Ein Jahr „Fast Lane“ für internationale Pflegefachkräfte: Regierung von Mittelfranken und Landesamt für Pflege ziehen positive Bilanz

von | 26. Juni 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Mit Wir­kung zum 1. Juli 2023 wur­de die Zusam­men­ar­beit zwi­schen der Zen­tra­len Stel­le für die Ein­wan­de­rung von Fach­kräf­ten (ZSEF) der Koor­di­nie­rungs- und Bera­tungs­stel­le Berufs­an­er­ken­nung (KuBB) sowie dem für die Aner­ken­nungs­ver­fah­ren zustän­di­gen Baye­ri­schen Lan­des­amt für Pfle­ge (LfP), im Hin­blick auf die „Fast Lane“ für aus­län­di­sche Pfle­ge­fach­kräf­te opti­miert. Es wur­den zen­tra­le Ansprech­part­ner für baye­ri­sche Unter­neh­men und Aner­ken­nungs­su­chen­de mit einem aus­län­di­schen Abschluss in den Pfle­ge­fach­be­ru­fen geschaf­fen.

Nach einem Jahr lässt sich fest­stel­len, dass die „Fast Lane“ zu einer Beschleu­ni­gung des Ein­rei­se­ver­fah­rens sowie des Aner­ken­nungs­ver­fah­rens von drin­gend gesuch­ten Pfle­ge­fach­kräf­ten aus Dritt­staa­ten bei­trägt.

Die Aus­gangs­la­ge

Der Bedarf an aus­län­di­schen Pfle­ge­fach­kräf­ten ist in den ver­gan­ge­nen Jah­ren auch in Bay­ern signi­fi­kant gestie­gen. Die Gewin­nung aus­län­di­scher Pfle­ge­fach­kräf­te stellt einen von meh­re­ren wich­ti­gen Bau­stei­nen zur lang­fris­ti­gen Siche­rung des Fach­kräf­te­be­darfs in der Pfle­ge dar und hat an Bedeu­tung gewon­nen.

Daher hat die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung im Früh­jahr 2023 Beschleu­ni­gungs­maß­nah­men im Bereich des auf­ent­halts­recht­li­chen Ver­fah­rens, des Aner­ken­nungs­ver­fah­rens sowie Maß­nah­men zur bes­se­ren Ver­zah­nung bei­der Berei­che im Rah­men eines Pilot­pro­jekts für aus­län­di­sche Pfle­ge­fach­kräf­te („Fast Lane“) beschlos­sen.

„Fast Lane“ –  Auf­ent­halts- und aner­ken­nungs­recht­li­che Ver­fah­ren beschleu­nigt

An der „Fast Lane“ sind neben dem für die Aner­ken­nungs­ver­fah­ren bay­ern­weit zen­tral zustän­di­gen LfP ins­be­son­de­re die bei­den bei der Regie­rung von Mit­tel­fran­ken ange­sie­del­ten Stel­len, die ZSEF und die KuBB, betei­ligt. Seit dem 1. Juli 2023 fun­giert die ZSEF als zen­tra­ler Ansprech­part­ner für Arbeit­ge­ber. Die ZSEF nimmt eine zen­tra­le Ver­mitt­ler­rol­le zwi­schen den betei­lig­ten Stel­len ein, ins­be­son­de­re zur KuBB und dem LfP. Die Ver­fah­ren wer­den somit für den Arbeit­ge­ber qua­si aus einem Guss durch­ge­führt.

Die Eta­blie­rung der „Fast Lane“ hat zu einer deut­li­chen Opti­mie­rung und Beschleu­ni­gung der Abläu­fe inner­halb des beschleu­nig­ten Ein­rei­se­ver­fah­rens und Aner­ken­nungs­ver­fah­rens aus­län­di­scher Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen für Pfle­ge­fach­kräf­te geführt.

Die Bil­dung fes­ter Teams, die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­wal­tungs­ver­fah­ren sowie die Prio­ri­sie­rung der Anträ­ge haben wesent­lich zur Ver­kür­zung der Ver­fah­rens­ab­schnit­te bei­getra­gen. So hat sich die durch­schnitt­li­che Ver­fah­rens­dau­er bei der ZSEF von 9 Wochen auf 6 Wochen zwi­schen der Ver­ein­ba­rung und der Ertei­lung der auf­ent­halts­rech­li­chen Vor­ab­zu­stim­mung ver­kürzt. Die Aner­ken­nungs­ver­fah­ren beim LfP dau­ern dann ab Ein­gang der voll­stän­di­gen Unter­la­gen im Rah­men der „Fast Lane“ sogar deut­lich unter 5 Wochen.

700 „Fast Lane“ Anträ­ge wur­den im ers­ten Jahr gestellt, davon bereits 300 Ver­fah­ren erfolg­reich abge­schlos­sen

Die ZSEF, KuBB und das LfP zie­hen eine posi­ti­ve Bilanz für das ers­te Jahr „Fast Lane“. Die baye­ri­schen Arbeit­ge­ber im Gesund­heits­sek­tor haben die „Fast Lane“ rege genutzt und im ers­ten Jahr mehr als 700 Anträ­ge gestellt. Davon konn­ten rund 300 Ver­fah­ren erfolg­reich abge­schlos­sen wer­den.

„Die ‚Fast Lane‘ hat die Grund­la­ge für eine bay­ern­weit ein­heit­li­che, digi­ta­li­sier­te und zügi­ge Ver­fah­rens­ab­wick­lung geschaf­fen“, so Regie­rungs­prä­si­den­tin Dr. Kers­tin Engel­hardt-Blum. „Die aner­ken­nungs­su­chen­de Pfle­ge­fach­kraft kann nun­mehr deut­lich schnel­ler nach Bay­ern ein­rei­sen und frü­her mit even­tu­ell not­wen­di­gen Anpas­sungs­maß­nah­men begin­nen.“

Was ist das beschleu­nig­te Fach­kräf­te­ver­fah­ren?

Das beschleu­nig­te Fach­kräf­te­ver­fah­ren nach § 81a des Auf­ent­halts­ge­set­zes kann das Ver­wal­tungs­ver­fah­ren von der Zusa­ge der Fach­kraft bis zum ers­ten Arbeits­tag wesent­lich ver­kür­zen. Das Ver­fah­ren hilft Unter­neh­men, inter­na­tio­na­len Fach­kräf­ten aus Nicht-EU-Staa­ten in kur­zer Zeit die Ein­rei­se nach Deutsch­land zu ermög­li­chen. Mit dem beschleu­nig­ten Ver­fah­ren ver­kür­zen sich die Aner­ken­nungs- und Visa­ver­fah­ren deut­lich. Ein Vor­teil ins­be­son­de­re, wenn die Fach­kraft drin­gend benö­tigt wird und im Her­kunfts­land lan­ge auf einen Visum­ter­min war­ten muss. Ziel des beschleu­nig­ten Fach­kräf­te­ver­fah­rens ist die Opti­mie­rung der Pro­zess­schrit­te zur Visu­mer­tei­lung durch adres­sa­ten­ori­en­tier­te Bera­tung der Unter­neh­men durch die Aus­län­der­be­hör­de und ziel­ori­en­tier­te, gebün­del­te Vor­be­rei­tung des Ver­fah­rens.

Wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen zur Zen­tra­len Stel­le für die Ein­wan­de­rung von Fach­kräf­ten: www.zsef.bayern.de

Wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen zur Koor­di­nie­rungs- und Bera­tungs­stel­le Berufs­an­er­ken­nung: www.kubb.bayern.de

Wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen Baye­ri­schen Lan­des­amt für Pfle­ge: www.lfp.bayern.de/anerkennung

Foto: Pix­a­bay