Steuerzahlergedenktag: Ab jetzt gehört das Einkommen rechnerisch den Bürgern

von | 27. Juli 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

red).  Am 11. Juli wur­de der Steu­er­zah­l­er­ge­denk­tag 2024 vom Bund der Steu­er­zah­ler aus­ge­ru­fen. Die­ser sym­bo­li­sche Tag soll dar­an erin­nern, wie vie­le Steu­ern und Abga­ben die Bür­ger im Durch­schnitt leis­ten. Rech­ne­risch wird bis zu die­sem Tag für die Staats­kas­se gear­bei­tet. Erst danach steht das eige­ne Ein­kom­men zur frei­en Ver­fü­gung. Anders aus­ge­drückt, von jedem ver­dien­ten Euro kom­men durch­schnitt­lich nur 47,4 Cent bei den Ange­stell­ten an. Auch wenn das eige­ne Haus­halts­bud­get durch Zwangs­ab­ga­ben geschmä­lert wird, darf nicht ver­ges­sen wer­den, dass die All­ge­mein­heit von den Abzü­gen pro­fi­tiert. So wer­den mit den Steu­ern von der ande­ren Hälf­te jedes Euros z.B. Schu­len, For­schung, Bun­des­wehr und Stra­ßen­bau finan­ziert.

Durch­schnitt­li­che Steu­er- und Abga­ben­last von 52,6 Pro­zent

Die vom Deut­schen Steu­er­zah­ler­insti­tut (DSi) für die­ses Jahr berech­ne­te Ein­kom­mens­be­las­tungs­quo­te liegt bei 52,6 Pro­zent. Der Wert basiert auf den Ein­nah­men und Aus­ga­ben reprä­sen­ta­ti­ver Haus­halts­um­fra­gen, erfasst durch das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt. Er bezieht sich auf einen durch­schnitt­li­chen Arbeit­neh­mer­haus­halt und umfasst alle Kon­stel­la­tio­nen von Sin­gles über Allein­er­zie­hen­de, kin­der­lo­se Paa­re bis hin zu Fami­li­en und Mehr­per­so­nen­haus­hal­ten.

Bei die­ser Berech­nung wer­den nicht nur direk­te Steu­ern wie Lohn- und Ein­kom­men­steu­er, Grund­steu­er, Kfz-Steu­er, Hun­de­steu­er oder Erb­schaft­steu­er, son­dern auch indi­rek­te Steu­ern wie die Mehr­wert­steu­er, Strom­steu­er, Tabak­steu­er, Kaf­fee­steu­er oder Trink­was­ser­ge­bühr beach­tet. Eben­so sind z.B. die Rund­funk­ge­büh­ren und die Strom­um­la­ge ein­ge­rech­net. Laut Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern (Lohi) gibt es in Deutsch­land rund 40 ver­schie­de­ne Steu­er­ar­ten. All die­se Steu­ern und Abga­ben wer­den bei der Berech­nung berück­sich­tigt. Sie schla­gen zusam­men mit 20,9 Pro­zent vom Ein­kom­men zu Buche.

Den weit­aus grö­ße­ren Anteil machen die Sozi­al­ab­ga­ben mit 31,7 Pro­zent aus. Wobei es sich bei die­sen nicht um Steu­ern han­delt, wie die Lohi betont. Sie wer­den zwar wie die Ein­kom­men­steu­er direkt vom Brut­to­ge­halt abge­zo­gen und abge­führt, kom­men aber im Bedarfs­fall wie­der einem selbst zugu­te. So erhal­ten Steu­er­pflich­ti­ge eine Ren­te oder bei Bedarf Arbeitslosen‑, Kran­ken- und Pfle­ge­geld. Dem Grun­de nach han­delt es sich hier­bei um Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge. Wür­den die Sozi­al­ab­ga­ben her­aus­ge­rech­net wer­den, wäre die Belas­tungs­quo­te weit nied­ri­ger. Aber Ziel des Gedenk­ta­ges ist es, auf die hohe Abga­ben­last hin­zu­wei­sen und eine inter­na­tio­na­le Ver­gleich­bar­keit her­zu­stel­len.

Deutsch­land liegt auf Platz 3

Die Idee des Steu­er­zah­l­er­ge­denk­ta­ges ist nicht neu und exis­tiert seit 1960 in Deutsch­land. Auch in ande­ren Län­dern, wie z.B. den USA, Süd­afri­ka, Aus­tra­li­en und Groß­bri­tan­ni­en, ist der „Tax Free­dom Day“ gang und gäbe. Auf­grund unter­schied­li­cher Steu­er­sys­te­me und unter­schied­lich aus­ge­präg­ter Sozi­al­sys­te­me vari­iert der Tag stark. In Deutsch­land fällt er meis­tens auf Anfang Juli, also ins zwei­te Halb­jahr. Das liegt dar­an, dass die Abga­ben­last bei knapp über 50 Pro­zent liegt. Das ers­te Halb­jahr eines Jah­res wird also für die All­ge­mein­heit gear­bei­tet. Im inter­na­tio­na­len OECD-Ver­gleich liegt Deutsch­land damit auf Platz drei. Nur in Bel­gi­en und Frank­reich sind noch höhe­re Abga­ben zu leis­ten. Gleich hin­ter Deutsch­land lie­gen Finn­land und Schwe­den, wo ein biss­chen mehr vom Geld bleibt. Wenig über­ra­schen­der­wei­se ist das steu­er­lich attrak­tivs­te Land für Arbeit­neh­men­de in Euro­pa die Schweiz. Hier beträgt die Steu­er- und Abga­ben­last nur ein Fünf­tel des Ver­diens­tes.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.: Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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