Wie viel kommt vom Urlaubsgeld bei Angestellten an?

von | 9. Juli 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Pleinfeld, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Die Feri­en­zeit steht an und damit die gro­ße Wel­le der Urlaubs­rei­sen. Vie­le Arbeit­neh­men­de beka­men mit ihrem Juni­ge­halt ihr Urlaubs­geld aus­be­zahlt. Ein will­kom­me­ner Zuschuss für die zusätz­li­chen Frei­zeit­aus­ga­ben, die erst einen Tape­ten­wech­sel ermög­li­chen. Letz­tes Jahr waren es 1.644 Euro im Durch­schnitt. Je nach Bran­che und Unter­neh­mens­grö­ße wer­den zwi­schen 150 Euro bis zu einem vol­len Brut­to­mo­nats­ge­halt aus­be­zahlt. „Doch das Glücks­ge­fühl wird meist gesenkt, wenn man sieht, wie viel vom Urlaubs­geld tat­säch­lich auf dem Kon­to gelan­det ist”, erklärt unser Inter­view­part­ner Tobi­as Gerau­er von der Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern.

Wer bekommt Urlaubs­geld, Herr Gerau­er?

Wäh­rend das Urlaubs­ent­gelt die nor­ma­le Lohn­fort­zah­lung wäh­rend Urlaubs­ta­gen dar­stellt, ist das Urlaubs­geld eine ein­ma­li­ge Son­der­zah­lung. Es han­delt sich dabei um eine frei­wil­li­ge Leis­tung des Arbeit­ge­bers, es sei denn, die­ses ist im Tarif­ver­trag fest­ge­schrie­ben. In wel­cher Höhe das Urlaubs­geld aus­be­zahlt wird, kann neben dem Tarif­ver­trag der Betriebs­ver­ein­ba­rung oder dem Arbeits­ver­trag ent­nom­men wer­den. Chefs kön­nen aber auch ohne Ver­ein­ba­rung spon­tan ein Urlaubs­geld an ihre Mit­ar­bei­ten­den aus­schüt­ten, um deren Leis­tun­gen anzu­er­ken­nen und ihnen Wert­schät­zung zu zei­gen.

Muss das Urlaubs­geld ver­steu­ert wer­den?

Das Finanz­amt ver­dient am Urlaubs­geld selbst­ver­ständ­lich mit. Es zählt als Ein­kom­men und ist somit voll steu­er­pflich­tig. Neben der Lohn­steu­er fal­len gege­be­nen­falls auch der Soli oder die Kir­chen­steu­er sowie die Bei­trä­ge zur Kranken‑, Pflege‑, Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung an. Das Urlaubs­geld wird aber nicht wie der regu­lä­re Lohn ver­steu­ert. Es han­delt sich um eine Son­der­zah­lung, die nicht als fort­lau­fen­der Lohn, son­dern als „sons­ti­ger Bezug” ver­steu­ert wird. Auch wenn es zusam­men mit dem regu­lä­ren Monats­ge­halt über­wie­sen wird.

Mit wel­chem Net­to­be­trag kann gerech­net wer­den?

Da das Gehalt im Monat der Aus­zah­lung höher als gewöhn­lich ist, fal­len auf­grund der Steu­er­pro­gres­si­on logi­scher­wei­se höhe­re Steu­ern an. Die Berech­nung der Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben ist etwas kom­pli­zier­ter. In fol­gen­dem Bei­spiel lässt sich das Ergeb­nis able­sen: Eine ver­hei­ra­te­te Per­son in Steu­er­klas­se 3 hat ein monat­li­ches Brut­to­ge­halt von 4.000 Euro. Das Urlaubs­geld Ende Juni beträgt ein­ma­lig 2.000 Euro. Nach Abzug aller Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben blei­ben dem evan­ge­li­schen Beschäf­tig­ten in Ber­lin von sei­nen 2.000 Euro Urlaubs­geld nur 1.142 Euro übrig. Ins­ge­samt bekommt er im Juni 4.046 Euro auf sein Gehalts­kon­to über­wie­sen. Wür­de sein regu­lä­rer Monats­lohn im Juni 6.000 Euro brut­to betra­gen, wür­den im Ver­gleich dazu net­to 4.055 Euro auf sei­nem Kon­to lan­den.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.
Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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