Gunzenhausen – Am Freitag wurden in Gunzenhausen gleich zwei Elektrokleinstfahrzeuge (E‑Scooter) mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen festgestellt. Beide waren unabhängig voneinander unterwegs und an den Fahrzeugen war das Kennzeichen des Vorjahres angebracht. Ein aktueller Versicherungsschutz bestand nicht. Bei beiden Verkehrsteilnehmern wurde daher die Weiterfahrt unterbunden und eine Anzeige gefertigt.
Gunzenhausen – Am Freitagabend wurde ein Pkw-Fahrer einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnte er den Beamten keinerlei Papiere vorweisen, weshalb er dazu aufgefordert wurde diese im Nachgang vorzuzeigen. Bei einer späteren Überprüfung konnte festgestellt werden, dass der junge Herr zwar im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, es sich hierbei jedoch um begleitendes Fahren handelte und somit eine eingetragene Begleitperson mit anwesend hätte sein müssen. Bei seinen Personalien hatte der Fahrer ebenfalls falsche Angaben gemacht, wohl um die Tatsache zu verschleiern, dass er noch nicht 18 Jahre alt ist. Nun erwartet ihn eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Gunzenhausen – Am Freitag wurde in der Zeit von 14.15 bis 16.30 Uhr ein am Parkplatz zum Schießwasen geparkter Pkw beschädigt. Der Unfallverursacher entfernte sich, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Gunzenhausen entgegen. Heidenheim – In der Nacht von Freitag auf Samstag konnte ein alkoholisierter Verkehrsteilnehmer durch eine Streife der Polizei Gunzenhausen angehalten werden. Auf Grund der erheblichen Alkoholisierung wurde eine Blutentnahme durchgeführt, die Weiterfahrt unterbunden und eine Anzeige erstattet.

