Stadt Gunzenhausen – Pflicht zur Reinhaltung von Gehwegen und Straßen

von | 26. Juni 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Gun­zen­hau­sen (red). Stra­ße keh­ren, Geh­weg rei­ni­gen oder Hecke schnei­den sind ner­vi­ge, nicht ver­gnü­gungs­steu­er­pflich­ti­ge Tätig­kei­ten. Wer ent­lang öffent­li­cher Wege wohnt, hat in der Regel jedoch die Pflicht, sich die­sen Auf­ga­ben bei Bedarf anzu­neh­men und den Grund ganz­jäh­rig in einem ordent­li­chen, begeh­ba­ren Zustand zu hal­ten. Wer nun Schnapp­at­mung bekommt und nach der gesetz­li­chen Grund­la­ge fragt, dem sei u.a. § 6 Buch­sta­be d) der Ver­ord­nung über die Rein­hal­tung und Rei­ni­gung der öffent­li­chen Stra­ßen und die Siche­rung der Geh­bah­nen im Win­ter der Stadt Gun­zen­hau­sen als erhel­len­der Lese­stoff wärms­tens emp­foh­len. Wild­wuchs kann von der Kom­mu­ne geahn­det wer­den, vor allem in sol­chen Fäl­len, in denen Fuß­gän­ger den Wald vor lau­ter Bäu­men nicht mehr sehen. So in letz­ter Zeit immer wie­der in der Stadt Gun­zen­hau­sen mit Orts­tei­len gese­hen. An eini­gen Stel­len haben wild­wach­sen­de Sträu­cher die Vor­herr­schaft über­nom­men, Efeu ergreift von Strom­käs­ten und Later­nen Besitz, dazu bricht Gras aus dem Asphalt und wird zur üblen Stol­per­stel­le.

„Das Gesetz legt die Rein­hal­tung fest und über­trägt die Arbeit in der Regel auf die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, ersatz­wei­se auch auf Mie­ter oder Päch­ter“, so die städ­ti­sche Ord­nungs­amt­lei­te­rin Lisa Lech­ner. „Vie­le den­ken beim Frei­hal­ten nur an Schnee und Eis, dabei gehört auch die Säu­be­rung von Laub, Schmutz oder sons­ti­gen Ver­un­rei­ni­gun­gen dazu. Die Ver­kehrs­si­cher­heit muss sicher­ge­stellt sein, der Gesetz­ge­ber hat das klar gere­gelt. Hier zieht auch das gern ange­führ­te Argu­ment nicht, dass Sträu­cher und Hecken zum Schutz der Vögel nicht geschnit­ten wer­den dür­fen. Der Weg muss frei sein, nur dann kann nichts pas­sie­ren. Dazu gehört übri­gens auch der am Geh­weg angren­zen­de Bord­stein. Wer kör­per­lich oder aus ande­ren Grün­den nicht selbst aktiv wer­den kann, der muss sich hel­fen las­sen und die Auf­ga­ben an Drit­te über­tra­gen.“

Vor gro­ßen Pro­ble­men ste­hen Roll­stuhl­fah­ren­de, Älte­re mit Rol­la­tor, Klein­kin­der auf dem Fahr­rad oder Fami­li­en mit Kin­der­wä­gen. Bei Hecken­wild­wuchs müs­sen die­se auf die Stra­ße aus­wei­chen, manch­mal gibt es aber nicht ein­mal einen abge­senk­ten Bord­stein. Unfäl­le sind vor­pro­gram­miert und dabei lässt sich das alles ohne gro­ßen Auf­wand ver­mei­den. Soll­te es übri­gens zu Per­so­nen- oder Sach­schä­den kom­men, dann haben Betrof­fe­ne mög­li­cher­wei­se einen Scha­dens­an­spruch gegen den zur Rei­ni­gung Ver­pflich­te­ten.

„Wer sich nicht küm­mert, der begeht eine Ord­nungs­wid­rig­keit, was einen Buß­geld­be­scheid nach sich zie­hen kann“, ergänzt Lisa Lech­ner. „Unser städ­ti­scher Bau­hof kann sich nicht um alles küm­mern, jeder Eigen­tü­mer ist selbst für sein Grund­stück ver­ant­wort­lich. Wir appel­lie­ren an den gesun­den Men­schen­ver­stand. Schau­en Sie sich die Ver­kehrs­flä­chen ver­nünf­tig und mit Weit­sicht an. Wer­den Sie bei Bedarf aktiv!“

Für nähe­re Infor­ma­tio­nen zur Stra­ßen- und Geh­weg­rei­ni­gungs­pflicht ste­hen Ihnen die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des städ­ti­schen Ord­nungs­am­tes unter ordnungsamt@gunzenhausen.de ger­ne zur Ver­fü­gung.

Foto: Bri­git­te Dorr