Comeback des Bausparens

von | 7. Juni 2023 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Bau­spar­ver­trä­ge sind längst aus der Mode gekom­men. Ihr Ruf ist alt­ba­cken und ver­staubt. Zudem war bei den Nied­rig­zin­sen in den letz­ten Jah­ren ein Abschluss unat­trak­tiv, da die Bau­zin­sen ohne­hin im Kel­ler waren. Mit dem Ende der Null­zins­stra­te­gie stei­gen die Zin­sen wie­der rasant an und der Bau­spa­rer gewinnt an Fahrt. Kommt es zu einem Revi­val des Bau­spa­rens? Laut Bau­spar­kas­sen wur­de im ver­gan­ge­nen Jahr ein rie­si­ges Plus an Neu­ab­schlüs­sen ver­zeich­net. Ins Unbe­zahl­ba­re stei­gen­de Miet­kos­ten beflü­geln den Wunsch nach einem Eigen­heim wei­ter. Die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern (Lohi) erklärt, wel­che Mög­lich­kei­ten ein Bau­spar­ver­trag der­zeit bie­tet und wel­che staat­li­chen För­de­run­gen es gibt.

Wie funk­tio­niert Bau­spa­ren?

Das Prin­zip ist schnell und ein­fach erklärt. Es han­delt sich um eine Kom­bi­na­ti­on aus Spar­plan und Immo­bi­li­en­dar­le­hen. Bei Ver­trags­ab­schluss wer­den eine Bau­spar­sum­me und eine Lauf­zeit, in der das Bau­spar­ziel erreicht wer­den soll, fest­ge­legt. Die Bau­spar­sum­me, im Durch­schnitt 70.000 Euro, setzt sich aus einer anvi­sier­ten Anspar­sum­me, z.B. 28.000 Euro, plus der Dar­le­hens­sum­me, z.B. 42.000 Euro, zusam­men. Dabei soll­te man sich finan­zi­ell nicht über­for­dern und kal­ku­lie­ren, wie viel man monat­lich bei­sei­te legen kann. Wie bei vie­len Finanz­ver­trä­gen wird eine Abschluss­ge­bühr fäl­lig. In der Regel beträgt die­se 1 bis 1,6 Pro­zent der Bau­spar­sum­me. Wird die­se auf 70.000 Euro fest­ge­legt, fal­len allein schon zwi­schen 700 und 1.050 Euro als Gebühr für den Ver­trags­ab­schluss an. Kon­to­füh­rungs- oder Ser­vice­ge­büh­ren sind seit einem BGH-Urteil von 2022 nicht mehr zuläs­sig.

In der Anspar­pha­se wird der Bau­spa­rer über meh­re­re Jah­re monat­lich bes­part. Für das Erspar­te gibt es Zin­sen. Zudem kön­nen staat­li­che För­de­run­gen dazu ver­hel­fen, das Anspar­ziel schnel­ler zu errei­chen. Die gesetz­li­che Min­dest­lauf­zeit für den Erhalt der staat­li­chen Prä­mi­en beträgt sechs, die durch­schnitt­li­che Lauf­zeit am Markt acht Jah­re. Ist das Spar­ziel, meist 40 Pro­zent der Bau­spar­sum­me, erreicht, wird der Ver­trag zutei­lungs­reif. Das bedeu­tet, dass ein Anspruch auf die Zutei­lung des Kre­di­tes für eine wohn­wirt­schaft­li­che Ver­wen­dung besteht. Son­der­ein­zah­lun­gen sind in der Regel erlaubt und kön­nen die Spar­pha­se ver­kür­zen.

Mit dem Zeit­punkt der Zutei­lungs­rei­fe ist es aber so eine Sache. Sie steht vor­ab nicht genau fest und hängt von den ande­ren Bau­spa­rern bei der­sel­ben Bau­spar­kas­se ab. Je nach­dem, wie vie­le Bau­spa­ren­de ihr Dar­le­hen gleich­zei­tig in Anspruch neh­men möch­ten, regelt eine Bewer­tungs­zahl, wer zuerst bedient wird. Maß­ge­bend hier­für sind die Spar­ra­te und die Ver­trags­lauf­zeit. Klappt das nicht sofort, wird der Bau­spa­rer wei­ter bes­part. Mit wach­sen­dem Gut­ha­ben redu­ziert sich der spä­te­re Dar­le­hens­an­spruch. Ist man an der Rei­he, erhält man sein Spar­gut­ha­ben aus­be­zahlt und kann gleich­zei­tig das Dar­le­hen in Höhe der Dif­fe­renz zur Bau­spar­sum­me bean­tra­gen.

In der drit­ten Pha­se folgt die Rück­zah­lung des Dar­le­hens in monat­li­chen Raten. Im Durch­schnitt pas­siert das in rund zehn Jah­ren. Der Clou am Bau­spa­ren ist, dass der Dar­le­hens­zins schon bei Ver­trags­ab­schluss fest­steht und für die Zukunft fest­ge­schrie­ben wird. Im Moment sind die Dar­le­hens­zin­sen noch rela­tiv nied­rig, aber schon wie­der kräf­tig am Anstei­gen. Wer sich absi­chern und den aktu­el­len Zins für spä­ter in Stein mei­ßeln möch­te, ist mit einem Bau­spa­rer gut bedient.

Für was ist Bau­spa­ren gut?

Mit dem Bau­spar­dar­le­hen muss nicht wort­wört­lich gebaut wer­den. Natür­lich kann es als Eigen­ka­pi­tal für den Bau eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses genutzt wer­den. Genau­so kann es aber den Kauf einer Eigen­tums­woh­nung oder eines Plat­zes im Alten­heim mit­fi­nan­zie­ren. Ist bereits Wohn­ei­gen­tum vor­han­den und läuft ein Immo­bi­li­en­kre­dit, kann ein Bau­spa­rer bei­spiels­wei­se zur Umschul­dung die­nen. Er muss auch nicht zwin­gend für die Anschaf­fung von Wohn­raum ver­wen­det wer­den, son­dern finan­ziert eben­falls alle mög­li­chen Erhal­tungs­maß­nah­men des­sel­bi­gen oder den Kauf von Antei­len an einer Woh­nungs­bau­ge­nos­sen­schaft.

Auch bei Reno­vie­rung, Moder­ni­sie­rung und ener­ge­ti­scher Sanie­rung kann der Bau­spa­rer sinn­voll sein. Wie wäre es mit einer Foto­vol­ta­ik­an­la­ge auf dem Dach oder dem Aus­tausch der alten Hei­zung gegen eine CO2-neu­tra­le Hei­zungs­an­la­ge? Oder ein gemüt­li­cher Kamin, ein fest­ver­bau­ter Swim­ming­pool im Gar­ten, elek­tri­sche Roll­lä­den für die Fens­ter oder ein kom­for­ta­bler Trep­pen­lift im Alter? Ob ein Aus­bau des Dach­bo­dens oder ein Neu­an­strich der Haus­fas­sa­de, der Bau­spa­rer unter­stützt dabei. Was man mit dem Geld aus dem Bau­spa­rer machen möch­te, muss bei Ver­trags­schluss noch nicht fest­ste­hen. Mit einem Bau­spar­dar­le­hen lässt sich alles rund um eine Immo­bi­lie finan­zie­ren, solan­ge die Maß­nah­me mit der Immo­bi­lie fest ver­bun­den ist. Loses Mobi­li­ar, wie eine neue Sofa­land­schaft, fällt nicht dar­un­ter.

Wer es sich anders über­legt und lie­ber auf Welt­rei­se gehen möch­te, kann das tun. Denn soll­te der Bau­spa­rer in der Zukunft für ande­re, nicht wohn­wirt­schaft­li­che Zwe­cke benö­tigt wer­den, ist das unpro­ble­ma­tisch. Dann lässt man sich das ver­zins­te Spar­gut­ha­ben ein­fach aus­be­zah­len, ver­zich­tet auf das Dar­le­hen und ist bei der Ver­wen­dung des Gel­des völ­lig frei. Die Abschluss­ge­bühr redu­ziert sich dadurch in der Regel nicht, weil sie von der gesam­ten Bau­spar­sum­me berech­net wur­de und das Dar­le­hen ein­schloss. Aller­dings gibt es hier je nach Bau­spar­kas­se mög­li­cher­wei­se einen Bonus. Wei­ter­hin muss bei einer zweck­ent­frem­de­ten Nut­zung eine gewähr­te Woh­nungs­bau­prä­mie an den Staat zurück­ge­zahlt wer­den. Also im Zwei­fels­fall lie­ber eine schi­cke Ein­bau­kü­che anstatt eines neu­en Autos damit finan­zie­ren.

Son­der­re­geln für den ers­ten Bau­spa­rer

Anders sieht es aus, wenn der Ver­trag zwi­schen dem 16. und 25. Lebens­jahr abge­schlos­sen wird. Hier greift die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Nut­zung für Immo­bi­li­en nicht. So kann mit dem Wohn­kre­dit nach einer Sperr­frist von sie­ben Jah­ren sogar die Möblie­rung der ers­ten eige­nen Woh­nung bezahlt wer­den, wenn die alten Kin­der­zim­mer­mö­bel nicht genug her­ge­ben und uncool gewor­den sind. Eben­so sind der Füh­rer­schein, das ers­te eige­ne Auto oder die neue Ski­aus­rüs­tung drin, ohne dass die Woh­nungs­bau­prä­mie ver­fällt. Die­se Aus­nah­me­re­ge­lung für jun­ge Leu­te gilt aber nur für einen ein­zi­gen Bau­spar­ver­trag und kann nicht öfter genutzt wer­den. Man­che Bau­spar­kas­sen legen von sich aus noch einen Jugend­bo­nus drauf.

Vor- und Nach­tei­le des Bau­spa­rens

Der größ­te Vor­teil wur­de schon genannt. Es han­delt sich um eine siche­re und plan­ba­re Geld­an­la­ge. Güns­ti­ge Zins­sät­ze für das Dar­le­hen wer­den gesi­chert und von der Ent­wick­lung am Kapi­tal­markt ent­kop­pelt. In zehn Jah­ren könn­te das Zins­ni­veau wie­der 6 Pro­zent betra­gen. Wer heu­te einen Bau­spa­rer macht, zahlt dann nur sei­ne 1,5 Pro­zent. Auf 10 Jah­re sind im Bei­spiel mehr als 10.000 Euro an Zin­sen ein­ge­spart. Das lohnt sich defi­ni­tiv!

Dafür fal­len die Spar­zin­sen nicht üppig aus. Das ist der Preis für die Zins­si­cher­heit. Zudem soll­te das Geld zum Zeit­punkt des Bedarfs ver­füg­bar sein. Auf­grund der Zutei­lungs­rei­fe bie­tet das Pro­dukt kei­ne Fle­xi­bi­li­tät. Es ist erfor­der­lich, den Ver­trag Jah­re vor­her geschlos­sen zu haben und lang­fris­tig zu den­ken. Wei­ter­hin wird ein Bau­spar­ver­trag bei grö­ße­ren Vor­ha­ben ohne­hin nicht aus­rei­chen und eine wei­te­re Finan­zie­rung von­nö­ten sein. Nichts­des­to­trotz unter­stützt ein Bau­spar­ver­trag den  geziel­ten Auf­bau von Eigen­ka­pi­tal. Schon eine klei­ne Bau­spar­sum­me reicht aus, um inter­es­san­te För­der­mit­tel mit­zu­neh­men.

Mit staat­li­cher För­de­rung schnel­ler ans Ziel

Ab dem 16. Lebens­jahr schüt­tet der Staat die Woh­nungs­bau­prä­mie für Bau­spa­rer aus, sofern min­des­tens 50 Euro in einem Jahr ein­ge­zahlt wer­den. Um die vol­le Prä­mie ein­zu­sa­cken, rei­chen 50 Euro jähr­lich nicht. Die Prä­mie beträgt zehn Pro­zent auf die Eigen­s­par­leis­tung und ist mit 70 Euro für Sin­gles bzw. 140 Euro für Ver­hei­ra­te­te nach oben gede­ckelt. Dies wür­de bei Allein­ste­hen­den eine Eigen­s­par­leis­tung von 700 Euro im Jahr vor­aus­set­zen. In acht Jah­ren kön­nen somit 560 bzw. 1.120 Euro an Geschen­ken zusam­men­kom­men. Aller­dings för­dert der Staat nur, wenn das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men eine gewis­se Gren­ze nicht über­steigt. Die Ein­kom­mens­gren­ze für Sin­gles liegt bei 35.000 Euro und für Ver­hei­ra­te­te bei 70.000 Euro. Wer­den steu­er­li­che Abzü­ge wie Frei­gren­zen oder Auf­wen­dun­gen berück­sich­tigt, kann das Brut­to­ein­kom­men durch­aus 40.000 bzw. 80.000 Euro betra­gen. Ein Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein kann das bei­spiels­wei­se berech­nen und über­nimmt für sei­ne Mit­glie­der den jähr­li­chen Antrag auf die Woh­nungs­bau­prä­mie.

Aber damit ist noch nicht Schluss. Zahlt der Arbeit­ge­ber monat­lich ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen, so kön­nen die­se auf den Bau­spa­rer gelenkt wer­den. Im Maxi­mal­fall sind das bei Sin­gles 480 Euro jähr­lich. Ver­hei­ra­te­te, die einen Bau­spa­rer zusam­men bespa­ren, kön­nen ohne eige­ne Leis­tung 960 Euro pro Jahr bekom­men. In acht Jah­ren kom­men dann 7.680 Euro an Spar­gut­ha­ben zusam­men. Aber Ach­tung, für die Woh­nungs­bau­prä­mie muss eine eige­ne Spar­leis­tung erbracht wer­den. Nur so kön­nen die bei­den För­de­run­gen kom­bi­niert wer­den. Im För­der­höchst­fall zahlt der Arbeit­ge­ber 40 Euro und der Arbeit­neh­mer 70 Euro in sei­nen Ver­trag pro Monat ein.

Als drit­te För­de­rung gibt es die Arbeit­neh­mer­spar­zu­la­ge des Staa­tes auf die ver­mö­gens­wirk­sa­men Leis­tun­gen für Ange­stell­te. Die Ein­kom­mens­höchst­gren­zen für das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men sind hier recht eng gefasst und betra­gen bei Sin­gles 17.900 Euro und bei Ver­hei­ra­te­ten 35.800 Euro. Liegt das Ein­kom­men dar­un­ter, gibt es noch­mal neun Pro­zent auf die Zah­lung des Arbeit­ge­bers oben­drauf. Mit all den För­de­run­gen ist es somit leicht, ein klei­nes Ver­mö­gen auf­zu­bau­en.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.: Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist in über 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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