Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 25. Oktober 2025 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Polizeibericht

Nach Tank­be­trug und Fahn­dung fest­ge­nom­men

Gun­zen­hau­sen — Am Don­ners­tag gegen 10:00 Uhr tank­te ein rumä­ni­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger sei­nen Opel Astra an der Tank­stel­le in der Nürn­ber­ger Stra­ße. Anschlie­ßend ließ sich der 30-Jäh­ri­ge vom Tank­stel­len­mit­ar­bei­ter noch eine Schach­tel Ziga­ret­ten und einen Kaf­fee geben, obwohl er den Gesamt­be­trag von 32,49 Euro gar nicht bezah­len konn­te. Mit dem Mit­ar­bei­ter der Tank­stel­le ver­ein­bar­te er dar­auf­hin, dass er in 10 Minu­ten wegen der Bezah­lung wie­der kom­men wür­de und hin­ter­ließ als Pfand sei­nen rumä­ni­schen Aus­weis. Als der Schuld­ner nicht wie­der kam, ver­stän­dig­te der Mit­ar­bei­ter die Poli­zei und stell­te auf­grund der Video­auf­zeich­nung das Kenn­zei­chen des betank­ten Pkw´s fest. Bei der anschlie­ßen­den Fahn­dung konn­te der Opel mit Deg­gen­dor­fer Kenn­zei­chen ohne Zulas­sungs­tem­pel durch die Strei­fe auf dem Park­platz des Kran­ken­hau­ses in Gun­zen­hau­sen
fest­ge­stellt wer­den. Wie sich her­aus­stell­te war der Gesuch­te zu die­ser Zeit noch sta­tio­nä­rer Pati­ent, konn­te jedoch nach einer medi­zi­ni­schen Kon­trol­le aus dem Kran­ken­haus ent­las­sen und zur Dienst­stel­le ver­bracht wer­den Die wei­te­re Sach­be­ar­bei­tung ergab, dass dem Rumä­nen zwi­schen­zeit­lich die Fahr­erlaub­nis gericht­lich und sei­nem Fahr­zeug wegen feh­len­dem Ver­si­che­rungs­schutz die Zulas­sung ent­zo­gen waren. Zudem stell­ten die Beam­ten fest, dass gegen den Beschul­dig­ten noch meh­re­re Fahn­dungs­no­tie­run­gen von meh­re­ren Staats­an­walt­schaf­ten zur Auf­ent­halts­er­mitt­lun­gen und Straf­voll­stre­ckung bestan­den. Letzt­end­lich muss sich nun der Betrü­ger neben dem Betrug auch noch wegen Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis, wegen dem feh­len­den Ver­si­che­rungs­schutz und der feh­len­den Zulas­sung ver­ant­wor­ten. Wei­ter über­stell­te ihn die Poli­zei an die nächs­te Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt, da er die gefor­der­te Geld­stra­fe aus dem Straf­voll­stre­ckungs­be­fehl nicht bezah­len konn­te.

Dieb­stahl von Die­sel und Gerä­ten auf land­wirt­schaft­li­chen Anwe­sen

Hei­den­heim — Am Don­ners­tag zeig­te ein Baden-Würt­tem­ber­ger bei der Poli­zei Gun­zen­hau­sen einen Dieb­stahl auf sei­nem land­wirt­schaft­li­chen Anwe­sen bei Hei­den­heim an. Da der Inha­ber nicht selbst auf dem Hof wohnt, bemerk­te er den Dieb­stahl erst kürz­lich. Laut sei­nen Anga­ben ent­wen­de­ten bis­lang unbe­kann­te Täter seit Juli 2025 ca. 1500 Liter Die­sel, ein Not­strom­ag­gre­gat und eine Stihl-Motor­sä­ge aus einer unver­sperr­ten Gara­ge. Zudem fehlt ein rotes Mäh­werk der Mar­ke Kuhn von der angren­zen­den Wie­se. Der 42-Jäh­ri­ge schätz sei­nen Gesamt­scha­den auf ca. 8800,- Euro. Zeu­gen kön­nen sich bei der Poli­zei Gun­zen­hau­sen unter der Tel. 09831 67880 mel­den.

Uner­laub­tes Ent­fer­nen vom Unfall­ort

Gun­zen­hau­sen — Am Don­ners­tag gegen 14:15 Uhr stell­te die 24,-Jährige ihren Pkw auf dem „Action“-Parkplatz ab und ging zum Ein­kau­fen. Als sie nach einer hal­ben Stun­de wie­der zu ihrem schwar­zen Opel Cor­sa kam, stell­te sie einen fri­schen Scha­den in Form von Del­len und Krat­zern an der lin­ken hin­te­ren Fah­rer­sei­te fest. Der Ver­ur­sa­cher oder die Ver­ur­sa­che­rin ent­fern­te sich wohl zwi­schen­zeit­lich ohne sich um den Fremd­scha­den in Höhe von ca. 3500,- Euro zu küm­mern. Die sach­be­ar­bei­ten­de Poli­zei Gun­zen­hau­sen bit­tet nun die Bevöl­ke­rung unter der Tel. 09831 67880 um Hin­wei­se zu dem Unfall­ver­ur­sa­cher.

Klein­kraft­rad erheb­lich zu schnell

Gun­zen­hau­sen — Am Mitt­woch kurz nach 18:00 Uhr schloss die Strei­fe der Poli­zei Gun­zen­hau­sen auf der B 466 hin­ter einem Klein­kraft­rad mit Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen auf. Bei der anschlie­ßen­den Nach­fahrt zeig­te der Tacho des Strei­fen­wa­gens bis zu 66 km/h an. Aus die­sem Grund wur­de der Rol­ler­fah­rer in der Lud­wig-Erhard-Stra­ße kon­trol­liert. Auf Vor­halt der fest­ge­stell­ten Geschwin­dig­keit gab der 62-Jäh­ri­ge aus einem Abs­ber­ger Orts­teil an, dass der Rol­ler anstatt der erlaub­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit von 45 km/h schon um die 60km/h schafft. Dar­auf­hin stell­ten die Beam­ten den Rol­ler zur Durch­füh­rung eines Geschwin­dig­keits­gut­ach­ten fest. Soll­te das Gut­ach­ten erge­ben, dass der Rol­ler zu schnell ist, muss sich der Fah­rer neben einen Zulas­sungs­ver­stoß auch wegen eines Ver­ge­hens nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz und zudem wegen Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis ver­ant­wor­ten, da er nur im Besitz der Fahr­erlaub­nis­klas­se M ist.