Stadt Gunzenhausen – Verbesserungsbeiträge: Beginn der Ermittlungsarbeiten

von | 6. Februar 2023 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Gun­zen­hau­sen (red). Sowohl das Gun­zen­häu­ser Abwas­ser­sys­tem als auch die Klär­an­la­ge sind in die Jah­re gekom­men und müs­sen drin­gend moder­ni­siert wer­den. Zur Zukunfts­si­che­rung die­ser wich­ti­gen Daseins­ein­rich­tun­gen wur­den bereits eine Fern­wirk­an­la­ge und der Stau­raum­ka­nal inklu­si­ve eines Hoch­was­ser­pump­werks in der Alt­mühl­pro­me­na­de instal­liert. Zudem wur­den die bei­den Orts­tei­le Nord­stet­ten und Filchen­hard an die Zen­tral­klär­an­la­ge ange­schlos­sen. Für all die­se Arbei­ten fal­len hohe Inves­ti­ti­ons­kos­ten an, die gem. Arti­kel 5 Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz auf die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger umge­legt wer­den müs­sen. In solch einem Fall besteht die gesetz­li­che Ver­pflich­tung sog. Ver­bes­se­rungs­bei­trä­ge zu erhe­ben und/oder Gebüh­ren ent­spre­chend anzu­pas­sen. Bei­trags­pflich­tig ist, wer zum Zeit­punkt der Bescheid­be­kannt­ga­be Grund­stück­ei­gen­tü­me­rin bzw. Grund­stücks­ei­gen­tü­mer oder erb­bau­be­rech­tigt ist.

Zur Berech­nung eines Ver­bes­se­rungs­bei­trags muss eine aktu­el­le Bestand­auf­nah­me der bei­trags­recht­lich rele­van­ten Flä­chen erfol­gen. So resul­tiert die Bei­trags­hö­he aus den Grund­stücks- und Geschoss­flä­chen. Zur Daten­er­he­bung hat die Stadt Gun­zen­hau­sen die Fir­ma Kom­mu­nal­be­ra­tung Bit­ter­wolf GmbH aus Gre­ding beauf­tragt, die bereits in der KW6 mit den Ermitt­lungs­ar­bei­ten im west­li­chen Stadt­ge­biet begin­nen wird. Die Daten­er­he­bun­gen sol­len im Juli 2023 abge­schlos­sen sein.

Die ein­zel­nen Grund­stü­cke im Kern­stadt­ge­biet und in den Orts­tei­len wer­den sys­te­ma­tisch über­prüft und ver­mes­sen. Grund­la­ge der Ermitt­lungs­ar­bei­ten sind die digi­ta­len Flur­kar­ten des zustän­di­gen Ver­mes­sungs­am­tes, aus denen sich bereits für jede Gebäu­de­ein­heit Sei­ten­län­gen und Grund­flä­chen erge­ben.

Das Kom­mu­nal­ab­ga­be­ge­setzt schreibt bei der Erhe­bung von Ver­bes­se­rungs­bei­trä­gen eine Aus­kunfts- und Mit­wir­kungs­pflicht sei­tens der Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer vor. Wir bit­ten daher, den Ver­mes­se­rin­nen und Ver­mes­sern Zugang zu Grund­stü­cken und – wenn nötig – auch in Gebäu­de zu ermög­li­chen. Bit­te infor­mie­ren Sie hier­zu Mie­ter, Päch­ter und Haus­ver­wal­tun­gen. Eine kon­kre­te, vor­he­ri­ge Ter­min­fest­le­gung kann aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den nicht erfol­gen. Bei Bedarf, z.B. wenn nie­mand zu Hau­se ist, wer­den Grund­stü­cke mehr­mals auf­ge­sucht oder eine Brief­kas­ten­in­for­ma­ti­on hin­ter­legt.

Natür­lich ste­hen die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Fir­ma Kom­mu­nal­be­ra­tung Bit­ter­wolf GmbH für Fra­gen ger­ne zur Ver­fü­gung. Unter­stüt­zen Sie bit­te die Ermitt­lungs­ar­bei­ten durch die Bereit­stel­lung vor­han­de­ner Bau­plä­ne. Selbst­ver­ständ­lich kön­nen sich die Ver­mes­se­rin­nen und Ver­mes­ser durch Licht­bild­aus­wei­se iden­ti­fi­zie­ren und hal­ten sich auch an gel­ten­de Hygie­ne­vor­ga­ben.

Grund­stücks­ei­gen­tü­me­rin­nen und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer erhal­ten nach Abschluss der Auf­maß­ar­bei­ten ein Infor­ma­ti­ons­schrei­ben sowie das für das jewei­li­ge Objekt maß­geb­li­che Auf­maß­blatt inklu­si­ve Lage­plan zur Über­prü­fung der Ergeb­nis­se.

Für Rück­fra­gen ste­hen Ihnen die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter aus der Stadt­käm­me­rei unter Tel. 09831/508 140 oder 154 sowie per E‑Mail an kaemmerei@gunzenhausen.de ger­ne zur Ver­fü­gung.

Foto: Bri­git­te Dorr