Wenn bei frostigen Temperaturen der Bau stillsteht, hilft das Saison-Kurzarbeitergeld

von | 18. Dezember 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

1.000 Bau­ar­bei­ter im Kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen müs­sen ihren Job nicht an den „Win­ter-Nagel“ hän­gen

(red). So kom­men Bau­ar­bei­ter durch den Win­ter: Wenn dem­nächst auf den Bau­stel­len bei fros­ti­gen Tem­pe­ra­tu­ren nichts mehr geht, braucht sich kei­ner der rund 1.000 Bau­be­schäf­tig­ten im Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen Sor­gen um sei­nen Job zu machen. Dar­auf hat die Indus­trie­ge­werk­schaft Bau­en-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin­ge­wie­sen. „Mau­rer, Straßen‑, Rohrleitungs‑, Kanal­bau­er & Co. – kei­ner muss sei­nen Job an den ‚Win­ter-Nagel‘ hän­gen. Arbeits­ver­trä­ge und Lohn­zah­lun­gen lau­fen wei­ter“, sagt Iris San­to­ro von der IG BAU Mit­tel­fran­ken.

Denn ab dem 1. Dezem­ber erlaubt das soge­nann­te Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld (kurz: Sai­son-Kug – das frü­he­re Schlecht­wet­ter­geld) die Wei­ter­be­schäf­ti­gung von Bau­ar­bei­tern. Sie erhal­ten dann von der Arbeits­agen­tur ein Aus­fall­geld in Höhe von bis zu 67 Pro­zent des Net­to­lohns. Die IG BAU spricht von einer „Win­ter-Brü­cke“, die mög­lichst vie­le der 98 Bau­be­trie­be im Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen nut­zen soll­ten. Selbst wenn die Arbeit auf dem Bau bei Eis und Schnee still­steht, wer­den so Ent­las­sun­gen ver­mie­den – Fach­kräf­te blei­ben in der Bran­che“, so die Vor­sit­zen­de der IG BAU Mit­tel­fran­ken, Iris San­to­ro.

Wenn Auf­trä­ge wegen des Win­ter­wet­ters nicht mehr erle­digt wer­den kön­nen, reicht es sogar, die Arbeits­agen­tur nach­träg­lich zu infor­mie­ren: Bau­un­ter­neh­men müss­ten dabei ledig­lich mit­tei­len, wer wie lan­ge gear­bei­tet hat. Damit kann jeder Betrieb frei pla­nen und fle­xi­bel auf jedes Wet­ter reagie­ren. Für Iris San­to­ro ist klar: „Die Rege­lung erspart den Betrie­ben viel Papier­kram und Schrei­be­rei. Es gibt kei­ne ver­nünf­ti­gen Argu­men­te, das Sai­son-Kug nicht zu nut­zen.“

Das Schlecht­wet­ter­geld hel­fe Beschäf­tig­ten und Unter­neh­men: „Die einen haben eine kla­re Per­spek­ti­ve und sta­bi­le Ein­künf­te. Die ande­ren kön­nen im Früh­jahr auf ihr erfah­re­nes Per­so­nal zurück­grei­fen und müs­sen nicht neu ein­stel­len“, erklärt San­to­ro.

Das Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld sei „qua­si ein Auf­fang­netz bei schlech­ter Wit­te­rung“. Es kön­ne aber nicht belie­big genutzt wer­den: „Bevor Unter­neh­men im Kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen auf das Sai­son-Kug zugrei­fen, müs­sen sie erst ein­mal prü­fen, ob Beschäf­tig­te noch ande­re Arbei­ten im Betrieb über­neh­men kön­nen – Auf­ga­ben also, die drin­nen zu machen sind“, sagt Iris San­to­ro. Auch alte Urlaubs­ta­ge und Arbeits­zeit­kon­ten müss­ten sie berück­sich­ti­gen.

Vom Sai­son-Kug kön­nen Betrie­be des Bau­ge­wer­bes, des Dach­de­cker­hand­werks sowie des Gar­ten- und Land­schafts­baus pro­fi­tie­ren. Die Arbeits­agen­tur zahlt die Leis­tung zwi­schen Dezem­ber und März. Im Gerüst­bau hat die Schlecht­wet­ter­zeit bereits im Novem­ber begon­nen.

Bild­un­ter­schrift: Auch wenn es im Win­ter für den Bau zu fros­tig wird: Die Jobs und der Lohn lau­fen wei­ter. Denn hei­mi­sche Bau­un­ter­neh­men kön­nen das Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld (Sai­son-Kug) als „Win­ter-Brü­cke“ nut­zen und so Ent­las­sun­gen ver­mei­den. Auch Dach­de­cker, Gerüst­bau­er sowie Gar­ten- und Land­schafts­bau­er kön­nen davon pro­fi­tie­ren. Foto: IG BAU/Tobias Sei­fert