Stadt Gunzenhausen: Schwarzvermietung = Steuerhinterziehung

von | 17. März 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Gun­zen­hau­sen (red). Wer in Urlaub fährt, zahlt vie­ler­orts einen Kur­bei­trag an die gast­ge­ben­de Gemein­de. Finan­ziert wer­den damit u.a. tou­ris­ti­sche Ange­bo­te und Inves­ti­tio­nen in die Lebens­qua­li­tät. Macht Sinn, immer­hin sol­len sich die Men­schen wohl füh­len und was gebo­ten bekom­men. Eine Kur­ta­xe ist daher nichts Beson­de­res und wird in vie­len Kom­mu­nen zur Deckung von Kos­ten erho­ben. In der Regi­on Gun­zen­hau­sen wer­den — bis auf weni­ge Aus­nah­men — für jeden Erwach­se­nen pro Auf­ent­halts­tag über­schau­ba­re zwei Euro an Gebühr fäl­lig. Nicht viel Geld, dazu bekommt jeder bei­trags­pflich­ti­ge Gast die Seenland.Card aus­ge­hän­digt, mit der z.B. Muse­en und Schwimm­bä­der ermä­ßigt besucht wer­den kön­nen. Das Geld ist also schnell wie­der drin, doch trotz aller Bei­trags­sinn­haf­tig­keit gibt es immer noch Ver­mie­ter von Feri­en­woh­nun­gen oder Bet­ten­an­bie­ter, die schwarz ver­mie­ten, also über­nach­ten­de Gäs­te nicht an die Stadt­ver­wal­tung mel­den. Das geht mal gar nicht und ist nicht nur unso­li­da­risch, son­dern auch Steu­er­hin­ter­zie­hung nach der Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ver­ord­nung.

Die Stadt­ver­wal­tung Gun­zen­hau­sen errei­chen immer wie­der Hin­wei­se von Anwoh­nern, Nach­barn aber auch Tou­ris­ten, dass nicht ange­mel­de­te Schlaf­plät­ze ange­bo­ten wer­den. Ein schnel­ler Check von Online-Platt­for­men wie AirBNB bestä­tigt das häu­fig und führt dann unwei­ger­lich zu Kon­trol­len durch die Behör­de. In die­sem Fall schützt Nicht­wis­sen nicht vor Stra­fe, denn in der Stadt Gun­zen­hau­sen wur­de bereits zum 1. Janu­ar 2013 eine Sat­zung für die Erhe­bung eines Kur­bei­trags ein­ge­führt. Jeder der ver­mie­tet, hat die Pflicht, sich zu infor­mie­ren und die Kur­ta­xe an die Stadt Gun­zen­hau­sen abzu­füh­ren. Eine gute Absicht ist nicht aus­rei­chend.

Schwarz­ver­mie­ter soll­ten sich nun ange­spro­chen füh­len und sich unver­züg­lich bei der Tou­rist Infor­ma­ti­on der Stadt Gun­zen­hau­sen unter Tel.: 09831/508 300 bzw. per E‑Mail an touristik@gunzenhausen.de mel­den. Auch wer Fra­gen dazu hat oder Vor­dru­cke von Mel­de­schei­nen benö­tigt, kann sich ger­ne bei den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern der städ­ti­schen Ein­rich­tung mel­den.

Foto: Pix­a­bay