Nach Fahrerlaubnisabgabe im Straßenverkehr teilgenommen
Gunzenhausen — Ein 49-Jähriger gab am 17.11.2025 nachmittags aufgrund eines Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts Nürnberg seine Fahrerlaubnis bei der Polizei Gunzenhausen ab. Trotz durchgeführter Belehrung, dass er nun kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen darf, sah ihn der sachbearbeitende Beamte während seiner Streife, wie er ca. 45 Minuten nach der Abgabe seiner Fahrerlaubnis im Stadtgebiet Gunzenhausen mit seinem Pkw selbst am Straßenverkehr teilnahm. Bei der anschließenden Kontrolle stellte der Beamte zudem fest, dass für seinen Pkw kein
Versicherungsschutz mehr bestand und der Deutsche auch noch unter Drogeneinfluss fuhr. Bei der Durchsuchung des Beschuldigten fand man auch ein entsprechendes Glasröhrchen mit Crystal-Meth-Anhaftungen. Die Polizeibeamten stellten daraufhin den Fahrzeugschlüssel sicher, entstempelten die Kennzeichen an dem Pkw und ließen eine Blutentnahme bei den Betroffenen im Krankenhaus durchführen. Dem Mann erwarten nun Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrens unter Drogeneinwirkung, einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und wegen Besitz von Betäubungsmitteln.
Kupferrohr gestohlen
Markt Berolzheim — Unbekannte Täter entwendeten zwischen dem 10.11.2025 und dem 14.11.2025 ca. 2 Meter Fallrohr aus Kupfer an dem Gebäude des Tiefenbrunnens der Gemeinde Markt Berolzheim. Zudem wurde das Dachblech verbogen, welches ebenfalls aus Kupfer besteht. Um auf das Gelände des Tiefenbrunnens zu gelangen, schnitten die Täter zunächst etwa ein zwei Meter Stück aus dem Maschendrahtzaun. Laut dem mitteilenden Gemeindemitarbeiter entstand ein Entwendungsschaden von ca. 100,- Euro, dem jedoch ein Sachschaden von etwa 1000,- Euro entgegensteht. Hinweise zu den Tätern oder diesbezüglichen Beobachtungen nimmt die Polizei Gunzenhausen unter der Tel. 09831 67880 entgegen.

