ßend beträgt der Tarif einen Euro je ange­fan­ge­ner Stun­de. Ambu­lan­te Pati­en­ten des Kli­ni­kums haben die Mög­lich­keit, drei Stun­den unent­gelt­lich zu par­ken. “Auf den Park­plät­zen des Kli­ni­kums ste­hen zahl­rei­che Wohn­mo­bi­le und ande­re Fahr­zeu­ge häu­fig dau­er­haft. Sie bele­gen Stell­plät­ze, die unse­ren
Mit­ar­bei­ten­den feh­len und die des­halb für ihren Arbeits­weg zusätz­li­che Zeit für die Park­platz­su­che ein­pla­nen müs­sen. Auch unse­ren Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie deren Besu­che­rin­nen und Besu­chern möch­ten wir in Zukunft wie­der aus­rei­chend kli­nik­na­he Park­flä­chen anbie­ten”, erklärt Kli­nik-Vor­stand Chris­toph Schnei­de­win.

Am Kli­ni­kum Alt­mühl­fran­ken Wei­ßen­burg wur­den Scan­ner und Auto­ma­ten instal­liert, anschlie­ßend erfolgt eine kur­ze Test­pha­se, in der noch kei­ne Nach­ver­fol­gung statt­fin­det.

Kei­ne War­te­zeit, vie­le Bezahl­mög­lich­kei­ten
Durch den Ver­zicht auf Schran­ken ist ein Anhal­ten an Ein- und Aus­fahrt nicht not­wen­dig, die Park­flä­che kann naht­los und flie­ßend befah­ren wer­den. Auch das Bezah­len gestal­tet sich denk­bar ein­fach und kann mit­tels zahl­rei­cher Mög­lich­kei­ten wie bar, per Parks­ter-App oder Kar­te erfol­gen.

Funk­ti­ons­wei­se
Beim Ein- und Aus­fah­ren wird das Kenn­zei­chen des Fahr­zeugs mit­hil­fe eines Scan­ners gele­sen und auto­ma­tisch die Park­dau­er ermit­telt. Die ange­brach­te Beschil­de­rung erin­nert dar­an, das Bezah­len nicht zu ver­ges­sen. Die Beglei­chung der ange­fal­le­nen Park­ge­büh­ren erfolgt unter Ein­ga­be des Kfz-Kenn­zei­chens; auf ein her­kömm­li­ches Ticket aus Papier oder Plas­tik kann ver­zich­tet wer­den.

Häu­fi­ge Fra­gen rund um den Daten­schutz
Wel­che Daten wer­den erfasst? Und ist das in Deutsch­land erlaubt? Eine Bild­auf­nah­me des Fahr­zeug-Kenn­zei­chens sowie eine Text­da­tei mit Zeit- und Datums­stem­pel zur Ermitt­lung der Park­dau­er wer­den fest­ge­hal­ten. Es fin­det aus­drück­lich kei­ne Video-Auf­zeich­nung statt. Es wird auch kein öffent­li­cher Grund erfasst. Das Lesen des Kenn­zei­chens erfolgt gemäß Art 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.

Was pas­siert mit mei­nen Daten?
Bei der Ein­fahrt wird nur das Kenn­zei­chen erfasst. Es ist dabei nicht erkenn­bar, wer der Fahr­zeug­füh­rer ist. Ledig­lich im Fall eines Park­ver­sto­ßes kann aus­schließ­lich durch die Park­platz-Betrei­ben­den über eine Abfra­ge beim Kraft­fahrt­bun­des­amt die Ermitt­lung der Hal­ter­da­ten erfol­gen, die tem­po­rär in Deutsch­land gespei­chert wer­den. Liegt kein Park­ver­stoß vor und erfolgt die Zah­lung vor Ver­las­sen des Park­plat­zes, wer­den die Daten über Ein- und Aus­fahrt auto­ma­tisch gelöscht.

Bild­un­ter­schrift: Damit Mit­ar­bei­ten­den, Pati­en­ten und Besu­chern wie­der aus­rei­chend Stell­plät­ze zur Ver­fü­gung ste­hen, wer­den die Park­flä­chen am Kli­ni­kum Alt­mühl­fran­ken Wei­ßen­burg ab Mai 2024 bewirt­schaf­tet. Bild: Eileen Zäh, Kli­ni­kum Alt­mühl­fran­ken.