Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?

von | 7. April 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Seit dem 31. März ist eine Anmel­dung für die Steu­er­erklä­rung per Klick erst­mals flä­chen­de­ckend und ein­heit­lich mög­lich. Die neu ent­wi­ckel­te App der Finanz­be­hör­den mit dem Namen „Mei­nELS­TER+” bie­tet bun­des­weit 11,5 Mio. Steu­er­pflich­ti­gen die Gele­gen­heit, ihre Steu­er­erklä­rung zur Mit­te des Jah­res mit nur einem Klick vom Mobil­pho­ne ein­zu­rei­chen. Das ist für Nut­zer eine beque­me und schnel­le Art, sich der Steu­er­erklä­rung zu ent­le­di­gen. Die Finanz­ver­wal­tung pro­fi­tiert eben­falls: weni­ger Auf­wand, schnel­le­re Bear­bei­tung und womög­lich gerin­ge­re Rück­zah­lun­gen. „Doch die Inter­es­sen der Finanz­be­hör­den und der Steu­er­zah­ler klaf­fen manch­mal weit aus­ein­an­der”, erklärt Tobi­as Gerau­er, Vor­stand und Steu­er­be­ra­ter der Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern.

Der Anwen­der­kreis für „Mei­nELS­TER+” ist vor­erst beschränkt. Die Funk­ti­on steht aktu­ell nur ledi­gen und kin­der­lo­sen Arbeit­neh­men­den und Alters­rent­nern ohne zusätz­li­che Ein­künf­te zur Ver­fü­gung. Von den rund 24 Mio. ELS­TER-Nut­zern kom­men damit knapp die Hälf­te der Steu­er­zah­len­den bereits für die Anwen­dung infra­ge. Eine Aus­wei­tung auf ande­re Ziel­grup­pen und eine damit ein­her­ge­hen­de Funk­ti­ons­er­wei­te­rung sind für die Zukunft geplant.

Wie funk­tio­niert die Steu­er­erklä­rung mit einem Klick?

Wer sich heu­te oder in den nächs­ten Wochen für die Funk­ti­on „Mei­nELS­TER+” frei­schal­ten lässt, ver­kürzt sei­nen zeit­li­chen Auf­wand für die Steu­er­erklä­rung enorm. Denn anhand der dem Finanz­amt vor­lie­gen­den Daten erstellt die App auto­ma­tisch einen Vor­schlag für die Steu­er­erklä­rung samt einer Vor­schau auf den Steu­er­be­scheid. Ab dem 1. Juli 2026 kön­nen Nut­zer dann die vor­aus­ge­füll­te Steu­er­erklä­rung für das Jahr 2025 bestä­ti­gen, kor­ri­gie­ren oder ergän­zen. Wird das Ein­ver­ständ­nis erteilt, ist die Steu­er­erklä­rung in weni­ger als einer Sekun­de vom Tisch. Die Ver­ant­wor­tung für die Rich­tig­keit der Daten liegt aller­dings bei den Steu­er­pflich­ti­gen selbst.

Was bringt die Steu­er­erklä­rung mit einem Klick?

Wäh­rend die fort­schrei­ten­de Digi­ta­li­sie­rung und die stär­ke­re Nut­zung bereits vor­han­de­ner Daten an sich posi­tiv zu beur­tei­len sind, weist „Mei­nELS­TER+” noch Lücken auf. Die dem Finanz­amt vor­lie­gen­den Daten sind zum einen sehr über­schau­bar und beschrän­ken sich auf Mel­dun­gen von Arbeit­ge­ber, der Ren­ten­ver­si­che­rung, Kran­ken­kas­se und Ban­ken. Die digi­ta­len Daten beinhal­ten also nur die Ein­nah­men, die dem Staat Geld brin­gen. Elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen von Fir­men zu Aus­ga­ben, wel­che die Steu­er­si­tua­ti­on der Nut­zer ver­bes­sern kön­nen, blei­ben außen vor. So ris­kiert man, steu­er­min­dern­de Punk­te schlicht­weg zu ver­ges­sen.

Zudem ist bei einer vor­schnel­len Zustim­mung zur Steu­er­erklä­rung eine nach­träg­li­che Ände­rung nur noch schwer mög­lich. Fal­len erst im Nach­hin­ein absetz­ba­re Aus­ga­ben auf, so kön­nen die­se nur noch über einen Ein­spruch gegen den Steu­er­be­scheid inner­halb der gesetz­li­chen Frist berück­sich­tigt wer­den. Die Ver­wen­dung der App ist kos­ten­los, jedoch sind durch die Steu­er im Schnell­ver­fah­ren auch kei­ne groß­ar­ti­gen Rück­erstat­tun­gen zu erwar­ten. Wer vom Finanz­amt eine maxi­ma­le Rück­erstat­tung erhal­ten möch­te, muss sich wei­ter­hin die Mühe machen, Bele­ge zu sam­meln und sie ins rich­ti­ge For­mu­lar hoch­zu­la­den.

Wem nutzt die Steu­er­erklä­rung mit einem Klick?

Der Traum vie­ler Steu­er­zah­ler, eine ver­ein­fach­te Steu­er­erklä­rung mit dem Smart­phone im Ein-Klick-Ver­fah­ren zu erle­di­gen, ist jetzt wahr gewor­den. Für Steu­er­zah­len­de mit wenig Poten­zi­al zum Abset­zen mag dies ein Segen sein. Die finan­zi­el­len Ein­bu­ßen sind in sol­chen Fäl­len über­schau­bar. Im Gegen­zug über­nimmt die Tech­nik die oft als läs­tig emp­fun­de­ne Arbeit und erlöst von die­ser Bür­de. Zudem könn­te das Ein-Klick-Ange­bot Per­so­nen moti­vie­ren, eine Steu­er­erklä­rung ein­zu­rei­chen, die nicht dazu ver­pflich­tet sind und bis­her dar­auf ver­zich­tet haben.

Umfang­rei­chen oder kom­ple­xen Steu­er­fäl­len wird die ein­fa­che App des Finanz­amts jedoch nicht gerecht. Wer über die gesetz­li­chen Pau­scha­len hin­aus indi­vi­du­el­le Aus­ga­ben für Beruf, Krank­heit, Hand­wer­kerleis­tun­gen oder Spen­den abset­zen kann, soll­te die Chan­ce wei­ter­hin wahr­neh­men, Geld vom Staat zurück­zu­be­kom­men. „Die App ist ein Ein­stieg, kann eine steu­er­li­che Bera­tung in naher Zukunft aber nicht erset­zen”, so die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern. Denn erst im per­sön­li­chen Gespräch decken Lohn­steu­er­hil­fen und Steu­er­be­ra­tun­gen Spiel­räu­me auf, die das Steu­er­ergeb­nis und damit die finan­zi­el­le Situa­ti­on der Kun­den oder Mit­glie­der ver­bes­sern.

Über die Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

Foto: Pix­a­bay