Polizeibericht PI Weißenburg

von | 24. August 2024 | Altmühlfranken, Weißenburg

Laden­dieb I

Wei­ßen­burg — Eine 38-jäh­ri­ge Wei­ßen­bur­ge­rin wur­de am Mitt­woch­nach­mit­tag bei einem Dieb­stahl in einem Ein­kaufs­zen­trum in der Eich­stät­ter Stra­ße beob­ach­tet. Die Dame und ihr Beglei­ter ent­fern­ten sich nach der Tat, wur­den jedoch durch die Laden­de­tek­ti­vin bis an ihre Wohn­an­schrift ver­folgt. Die hin­zu­kom­men­den Beam­ten konn­ten die gestoh­le­nen Arti­kel (Schmuck, Kos­me­tik, Nah­rungs­mit­tel) in der Woh­nung der Dame auf­fin­den und sicher­stel­len. Die 38-Jäh­ri­ge muss sich nun wegen Laden­dieb­stahl ver­ant­wor­ten.

Laden­dieb II

Wei­ßen­burg — Eine 73-jäh­ri­ge Soln­ho­fe­rin wur­de Mitt­woch­mit­tag im glei­chen Ein­kaufs­zen­trum bei einem Dieb­stahl von Näh­ar­ti­keln beob­ach­tet. Als die Dame in das Büro der Laden­de­tek­ti­vin gebe­ten wur­de, ver­such­te sie hier den Arti­kel noch zu ver­ste­cken. Die­ser wur­de im Rah­men der Durch­su­chung jedoch auf­ge­fun­den. Auch die 73-Jäh­ri­ge muss sich nun wegen Laden­dieb­stahls ver­ant­wor­ten.

Ange­trun­ken, ohne Füh­rer­schein und Ver­si­che­rungs­schutz

Wei­ßen­burg — Ein 19-jäh­ri­ger Wei­ßen­bur­ger war am spä­ten Mitt­woch­nach­mit­tag ange­trun­ken mit einem gelie­he­nem E‑Scooter auf dem Heim­weg von der Wei­ßen­bur­ger Kirch­weih. Der Rol­ler ver­füg­te über kei­nen gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz und fährt nach ers­ten Erkennt­nis­sen deut­lich schnel­ler als die erlaub­ten 20 km/h. Auf­grund des­sen wird der Rol­ler fahr­erlaub­nis­pflich­tig. Über die erfor­der­li­che Fahr­erlaub­nis ver­fügt der 19-Jäh­ri­ge nicht. Da der Fah­rer das 21. Lebens­jahr noch nicht voll­endet hat, gilt für die­sen ein all­ge­mei­nes Alko­hol­ver­bot beim Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen. Gegen den 19-Jäh­ri­gen wur­de ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet.

Ohne Ver­si­che­rungs­schutz

Wei­ßen­burg — Ein 17-Jäh­ri­ger wur­de am Mitt­woch­nach­mit­tag auf sei­nem E‑Scooter einer Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen. Hier­bei wur­de fest­ge­stellt, dass die­ser über kei­nen Ver­si­che­rungs­schutz ver­fügt. Der Rol­ler wur­de sicher­ge­stellt. Der 17-Jäh­ri­ge und der Rol­ler wur­den den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten über­ge­ben. Gegen den Jugend­li­chen wur­de ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet.