Spätes Weihnachtsgeld im Dezember

von | 17. Dezember 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Bei Mil­lio­nen Arbeit­neh­men­den fällt die Gehalts­ab­rech­nung im Dezem­ber etwas bes­ser aus. Der Grund dafür ist die Erhö­hung des Grund­frei­be­trags 2024 um 180 Euro, die am 5. Dezem­ber im Bun­des­ge­setz­blatt ver­kün­det wur­de. Rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2024 steigt der Grund­frei­be­trag auf 11.784 Euro. Die­se nach­träg­li­che steu­er­li­che Anpas­sung für die­ses Jahr kommt auf ein­mal auf die Gehalts­kon­ten. Sehr zur Freu­de vie­ler Ange­stell­ten, die für Dezem­ber ein ver­spä­te­tes Weih­nachts­geld erwar­ten kön­nen.

Steu­er­pflich­ti­ge pro­fi­tie­ren vom Grund­frei­be­trag

Der Grund­frei­be­trag wird regel­mä­ßig an die durch­schnitt­li­chen Lebens­hal­tungs­kos­ten und die Infla­ti­ons­ra­te ange­passt. Anfang 2024 wur­de er auf 11.604 Euro ange­ho­ben. Aber da die Kenn­zah­len zum 1. Janu­ar 2024 stär­ker gestie­gen waren als ange­nom­men, wur­de er jetzt noch ein­mal nach oben kor­ri­giert. Jedem Steu­er­zah­len­den steht der Grund­frei­be­trag glei­cher­ma­ßen zu. Es han­delt sich dabei um den Teil des Ein­kom­mens, der steu­er­frei bleibt. Bei Ehe­paa­ren bleibt der dop­pel­te Frei­be­trag steu­er­frei. Das tat­säch­li­che Steu­er­plus bei Sin­gles in Steu­er­klas­se 1 beträgt durch die Anpas­sung des Grund­frei­be­trags bei einem Jah­res­ein­kom­men von 50.000 Euro rund 34 Euro. Bei einer Fami­lie mit zwei Kin­dern und einem gemein­sa­men Jah­res­ein­kom­men von 90.000 Euro blei­ben der Fami­lie ins­ge­samt cir­ca 68 Euro mehr Net­to vom Brut­to.

Aus­zah­lung auto­ma­tisch mit dem Arbeits­lohn

Über die rück­wir­ken­de Erhö­hung des Steu­er­frei­be­trags für das gesam­te Jahr 2024 dür­fen sich alle Ange­stell­ten zum Jah­res­en­de freu­en. Es muss kein geson­der­ter Antrag gestellt wer­den, denn das steu­er­freie Plus wird gemein­sam mit der Lohn- und Gehalts­ab­rech­nung durch den Arbeit­ge­ber auto­ma­tisch aus­be­zahlt. Um den Ver­wal­tungs­auf­wand zu mini­mie­ren, wer­den nicht alle Monats­ab­rech­nun­gen für 2024 nach­träg­lich kor­ri­giert. Statt­des­sen kommt es zu einer Ein­mal­zah­lung mit dem Dezem­ber­ge­halt. Der rich­ti­ge Zeit­punkt für mehr Geld auf dem Kon­to, denn gera­de im Dezem­ber stra­pa­zie­ren Weih­nachts­ge­schen­ke und Ver­si­che­rungs­prä­mi­en das Kon­to über­durch­schnitt­lich. Ab dem 1.1. 2025 gib es dann regel­mä­ßig eine paar Euros mehr aufs Kon­to. Ledig­lich Rent­ner und Selb­stän­di­ge kom­men erst spä­ter, nach­dem sie eine Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung ein­ge­reicht haben, zu ihrem Steu­er­ge­winn.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.
Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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