Spiel, Spaß, Steuerersparnis mit Ferienbetreuung

von | 16. Juli 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Pleinfeld, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Die meis­ten Schü­ler freu­en sich über die gro­ßen Som­mer­fe­ri­en. Indes berei­ten die­se sechs Wochen berufs­tä­ti­gen Eltern Kopf­zer­bre­chen, wenn nicht Groß­el­tern vor Ort sind und in der schul­frei­en Zeit ein­sprin­gen. Die Urlaubs­ta­ge von Arbeit­neh­men­den sind gezählt und beschrän­ken sich in der Regel auf zwei Wochen Urlaub gemein­sam mit der Fami­lie. Damit die Kin­der nicht allein zu Hau­se sind, haben Feri­en­pro­gram­me Hoch­kon­junk­tur. Oft muss man schnell sein, um einen begehr­ten Platz zu ergat­tern. Denn die Kin­der sol­len sich schließ­lich nicht lang­wei­len und etwas erle­ben. Ob Sport­camp, Sprach­fe­ri­en, Feri­en­la­ger oder Zir­kus­schu­le: Man­che Feri­en­pro­gram­me sind steu­er­lich begüns­tigt.

800 Euro mehr Steu­er­ab­zug als in 2024

Eltern wer­den seit Jah­res­be­ginn vom Fis­kus bes­ser unter­stützt, denn der Steu­er­bo­nus für Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten ist erwei­tert wor­den. Nun kön­nen 80 Pro­zent der Aus­ga­ben bis maxi­mal 4.800 Euro pro Kind steu­er­lich abge­setzt wer­den. Das geht bis zum 14. Lebens­jahr des Kin­des. Liegt eine star­ke Behin­de­rung vor, auch dar­über hin­aus. Vor­aus­set­zung ist, dass das Kind dem Haus­halt ange­hört, also dort gemel­det ist. Dies kann bei getrenn­ten oder unver­hei­ra­te­ten Eltern zum Pro­blem wer­den. Wohnt das Kind bei­spiels­wei­se nur bei der Mut­ter, kann der Vater kei­ne Feri­en­be­treu­ung abset­zen, selbst wenn er sie bezahlt und das Kind in den Feri­en betreut hat. Es ist also vor­teil­haf­ter, wenn das Kind bei­den Haus­hal­ten ange­hört. Dann kön­nen bei­de Eltern­tei­le mit der Anla­ge Kind die Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten abset­zen und sich den Höchst­be­trag auf­tei­len.

Wel­che Art von Feri­en­be­treu­ung ist absetz­bar?

Erstreckt sich die Feri­en­be­treu­ung über meh­re­re Wochen, kann das ganz schön ins Geld gehen. Was Kin­der­be­treu­ung angeht, sind die Steu­er­ge­set­ze jedoch sehr eng gefasst. Um Kos­ten abset­zen zu dür­fen, muss die rei­ne Betreu­ung des Kin­des im Vor­der­grund des Feri­en­pro­gramms ste­hen. Geht es um die Ver­mitt­lung von Wis­sen oder Fähig­kei­ten, ist der Fis­kus raus. Hier ein paar Bei­spie­le: Bie­tet der ört­li­che Sport­ver­ein ein Fuß­ball-Camp in den Som­mer­fe­ri­en an, wird vom Finanz­amt ange­nom­men, dass es um Fuß­ball­trai­ning geht. Genau­so wird bei Sprach­fe­ri­en argu­men­tiert. Hier geht es in ers­ter Linie um die Ver­mitt­lung einer Fremd­spra­che. Das übri­ge Frei­zeit­pro­gramm und die Kin­der­be­treu­ung wer­den als unter­ge­ord­net ange­se­hen.

Geht die Feri­en­be­treu­ung indes von einer Kita, einem Hort, der Kir­che oder Gemein­de aus, ist es unpro­ble­ma­tisch. Hier gibt es meist kein spe­zi­el­les Mot­to und die Kin­der kön­nen ein abwechs­lungs­rei­ches Pro­gramm mit Bas­teln, Spie­len, Sport und Aus­flü­gen erwar­ten. Wird ein Extra-Geld für Bas­tel­ma­te­ria­li­en, Bus­fahr­ten oder Ein­tritts­ti­ckets ver­langt, ist die­ses nicht absetz­bar. Nur der Grund­be­trag für die Feri­en­be­treu­ung darf in die Steu­er­erklä­rung ein­ge­setzt wer­den. Ver­pfle­gungs­kos­ten sind eben­falls aus­ge­schlos­sen. Zudem gibt es noch for­mel­le Hür­den. Die Rech­nung muss auf den Namen der Eltern aus­ge­stellt sein und den exak­ten Wort­laut „Feri­en­be­treu­ung” ent­hal­ten. Die Kos­ten dür­fen nicht bar bezahlt, son­dern müs­sen auf ein Kon­to über­wie­sen wor­den sein.

Feri­en­be­treu­ung durch Oma und Opa

Auch die Groß­el­tern dür­fen unter Ver­trag genom­men und per Über­wei­sung für die Feri­en­be­treu­ung der Enkel­kin­der bezahlt wer­den. Liegt ein Betreu­ungs­ver­trag im Rah­men eines Mini­jobs vor und wird dies der Mini­job­zen­tra­le gemel­det, kön­nen sogar „die Groß­el­tern abge­setzt wer­den”. Wäh­rend die Eltern so Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben ein­spa­ren, müs­sen Oma und Opa die­ses Geld hin­ge­gen nicht ver­steu­ern. Das Modell funk­tio­niert aber nur, wenn die Groß­el­tern nicht im sel­ben Haus­halt der Eltern woh­nen. Somit sind Oma und Opa gemel­de­ten Tages­müt­tern, Baby­sit­tern oder Au-pair-Mäd­chen gleich­ge­stellt.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.: Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

Foto: Pix­a­bay