Schluss mit Saunieren im Auto

von | 16. Juni 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Pleinfeld, Treuchtlingen, Weißenburg

Was Auto­fah­ren im Som­mer ange­neh­mer macht und wel­che Regeln hin­term Steu­er gel­ten

(red). Im Som­mer von A nach B zu kom­men, kann schnell eine schweiß­trei­ben­de Ange­le­gen­heit wer­den – und das nicht nur auf dem Rad oder in der Bahn. Auch im Auto stei­gen die Tem­pe­ra­tu­ren bei Hit­ze nicht sel­ten über 30 Grad. Wie Fah­rer und Mit­fah­rer trotz­dem einen küh­len Kopf bewah­ren und wor­auf bei der Park­platz­wahl zu ach­ten ist, damit sich der Innen­raum weni­ger stark erwärmt, erklärt Peter Schnitz­ler, Kfz-Exper­te von ERGO. Sabi­ne Brandl, Juris­tin der ERGO Rechts­schutz Leis­tungs-GmbH, weiß außer­dem, ob es erlaubt ist, mit Biki­ni und Flip-Flops zu fah­ren.

Von A nach B, ohne zu schwit­zen
Im Som­mer staut sich schnell Hit­ze im Innen­raum des Autos an. Damit die hei­ße Luft ent­wei­chen kann, gilt daher vor Fahrt­an­tritt: Türen und Kof­fer­raum weit öff­nen und eini­ge Minu­ten durch­lüf­ten. „Die Kli­ma­an­la­ge soll­ten Fah­rer zunächst auf Umluft stel­len, bis der Innen­raum ange­nehm her­un­ter­ge­kühlt ist“, so Peter Schnitz­ler, Kfz-Exper­te von ERGO. „Die Funk­ti­on ver­hin­dert das Ansau­gen von war­mer Frisch­luft.“ Doch Vor­sicht: Herr­schen mehr als sechs Grad Unter­schied zwi­schen Innen- und Außen­tem­pe­ra­tur, erhöht sich das Risi­ko für Erkäl­tun­gen, Mus­kel­ver­span­nun­gen und Kreis­lauf­be­schwer­den. Schnitz­ler emp­fiehlt außer­dem, das Geblä­se so aus­zu­rich­ten, dass die Luft nicht auf unbe­klei­de­te Kör­per­stel­len trifft, und die Fens­ter geschlos­sen zu hal­ten. Beson­ders wenn Kin­der mit­fah­ren, kön­nen zudem Son­nen­blen­den an den hin­te­ren Sei­ten­fens­tern sinn­voll sein, um sie vor direk­ter Son­nen­ein­strah­lung schüt­zen.

Gesund­heit geht vor
Tem­pe­ra­tu­ren über 30 Grad sind eine ech­te Her­aus­for­de­rung für den Kör­per. Auto­fahr­ten soll­ten wäh­rend einer Hit­ze­wel­le nach Mög­lich­keit in den Mor­gen- oder Abend­stun­den statt­fin­den. „Hit­ze kann zudem zu Kon­zen­tra­ti­ons­schwie­rig­kei­ten, Müdig­keit, Kopf­schmer­zen und Schwin­del füh­ren“, so der Kfz-Exper­te. „Regel­mä­ßi­ge Pau­sen und aus­rei­chend Flüs­sig­keit sind daher ele­men­tar.“ Im Som­mer sor­gen zudem soge­nann­te Blow-ups für erhöh­te Unfall­ge­fahr. Sie ent­ste­hen, wenn sich Beton­plat­ten durch die Hit­ze aus­deh­nen. „Auto­fah­rer soll­ten daher vor­aus­schau­end und an die Umstän­de ange­passt fah­ren“, ergänzt der Exper­te von ERGO.

Gut geparkt für einen küh­len Start
Ein in der Son­ne gepark­tes Auto ver­wan­delt sich schnell in eine Sau­na. „Kin­der und Haus­tie­re daher nie­mals im geschlos­se­nen Fahr­zeug zurück­las­sen“, betont Schnitz­ler. Wer kei­nen Park­platz im Schat­ten fin­det, kann eine reflek­tie­ren­de Front­schei­ben­ab­de­ckung auf der Wind­schutz­schei­be anbrin­gen. Hel­le Hand­tü­cher über Lenk­rad, Arma­tu­ren und Kin­der­sitz ver­hin­dern zudem, dass sich die­se stark erhit­zen. „Deo, Haar­spray oder koh­len­säu­re­hal­ti­ge Geträn­ke gehö­ren übri­gens nicht auf die Rück­bank, son­dern in den Kof­fer­raum, da bei Hit­ze Explo­si­ons­ge­fahr besteht“, erläu­tert der Kfz-Exper­te von ERGO. „Elek­tro­ni­sche Gerä­te kön­nen eben­falls explo­die­ren und soll­ten daher – auch zum Dieb­stahl­schutz – nicht im gepark­ten Auto blei­ben.“

Hit­ze ist kein Frei­fahrt­schein
Bei flir­ren­der Hit­ze kann jedes Klei­dungs­stück zu viel sein. War­um also nicht direkt in Bade­klei­dung an den See fah­ren? „Das ist nicht ver­bo­ten“, erklärt Sabi­ne Brandl, Juris­tin der ERGO Rechts­schutz Leis­tungs-GmbH. „Füh­len sich jedoch ande­re durch den Anblick von zu viel Haut gestört, kann es zu einer Anzei­ge wegen ‚Beläs­ti­gung der All­ge­mein­heit‘ kom­men. Dies ist eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die ein Buß­geld bedeu­ten kann. Unter Umstän­den spricht die Poli­zei auch nur eine Ver­war­nung aus.“ Auch bar­fuß oder mit Flip-Flops zu fah­ren, ist gene­rell erlaubt. Zu emp­feh­len ist es jedoch nicht, da sie kei­nen guten Halt geben. „Wer dann in einen Unfall ver­wi­ckelt ist, kann eine Teil­schuld zuge­spro­chen bekom­men und muss unter Umstän­den mit Leis­tungs­kür­zun­gen der Ver­si­che­rung rech­nen“, so die ERGO Juris­tin. Nach einem Unfall ist zum Bei­spiel auch ein Buß­geld mög­lich, da der Ver­ur­sa­cher die Grund­re­gel des § 1 StVO miss­ach­tet hat, ande­re durch sein Ver­hal­ten im Stra­ßen­ver­kehr nicht zu gefähr­den. Bei Son­nen­hut und Son­nen­bril­le sind eine sehr dunk­le oder farb­in­ten­si­ve Tönung der Glä­ser sowie eine brei­te Krem­pe oder ein zu lan­ges Kap­pen­schild zu ver­mei­den, da dies die Sicht behin­dern kann.

Über ERGO Group AG
ERGO ist eine der gro­ßen Ver­si­che­rungs­grup­pen in Deutsch­land und Euro­pa. Welt­weit ist die Grup­pe in über 20 Län­dern ver­tre­ten und kon­zen­triert sich auf die Regio­nen Euro­pa und Asi­en. ERGO bie­tet ihren Pri­vat- und Fir­men­kun­den ein brei­tes Pro­dukt­port­fo­lio in allen wesent­li­chen Ver­si­che­rungs­spar­ten sowie voll­um­fäng­li­che Assis­tance- und Ser­vice­leis­tun­gen. Unter dem Dach der ERGO Group AG steu­ern mit der ERGO Deutsch­land AG, ERGO Inter­na­tio­nal AG und ERGO Tech­no­lo­gy & Ser­vices Manage­ment AG drei Ein­hei­ten die Geschäf­te und Akti­vi­tä­ten der ERGO Group. In die­sen sind jeweils das deut­sche und inter­na­tio­na­le Geschäft sowie die glo­ba­le Steue­rung von IT und Tech­no­lo­gie-Dienst­leis­tun­gen gebün­delt. Rund 37 000 Men­schen arbei­ten als ange­stell­te Mit­ar­bei­ter oder selbst­stän­di­ge Ver­mitt­ler für die Grup­pe. Im Geschäfts­jahr 2024 erziel­te ERGO einen Ver­si­che­rungs­um­satz von 20,8 Mil­li­ar­den Euro und ein Ergeb­nis von 791 Mil­lio­nen Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der welt­weit füh­ren­den Rück­ver­si­che­rer und Risi­ko­trä­ger. Mehr unter www.ergo.com.

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