Schutz vor hohen Stornokosten im Sommerurlaub – Finanztip testet Reiserücktrittsversicherungen

von | 22. April 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red).  Die Urlaubs­sai­son steht kurz bevor und der Fami­li­en­ur­laub ist bereits gebucht. Umso ärger­li­cher ist es, wenn die Rei­se durch unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se ins Was­ser fällt. Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung kann wenigs­tens vor hohen Stor­no­kos­ten schüt­zen. Spä­tes­tens 30 Tage vor Urlaubs­be­ginn soll­te die Ver­si­che­rung abge­schlos­sen sein, damit der Schutz für die Rei­se gilt. Deutsch­lands füh­ren­der Gel­d­rat­ge­ber Finanz­tip erklärt, in wel­chen Fäl­len sich eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung lohnt und emp­fiehlt die leis­tungs­stärks­ten Tari­fe.

Ende Juni begin­nen in Sach­sen, Sach­sen-Anhalt und Thü­rin­gen die Som­mer­fe­ri­en – die ande­ren Bun­des­län­der fol­gen. Wer den Urlaub schon gebucht hat, ärgert sich, wenn die­ser ins Was­ser fällt – und noch mehr, wenn man als Rei­sen­der zusätz­lich auf den Stor­no­kos­ten sit­zen­bleibt. Je nach Art der Rei­se bekom­men Rei­sen­de bei einer Stor­nie­rung 14 Tage vor dem geplan­ten Urlaub nur 20 bis 40 Pro­zent der Gesamt­kos­ten zurück. „Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung zahlt dann die ent­ste­hen­den Stor­no­ge­büh­ren und Mehr­kos­ten“, erklärt Hen­ri­et­te Neu­bert, Ver­si­che­rungs­exper­tin beim Gel­d­rat­ge­ber Finanz­tip. Das gilt etwa bei einer schwe­ren Krank­heit, Unfall oder Tod eines Ange­hö­ri­gen, aber auch bei Ver­lust des Jobs oder dem Nach­ho­len einer wich­ti­gen Prü­fung. Vie­le Rei­se­rück­tritts­grün­de gel­ten auch, wenn sie einen nahen Ange­hö­ri­gen betref­fen und zum Bei­spiel die Pfle­ge­per­son der schwer­kran­ken Mut­ter erkrankt. Geld gibt es eben­falls, wenn Rei­sen­de den Flug, Zug oder das Schiff ver­pas­sen, weil die öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel mehr als zwei Stun­den Ver­spä­tung hat­ten.

In die­sen Fäl­len lohnt sich eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung

Ob sich eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung lohnt, hängt von der Art der Rei­se, der Höhe des Rei­se­prei­ses und den mög­li­chen Stor­no­kos­ten ab. „Gera­de bei teu­ren Pau­schal­rei­sen wie einer Kari­bik­kreuz­fahrt kann sich eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung loh­nen“, so Neu­bert. „Eben­so sinn­voll ist die Ver­si­che­rung bei Rei­sen­den, die ein höhe­res Stor­no­ri­si­ko haben, wie Fami­li­en mit klei­nen Kin­dern und Senio­ren.“ Bei der Ver­si­che­rung kann zwi­schen Ein­zel- und Jah­res­ver­trä­gen gewählt wer­den. Älte­re Men­schen kom­men in der Regel mit Ein­zel­ver­trä­gen güns­ti­ger weg, Jah­res­ver­trä­ge sind für Viel­rei­sen­de prak­tisch. Bei indi­vi­du­ell zusam­men­ge­stell­ten Rei­sen sowie selbst gebuch­ten Flü­gen emp­fiehlt Finanz­tip aller­dings kei­ne Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung.

Auf die­se Leis­tun­gen soll­ten Rei­sen­de ach­ten

Bestimm­te Leis­tun­gen wie Krank­heit oder Tod eines engen Ange­hö­ri­gen sind immer abge­si­chert. Der Ver­lust des Rei­se­pas­ses kurz vor Rei­se­be­ginn oder ein Ter­ror­an­schlag in der Nähe des Urlaubs­or­tes sind dage­gen nicht immer abge­deckt. „Daher soll­ten Rei­sen­de im Tarif genau prü­fen, wel­che Ereig­nis­se ver­si­chert sind und wel­che nicht“, so Neu­bert.

Wie teu­er eine Rei­se­rück­tritt­ver­si­che­rung ist, hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab. Dazu zäh­len vor allem der Rei­se­preis, die Anzahl und das Alter der Rei­sen­den. „In unse­rem Test hat die güns­tigs­te Ver­si­che­rung mit emp­feh­lens­wer­ten Leis­tun­gen bei einer Rei­se im Wert von 5.500 Euro für eine Fami­lie mit Kin­dern einen Bei­trag von 137 Euro gekos­tet“, so Neu­bert wei­ter. Finanz­tip emp­fiehlt zudem nur Tari­fe, die den vol­len Rei­se­preis erstat­ten, wenn der Urlaub in der ers­ten Hälf­te oder bis zum ach­ten Tag der Rei­se abge­bro­chen wer­den muss.

Ein gutes Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis erhal­ten Rei­sen­de bei der LVM. Der Ver­si­che­rer Care Con­cept schnitt eben­falls gut ab. Paa­re sind bei der Signal Iduna güns­tig unter­wegs, die Axa ist dage­gen für Fami­li­en beson­ders emp­feh­lens­wert. Vor­sicht gebo­ten ist bei Ange­bo­ten von Flug­ge­sell­schaf­ten, Buchungs­por­ta­len und Kre­dit­kar­ten­an­bie­tern sowie Kom­bi-Ange­bo­ten mit Ver­si­che­run­gen wie Gepäck- oder Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung. Bes­ser ist es, Leis­tun­gen genau anzu­schau­en und gegen­über­zu­stel­len. In der Anbie­ter­ta­bel­le von Finanz­tip kön­nen Rei­sen­de ein­fach und über­sicht­lich die ver­schie­de­nen Tari­fe ver­glei­chen.

So hat Finanz­tip getes­tet

Der Gel­d­rat­ge­ber hat in sei­nem aktu­el­len Test zunächst die Leis­tun­gen bewer­tet und dann die Bei­trä­ge abge­fragt. 17 Kom­bi-Tari­fe aus Rei­se­rück­tritts- und Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung wur­den genau­er unter­sucht. Von die­sen erstat­ten neun Tari­fe den vol­len Rei­se­preis, wenn die Rei­se in der ers­ten Hälf­te abge­bro­chen wer­den muss. Bei die­sen wur­den mit 14 Test­pro­fi­len im März 2025 die Bei­trä­ge abge­fragt. Die Mus­ter­pro­fi­le unter­schie­den sich in Sin­gles, Paa­re, Fami­li­en; im Alter der Rei­sen­den, sowie im Rei­se­ziel, ‑preis und ‑zeit­raum. Außer­dem wur­den jeweils die Bei­trä­ge für Jah­res- und Ein­zel­ver­trä­ge erfasst.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen

Foto: Pix­a­bay