Treffen der Einsatzstellen der Jugendhilfe im Strafverfahren

von | 19. Oktober 2023 | Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Wei­ßen­burg (red). Im Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen gibt es rund 45 Ein­satz­stel­len für Jugend­li­che, die gemein­nüt­zi­ge Arbeits­stun­den ableis­ten müs­sen. Etwa 260 jun­ge Men­schen wer­den dort im Schnitt jähr­lich ein­ge­setzt. Die Grün­de, war­um gemein­nüt­zi­ge Arbeits­stun­den abge­leis­tet wer­den müs­sen, sind viel­fäl­tig. Beglei­tet wer­den Jugend­li­che dabei immer vom Fach­dienst Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren am Amt für Jugend und Fami­lie des Land­rats­am­tes Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen.

Seit vie­len Jah­ren wird die Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren von ver­schie­de­nen Ein­satz­stel­len im Land­kreis unter­stützt. Jugend­li­che oder Her­an­wach­sen­de, denen von einem Gericht gemein­nüt­zi­ge Arbeits­stun­den auf­er­legt wur­den, leis­ten die­se in den Ein­rich­tun­gen ab. In einem Netz­werktref­fen der Ein­satz­stel­len sowie der Mit­ar­bei­te­rin­nen der Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren oder Jugend­ge­richts­hil­fe konn­ten sich die Ein­rich­tun­gen jüngst im Land­rats­amt unter­ein­an­der aus­tau­schen und erfuh­ren mehr über den Fach­be­reich am Amt für Jugend und Fami­lie.

Bei dem Tref­fen ging es dar­um, die Auf­ga­ben der Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren ken­nen­zu­ler­nen, den Weg der Jugend­li­chen hin zur Arbeits­auf­la­ge vor­zu­stel­len sowie eini­ge Tipps der Sozi­al­päd­ago­gin­nen zum Umgang mit den jun­gen Men­schen zu erhal­ten.

„Wir bera­ten und beglei­ten die Jugend­li­chen und Her­an­wach­sen­den wäh­rend des gesam­ten Straf­ver­fah­rens. Uns geht es um den Men­schen hin­ter der Tat, also das indi­vi­du­el­le Lebens­um­feld, die Grün­de für die Straf­tat oder auch die Prä­ven­ti­on zukünf­ti­ger Straf­ta­ten“, erklärt Nad­ja Zeh, Mit­ar­bei­te­rin im Fach­dienst. Dem­entspre­chend wird eine Stel­lung­nah­me wäh­rend der Gerichts­ver­hand­lung abge­ge­ben, erzie­he­ri­sche Gesichts­punk­te und das sozia­le Umfeld dar­ge­legt. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen neh­men dabei eine Schar­nier- und Ver­mitt­ler­funk­ti­on zwi­schen den Kli­en­ten und dem Gericht ein. Zusätz­lich wer­den die rich­ter­li­chen Wei­sun­gen und Auf­la­gen nach der Ver­hand­lung über­wacht. Die­se rei­chen bei­spiels­wei­se von gemein­nüt­zi­gen Arbeits­stun­den, dem Schrei­ben eines Auf­sat­zes, Hil­fen zur Erzie­hung, wie z.B. die Teil­nah­me an einem sozia­len Trai­nings­kurs oder der Unter­stel­lung einer Betreu­ungs­wei­sung, bis hin zu Arres­ten.

„Auch wäh­rend einer mög­li­chen Haft­stra­fe sowie nach der Ent­las­sung beglei­ten und bera­ten wir die Jugend­li­chen. Wir hel­fen dabei, ihr Leben ohne Straf­ta­ten zu gestal­ten“, erklärt Lisa Göß­wein.

Doch nicht immer erfolgt die Anord­nung von Arbeits­stun­den über eine Gerichts­ver­hand­lung. Im Rah­men des soge­nann­ten Diver­si­ons­ver­fah­rens erhebt die Staats­an­walt­schaft kei­ne Ankla­ge, son­dern lei­tet gleich eine erzie­he­ri­sche Maß­nah­me ein, z.B. gemein­nüt­zi­ge Arbeits­stun­den. Dies kann bei­spiels­wei­se vor­lie­gen, wenn der Täter bzw. die Täte­rin gestän­dig ist und es sich um eine Erst­tat han­delt. Die Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren erhält dann eine Mit­tei­lung der Staats­an­walt­schaft über die auf­er­leg­ten Wei­sun­gen, meist sind dies Sozi­al­stun­den in Ver­bin­dung mit einem soge­nann­ten Erzie­hungs­ge­spräch, das eben­falls durch die Sozi­al­päd­ago­gin­nen des Fach­diens­tes durch­ge­führt wird.

Eine wei­te­re Mög­lich­keit ist die Umwand­lung eines Buß­geld­be­scheids in gemein­nüt­zi­ge Stun­den. Dies tritt ins­be­son­de­re bei mehr­fa­chem Schul­ver­säum­nis auf, bei denen der Buß­geld­be­scheid nicht bezahlt wird.

Was pas­siert dann bei den Ein­satz­stel­len?

Im Jugend­straf­recht sind gemein­nüt­zi­ge Arbeits­stun­den ein Instru­ment, straf­fäl­li­ge Jugend­li­che und Her­an­wach­sen­de wie­der in die Gesell­schaft zu inte­grie­ren. Die Arbeits­stun­den wer­den meist in sozia­len Ein­rich­tun­gen abge­leis­tet, aber auch in Ver­ei­nen oder wie im Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen an den Recy­cling­hö­fen. Die jun­gen Men­schen wer­den dort dann indi­vi­du­ell ein­ge­setzt.

Beim Netz­werktref­fen konn­ten sich nun 23 Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Ein­satz­stel­len aus dem gesam­ten Land­kreis zu ihren indi­vi­du­el­len Her­aus­for­de­run­gen aus­tau­schen und die Mit­ar­bei­te­rin­nen der Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren ken­nen­ler­nen, zu wel­chen neben den drei Sozi­al­päd­ago­gin­nen, auch Cor­ne­lia Seitz als Ver­wal­tungs­fach­kraft gehört. Dabei wur­de über Ver­si­che­rungs­fra­gen oder den Umgang mit den Jugend­li­chen gespro­chen, aber auch nach wel­chen Kri­te­ri­en die Jugend­li­chen den Ein­satz­stel­len zuge­ord­net wer­den. „Wir ori­en­tie­ren uns da vor allem natür­lich an dem Wohn­ort der Jugend­li­chen, aber auch dar­an, wel­che Mög­lich­kei­ten Sie in Ihren Ein­rich­tun­gen haben“, erklärt Eva­ma­ria Thum.

„Unse­re Mit­ar­bei­te­rin­nen sind für Sie wäh­rend der gesam­ten Ableis­tungs­zeit natür­lich bei Fra­gen eine kom­pe­ten­te Anlauf­stel­le. Auch die Jugend­li­chen wer­den fort­wäh­rend durch unse­re Sozi­al­päd­ago­gen am Amt für Jugend und Fami­lie betreut“, ergänzt Ste­fan Lah­ner, der Lei­ter des Amtes für Jugend und Fami­lie am Land­rats­amt.

Land­rat Manu­el West­phal ließ es sich nicht neh­men, die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer des Netz­werktref­fens per­sön­lich zu begrü­ßen: „Sie leis­ten einen wich­ti­gen Bei­trag zur Wie­der­ein­glie­de­rung von straf­fäl­li­gen Jugend­li­chen in unse­rer Gesell­schaft. Auch durch Ihre Unter­stüt­zung kön­nen die jun­gen Men­schen vom fal­schen Weg abge­bracht wer­den und wie­der ein Leben ohne Straf­ta­ten ken­nen­ler­nen. Dafür sage ich heu­te herz­li­chen Dank!“

Bild­un­ter­schrift: Land­rat Manu­el West­phal ließ es sich nicht neh­men, die Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Ein­satz­stel­len beim Netz­werktref­fen gemein­sam mit den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern des Amtes für Jugend und Fami­lie per­sön­lich zu begrü­ßen. (v.li.: Ste­fan Lah­ner, Sach­ge­biets­lei­ter Amt für Jugend und Fami­lie, Cor­ne­lia Seitz vom Fach­dienst Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren, Land­rat Manu­el West­phal und die drei Sozi­al­päd­ago­gin­nen des Fach­diens­tes: Eva­ma­ria Thum, Lisa Göß­wein und Nad­ja Zeh. Foto: Land­rats­amt Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen