Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen in Gunzenhausen

von | 6. März 2023 | Allgemein

Gun­zen­hau­sen (red). Der öffent­li­che Raum ist für die All­ge­mein­heit da und darf grund­sätz­lich von allen erlaub­nis­frei genutzt wer­den. Den­noch kön­nen Ver­kehrs­flä­chen wie Geh­we­ge, Plät­ze oder Stra­ßen in Ein­zel­fäl­len über den Gemein­ge­brauch hin­aus von Drit­ten genutzt wer­den. Wird bei­spiels­wei­se von einem Gewer­be­be­trieb zusätz­li­cher Raum für Rekla­me­ta­feln oder für das Auf­stel­len von Tischen und Stüh­len benö­tigt, so ist dies grund­sätz­lich mög­lich, muss jedoch im Vor­feld bei der für den jewei­li­gen Ver­kehrs­raum zustän­di­gen Behör­de bean­tragt wer­den.

Wenn die Inan­spruch­nah­me der öffent­li­chen Ver­kehrs­flä­che über die sog. Gemein­nut­zung hin­aus­geht, braucht es in der Stadt Gun­zen­hau­sen eine Son­der­nut­zungs­er­laub­nis. Die­se muss recht­zei­tig bean­tragt und durch die Behör­de geprüft wer­den. Grund­sätz­lich gilt: Son­der­nut­zun­gen sind räum­lich begrenzt und wer­den nur für den Raum vor dem bean­tra­gen­den Geschäfts­ge­bäu­de erteilt. Außer­dem gilt die erteil­te Erlaub­nis aus­schließ­lich für den durch die Behör­de vor­ge­ge­be­nen zeit­li­chen Rah­men. Typi­sche Son­der­nut­zun­gen sind neben der Außen­gas­tro­no­mie auch Waren­aus­la­gen und Wer­be­ein­rich­tun­gen.

Für die Ertei­lung einer Son­der­nut­zung fal­len Gebüh­ren an, gere­gelt in der Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren­sat­zung der Stadt Gun­zen­hau­sen. Wer eine ent­spre­chen­de Erlaub­nis bean­tra­gen möch­te, kann dies über das Ser­vice-Por­tal unter www.gunzenhausen.de in die Wege lei­ten. Ach­tung: Ver­stö­ße gegen die Erlaub­nis und nicht geneh­mig­te Son­der­nut­zun­gen wer­den als Ord­nungs­wid­rig­keit geahn­det. Daher gilt: Betrei­be­rin­nen und Betrei­ber einer Son­der­nut­zung müs­sen regel­mä­ßig über­prü­fen, ob die zeit­li­che und räum­li­che Geneh­mi­gung noch mit der tat­säch­li­chen Nut­zung über­ein­stimmt bzw. ob über­haupt eine Geneh­mi­gung erteilt wur­de.

Für Rück­fra­gen ste­hen Ihnen die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter aus dem städ­ti­schen Ord­nungs­amt unter Tel. 09831 508 118 oder 119 sowie per E‑Mail an ordnungsamt@gunzenhausen.de ger­ne zur Ver­fü­gung.

Foto: Bri­git­te Dorr