Zeit des Gebens und Steuernsparens

von | 9. Dezember 2025 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Trotz wirt­schaft­li­cher Belas­tun­gen zeigt Deutsch­land wei­ter­hin star­ke Soli­da­ri­tät. Im ver­gan­ge­nen Jahr blieb die Hilfs­be­reit­schaft auf einem beein­dru­ckend hohen Niveau: Laut Deut­schem Zen­tral­in­sti­tut für sozia­le Fra­gen (DZI) wur­den in Deutsch­land 12,5 Mil­li­ar­den Euro für gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke gespen­det, das ist leicht weni­ger als im Rekord­jahr der Ukrai­ne-Hil­fe. Obwohl die Zahl der Spen­der zurück­geht, steigt die Inten­si­tät an. Tra­di­tio­nell gehö­ren die Wochen vor Weih­nach­ten zu den spen­den­stärks­ten Zei­ten des Jah­res. Wer sei­ne Groß­zü­gig­keit gel­tend macht, kann damit gleich­zei­tig sei­ne eige­ne steu­er­li­che Belas­tung sen­ken.

Weni­ger Men­schen spen­den dafür häu­fi­ger und mehr

Laut dem Insti­tut der deut­schen Wirt­schaft (IW) haben nur noch 45 Pro­zent der Erwach­se­nen gespen­det. Das sind sechs Pro­zent­punk­te weni­ger als im Jahr zuvor. Gleich­zei­tig stieg die durch­schnitt­li­che Spen­den­hö­he der­je­ni­gen, die aktiv sind, auf 402 Euro pro Per­son. Die Grup­pe der 18- bis 29-Jäh­ri­gen spen­de­te mit über 600 Euro pro Jahr über­durch­schnitt­lich viel, wäh­rend die Gene­ra­ti­on 70+ wei­ter­hin die größ­te Spen­der­grup­pe stellt. „Die­se Zah­len geben nicht nur einen gesell­schaft­li­chen Ein­blick, son­dern sie zei­gen auch, wie groß das steu­er­li­che Poten­zi­al ist“, erklärt die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern (Lohi). Denn Spen­den las­sen sich bis zu 20 Pro­zent der eige­nen Ein­künf­te als Son­der­aus­ga­ben abset­zen. Vor­aus­set­zung ist, dass die Spen­de frei­wil­lig erfolgt, kei­ne Gegen­leis­tung ver­langt wird und das Geld an eine aner­kann­te, steu­er­be­güns­tig­te Orga­ni­sa­ti­on fließt.

Ein­fa­che Nach­wei­se für Klein­spen­den

Die durch­schnitt­li­che Spen­den­hö­he stieg gemäß dem Deut­schen Spen­den­rat durch­schnitt­lich von 40 auf 43 Euro je Spen­de. Gleich­zei­tig tätig­ten Spen­der so häu­fig wie nie Spen­den. Aktu­ell kommt ein Spen­der im Schnitt auf 7,3 Spen­den im Jahr. Da kommt es sehr gele­gen, dass die Hür­den für das steu­er­li­che Abset­zen von Klein­spen­den gering sind. Für Spen­den bis 300 Euro pro Ein­zel­zu­wen­dung genügt ein ein­fa­cher Kon­to­aus­zug oder eine Buchungs­be­stä­ti­gung als Nach­weis für das Finanz­amt. Gera­de in der Weih­nachts­zeit, wenn vie­le klei­ne Beträ­ge an ver­schie­de­ne Orga­ni­sa­tio­nen flie­ßen und jun­ge Spen­der zuneh­mend mit Pay­Pal oder Online-For­mu­la­ren spen­den, ist dies ein gro­ßer büro­kra­ti­scher Vor­teil. Lei­der wis­sen vie­le Spen­der aber nicht, dass sie einen Teil davon vom Fis­kus mit der Steu­er­erklä­rung wie­der zurück­be­kom­men.

Groß­spen­den brau­chen eine Spen­den­quit­tung

Beträgt eine Ein­zel­spen­de mehr als 300 Euro, ist eine Zuwen­dungs­be­stä­ti­gung not­wen­dig. Die­se muss vom Emp­fän­ger nach amt­lich vor­ge­schrie­be­nem Mus­ter aus­ge­stellt wer­den. Der Steu­er­erklä­rung ist sie zwar nicht mehr bei­zu­le­gen, jedoch muss sie für Nach­fra­gen von Sei­ten des Finanz­amts vor­ge­hal­ten wer­den. Nach Erhalt des Steu­er­be­scheids soll­ten Spen­den­nach­wei­se noch min­des­tens ein Jahr, idea­ler­wei­se vier Jah­re auf­be­wahrt wer­den. Über­steigt die Spen­den­sum­me in einem Jahr die 20-Pro­zent-Gren­ze der Ein­künf­te, geht der steu­er­li­che Vor­teil nicht ver­lo­ren. Der über­schüs­si­ge Betrag wird auto­ma­tisch und zeit­lich unbe­grenzt ins Fol­ge­jahr über­tra­gen und somit als Spen­den­vor­trag kom­plett berück­sich­tigt. Das Steu­er­recht macht es warm­her­zi­gen Men­schen also leicht, Soli­da­ri­tät und steu­er­li­che Ver­nunft mit­ein­an­der zu ver­bin­den.

Schlüs­sel­wör­ter: Spen­de, Spen­de abset­zen, Spen­den­nach­weis, Spen­den­vor­trag, Son­der­aus­ga­ben, Steu­er­erklä­rung

Über die Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

Foto: Pix­a­bay