Stadt Gunzenhausen – Standfestigkeit von Grabmalen

von | 7. August 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Gun­zen­hau­sen (red). Fried­hö­fe sind wür­de­vol­le Orte des Abschied­neh­mens, der Ein­kehr und der Erin­ne­rung. In der Regel sind Ruhe­stät­ten öffent­lich zugäng­lich und alle Besu­che­rin­nen sowie Besu­cher sol­len sich ohne Ein­schrän­kun­gen und sicher auf dem Gelän­de bewe­gen kön­nen. Aus die­sem Grund fin­det ein­mal jähr­lich eine Sicher­heits­über­prü­fung aller Grab­ma­le auf ihre Stand­fes­tig­keit statt. Dabei soll ermit­telt wer­den, ob die Stei­ne sta­bil auf den Fun­da­men­ten ste­hen. Tre­ten Beden­ken auf, so wer­den die Objek­te bis zur Behe­bung des Scha­dens abge­sperrt. Besit­ze­rin­nen und Besit­zer der betrof­fe­nen Grä­ber sind ab die­sem Zeit­punkt auf­ge­for­dert, den Man­gel zu besei­ti­gen.

Im schlimms­ten Fall kann ein locke­rer Grab­stein umfal­len und jeman­den ver­let­zen. Der Zahn der Zeit kann den Objek­ten zuset­zen, Wit­te­rungs­ein­flüs­se wie Regen oder auch Frost belas­ten das Mate­ri­al. Nicht immer ist eine Beschä­di­gung gleich zu erken­nen, bei­spiels­wei­se greift manch­mal Wur­zel­werk ein oder der Boden senkt sich ab. Geprüft wird die Umfall­ge­fahr mit­tels eines genorm­ten Stand­fes­tig­keits­ver­fah­ren unter Ein­satz eines moder­nen Prüf­ge­räts. Die nicht sel­ten meh­re­re hun­dert Kilo schwe­ren Grab­stei­ne müs­sen laut Gesetz­ge­ber einen Druck von min­des­tens 30 Kilo­gramm aus­hal­ten kön­nen. Übri­gens wird hier­zu nicht an den Stei­nen gerüt­telt. Das Ver­fah­ren sieht eine gleich­mä­ßi­ge Belas­tung vor, wie sie bei­spiels­wei­se vor­kom­men kann, wenn sich Hin­ter­blie­be­ne beim Gie­ßen von Pflan­zen am Grab­stein fest­hal­ten und im Anschluss wie­der nach oben zie­hen.

In der Fried­hofs­sat­zung der Stadt Gun­zen­hau­sen ist die Stand­fes­tig­keits­prü­fung und der Umgang mit wacke­li­gen Grab­ma­len ein­deu­tig gere­gelt. Sicher­heits­ge­fähr­den­de Zustän­de, gleich wel­cher Art, sind unver­züg­lich nach Fest­stel­lung des Scha­dens oder nach Auf­for­de­rung durch die Nut­zungs­be­rech­tig­ten bzw. durch Ange­hö­ri­ge zu besei­ti­gen. Bis dahin ist die Grab­stät­te aus Sicher­heits­grün­den vor­über­ge­hend abzu­sper­ren. Der schad­haf­te Stein wird mit einem gut sicht­ba­ren Auf­kle­ber mar­kiert.

Infor­ma­tio­nen zu den Fried­hö­fen in der Stadt Gun­zen­hau­sen erhal­ten Sie unter www.gunzenhausen.de/friedhoefe.html. Für tele­fo­ni­sche Aus­künf­te ste­hen Ihnen die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Stan­des­am­tes unter Tel.: 09831/508 120 oder ‑121 bzw. per E‑Mail an friedhof@gunzenhausen.de zur Ver­fü­gung.

Foto: Stadt Gunzenhausen/Friedhofsverwaltung