Sicher, schnell und unkompliziert:  Impfbuchcheck der Sechstklässler jetzt digital

von | 2. Juni 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Alt­mühl­fran­ken (red). Ein­mal jähr­lich füh­ren die Gesund­heits­äm­ter im Auf­trag des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit und Pfle­ge eine Impf­buch­durch­sicht bei den Schü­lern der 6. Klas­sen durch und tei­len den Eltern die ent­deck­ten Impflü­cken im Rah­men einer Impf­emp­feh­lung mit. In die­sem Jahr geschieht das im Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen zum ers­ten Mal digi­tal.

Ein voll­stän­di­ger und alters­ge­mä­ßer Impf­schutz für Kin­der und Jugend­li­che ist wich­tig, um sie vor schwe­ren Erkran­kun­gen wie Masern, Teta­nus oder Diph­the­rie zu schüt­zen. Durch die zahl­rei­chen Her­aus­for­de­run­gen im All­tag und sich immer wie­der ändern­de Impf­emp­feh­lun­gen ist es jedoch für Jugend­li­che und ihre Eltern oft schwer, Impflü­cken zu erken­nen. Mit die­ser Akti­on möch­te das Gesund­heits­amt die Eltern dabei unter­stüt­zen, den Impf­schutz ihrer Kin­der aktu­ell zu hal­ten. Seit dem 01. Janu­ar 2013 sind die Eltern zur Vor­la­ge vor­han­de­ner Impf­bü­cher bei schu­li­schen Impf­be­ra­tun­gen des Öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 5 Gesund­heits­dienst­ge­setzt (GDG) ver­pflich­tet.

Die Eltern von Schü­lern der 6. Jahr­gangs­stu­fe erhal­ten über den Schul­ma­na­ger ihrer Schu­le ein Anschrei­ben des Gesund­heits­am­tes. Über einen dar­in ent­hal­te­nen Link oder QR-Code ist eine daten­schutz­ge­rech­te und siche­re Über­mitt­lung der Daten mög­lich. Nach Durch­sicht der über­mit­tel­ten Doku­men­te erteilt das Gesund­heits­amt eine Impf­emp­feh­lung, die die Eltern als PDF an ihre E‑Mail-Adres­se erhal­ten. Die wei­te­re Bera­tung und Durch­füh­rung der noch aus­ste­hen­den Imp­fun­gen über­neh­men dann die Kinder‑, Jugend- oder Haus­ärz­te.

Zur Berech­nung der bay­ern­wei­ten Impf­quo­ten in der 6. Klas­sen­stu­fe wer­den die Ergeb­nis­se der Impf­buch­durch­sicht voll­stän­dig anonym erfasst, vom Baye­ri­schen Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL) zusam­men­ge­stellt und im LGL-Gesund­heits­re­port ver­öf­fent­licht. Die Daten sind kos­ten­los ver­füg­bar unter www.lgl.bayern.de/impfreport.

Am Gesund­heits­amt wer­den bei der digi­ta­len Über­prü­fung kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert.

Fra­gen zu die­ser Akti­on beant­wor­ten die Fach­kräf­te der Sozi­al­me­di­zin tele­fo­nisch unter 09141 902–408 oder per E‑Mail an fds@landkreis-wug.de.

Foto Pix­a­bay