Die erste eigene Wohnung: Was kostet die Freiheit? Und wer hilft beim Zahlen?

von | 20. Juni 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Pleinfeld, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Irgend­wann kommt bei jun­gen Leu­ten der Wunsch auf, das Eltern­haus zu ver­las­sen und eine eige­ne Woh­nung zu grün­den. Sei es zu Beginn des Stu­di­ums, nach der Aus­bil­dung oder um mit dem Part­ner zusam­men­zu­le­ben. Die ers­te eige­ne Woh­nung, das ist eine neue Frei­heit. Zugleich müs­sen sich jun­ge Men­schen neu­en Her­aus­for­de­run­gen stel­len. Soll es eine eige­ne Bude oder doch lie­ber eine WG wer­den? Was kann ich mir leis­ten? Es folgt ein Über­blick dar­über, wel­che Kos­ten zu erwar­ten sind und wel­che finan­zi­el­len Unter­stüt­zun­gen in Fra­ge kom­men kön­nen.

Die­se Kos­ten ent­ste­hen monat­lich

Um einen Über­blick über die zu erwar­ten­den Kos­ten zu erhal­ten, emp­fiehlt es sich, die lau­fen­den Kos­ten von den ein­ma­li­gen Anschaf­fun­gen zu tren­nen. Der größ­te Pos­ten ist die Mie­te. Dabei soll­te die Kalt­mie­te maxi­mal 30 Pro­zent des ver­füg­ba­ren Ein­kom­mens betra­gen. Hin­zu kom­men die Neben­kos­ten für Hei­zung, Was­ser, Abfall und gege­be­nen­falls einen Haus­meis­ter­ser­vice in Wohn­an­la­gen. Der Strom läuft in der Regel nicht über den Ver­mie­ter und muss selbst bei einem Ener­gie­ver­sor­ger bean­tragt wer­den. Hier gilt es, Anbie­ter und Tari­fe zu ver­glei­chen und recht­zei­tig einen Ver­trag abzu­schlie­ßen, so dass am Ein­zugs­tag der Strom bereits fließt. Für eine Sin­gle­woh­nung soll­ten 40 bis 50 Euro ein­kal­ku­liert wer­den. Nicht zu ver­ges­sen ist der Abschluss eines Ver­tra­ges für das Inter­net, der bei 30 Euro star­tet. Die Kos­ten für das Smart­phone sind bekannt. Ist ein Fern­se­her oder Radio vor­han­den, schlägt die GEZ mit 18,36 Euro zu Buche. Aus­zu­bil­den­de oder Stu­den­ten kön­nen sich von der Rund­funk­ge­bühr oft­mals befrei­en las­sen.

Neben den Kos­ten fürs Woh­nen kön­nen Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge fäl­lig wer­den. Spä­tes­tens mit dem 25. Lebens­jahr endet die Mit­ver­si­che­rung bei den Eltern und es muss eine eige­ne Kran­ken­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den. Die Kos­ten betra­gen je nach Tarif zwi­schen 110 und 200 Euro. Wer von zu Hau­se aus­zieht, soll­te unbe­dingt eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung haben, die die Fol­gen all­täg­li­cher Miss­ge­schi­cke abdeckt. Die­se kos­tet zum Glück nur rund drei Euro im Monat. Bei Bedarf kom­men eine Kfz-Ver­si­che­rung und Rechts­schutz hin­zu. Auch Mobi­li­tät kos­tet. Ob Sprit fürs eige­ne Auto oder ÖPNV-Tickets. Für Lebens­mit­tel, Medi­ka­men­te und Dro­ge­rie­ar­ti­kel soll­ten pro Monat 300 Euro zur Ver­fü­gung ste­hen. Klei­dung und Schu­he spie­len bei jun­gen Leu­ten eine gro­ße Rol­le. Im Schnitt wer­den dafür 55 Euro monat­lich aus­ge­ge­ben. Zu guter Letzt fal­len Aus­ga­ben für Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten an. Je nach Vor­lie­ben kann das Geld für Kon­zer­te, Clubs, Sport­ver­ei­ne, Essen gehen und Rei­sen sein. Wer ein Haus­tier hält, muss die­se Kos­ten mit­ein­pla­nen. Und auch für die Aus­bil­dung oder das Stu­di­um soll­te Geld übrig sein, um not­wen­di­ge Bücher oder Arbeits­mit­tel anschaf­fen zu kön­nen.

Ein­ma­li­ge Kos­ten für Umzug und Aus­stat­tung

Der Aus­zug von zu Hau­se kann güns­tig orga­ni­siert wer­den, wenn Fami­li­en­mit­glie­der und Freun­de als Hel­fer zur Ver­fü­gung ste­hen. Die Ein­rich­tung und die per­sön­li­chen Gegen­stän­de im Jugend­zim­mer sind meist über­schau­bar und kön­nen selbst ein­ge­packt und trans­por­tiert wer­den. Dafür wer­den Umzugs­kar­tons benö­tigt, die man mit Glück aus­lei­hen kann. Han­delt es sich beim Ver­pa­ckungs­gut um schwe­re Gegen­stän­de wie Bücher oder Elek­tro­ge­rä­te, soll­ten die Kar­tons nur halb voll sein. Ansons­ten sind sie zu schwer zum Heben und könn­ten durch­bre­chen. Emp­find­li­che Gegen­stän­de wie Geschirr müs­sen in Zeitungs‑, Küchen­pa­pier oder Luft­pols­ter­fo­lie ein­ge­wi­ckelt wer­den. Also recht­zei­tig Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al besor­gen. Ein Trans­por­ter für das Umzugs­gut kann güns­tig bei Auto­ver­mie­tun­gen, Bau­märk­ten oder Möbel­häu­sern gemie­tet wer­den.

Neue Möbel wer­den glück­li­cher­wei­se direkt in die Woh­nung gelie­fert. Aber die Woh­nung muss nicht von Anfang an per­fekt aus­ge­stat­tet sein. Ein­fach mal che­cken, was von den Eltern mit­ge­nom­men wer­den kann. Eine Grund­aus­stat­tung mit dem Nötigs­ten reicht für die ers­ten Wochen. Dazu zäh­len Bett­ma­trat­ze, Tisch, Stuhl, Lam­pen, Kaf­fee­ma­schi­ne, Was­ser­ko­cher, Koch- und Ess­ge­schirr, Besteck, Hand­tü­cher, Staub­sauger, Putz­ei­mer, Wäsche­stän­der, Bügel­brett und Bügel­eisen. Für wei­te­re Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de oder Deko­ra­ti­ons­ar­ti­kel kann man sich Zeit las­sen. Viel Geld kann gespart wer­den, wenn auf gebrauch­te Möbel zurück­ge­grif­fen wird. Ein­fach mal auf Klein­an­zei­gen im Inter­net oder auf Floh­märk­ten stö­bern. Für Neu­es am bes­ten Son­der­an­ge­bo­te, Sale und Black Fri­day abpas­sen.

Unter Umstän­den sind in der neu­en Woh­nung die Wän­de zu strei­chen oder Böden neu zu ver­le­gen. Wer­den die­se Arbei­ten selbst durch­ge­führt, spart das Kos­ten. Die Aus­ga­ben für Wand­far­be, Pin­sel, Kleis­ter, Gerä­te und Werk­zeug soll­ten daher bedacht wer­den. Vor Abschluss des Miet­ver­trags ist zu klä­ren, ob ein Gemein­schafts­wasch­kel­ler vor­han­den ist. Das wür­de die Kos­ten für eine eige­ne Wasch­ma­schi­ne ein­spa­ren. In Groß­städ­ten befin­det sich even­tu­ell ein Wasch­sa­lon in der Nähe, der genutzt wer­den kann. Eine Küche soll­te schon vor­han­den sein, damit das Finanz­pols­ter nicht gleich zu Beginn rapi­de schmilzt oder Schul­den gemacht wer­den müs­sen. Unbe­dingt ein­zu­kal­ku­lie­ren ist die Miet­kau­ti­on, die in der Regel drei Monats­mie­ten beträgt. Auch behörd­li­che Gebüh­ren für das Ummel­den bei der Gemein­de, das Umschrei­ben der Aus­wei­se und gege­be­nen­falls für ein neu­es Kfz-Schild müs­sen im Finanz­plan bedacht wer­den.

Ist der Traum von der eige­nen Woh­nung rea­li­sier­bar?

In einem Finanz­plan wer­den die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel und die zu erwar­ten­den Kos­ten gegen­über­ge­stellt. Wenn alle lau­fen­den Kos­ten vom monat­li­chen Ein­kom­men gestemmt wer­den kön­nen, steht dem Pro­jekt „eige­ne Woh­nung“ nichts mehr im Weg. Idea­ler­wei­se soll­te am Monats­en­de noch ein biss­chen übrig­blei­ben, um eine Rück­la­ge für mög­li­che Neben­kos­ten­nach­zah­lun­gen oder Repa­ra­tu­ren zu bil­den. Die monat­li­chen Aus­ga­ben soll­ten nie­mals von Erspar­nis­sen begli­chen wer­den. Die­se sind nur für ein­ma­li­ge Anschaf­fun­gen oder die Miet­kau­ti­on anzu­zap­fen. Als eiser­ne Reser­ve für Unvor­her­ge­se­he­nes soll­ten noch­mals drei Monats­mie­ten vor­han­den sein. Sind die lau­fen­den Kos­ten zu hoch, ist zu prü­fen, ob eine güns­ti­ge­re Woh­nung zu fin­den ist oder ob eine Wohn­ge­mein­schaft eine Alter­na­ti­ve sein könn­te. In den ers­ten Mona­ten nach dem Umzug soll­te außer­dem kon­se­quent ein Haus­halts­buch geführt wer­den, so dass der Über­blick über die tat­säch­li­chen Kos­ten gewahrt bleibt.

Wer zahlt außer den Eltern?

Die Kos­ten für den eige­nen Lebens­un­ter­halt sind nicht ohne. Für Stu­die­ren­de wur­de aktu­ell ein durch­schnitt­li­cher Bedarf von 990 Euro pro Monat ermit­telt. Prin­zi­pi­ell sind die Eltern bis zum Ende der Aus­bil­dung zu Unter­halt ver­pflich­tet, soweit ihr eige­nes Ein­kom­men dies zulässt. Manch­mal ist die eige­ne Woh­nung jedoch nur mit Hil­fe von staat­li­cher Unter­stüt­zung zu rea­li­sie­ren. Ein Mix aus Unter­halt, staat­li­chen Bei­hil­fen und eige­nem Ein­kom­men wie einem Aus­bil­dungs­ge­halt oder Neben­job hilft, das Pro­jekt „Die ers­te eige­ne Woh­nung“ in die Tat umzu­set­zen.

Ent­ge­gen sei­nem Namen steht das Kin­der­geld in der fixen Höhe von 255 Euro pro Monat nicht dem Kind, son­dern den unter­halts­pflich­ti­gen Eltern zu. Wäh­rend der Aus­bil­dung wird es bis zum 25. Lebens­jahr aus­be­zahlt. Kin­der pro­fi­tie­ren indi­rekt davon, da es das Ein­kom­men der Eltern erhöht. „Kom­men Eltern ihrer Unter­halts­pflicht nicht nach, kann die Fami­li­en­kas­se das Kin­der­geld bei einem Aus­zug aus der elter­li­chen Woh­nung auch direkt an das Kind über­wei­sen“, dar­auf weist die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern hin.

Staat­li­che Zuschüs­se rund ums Woh­nen

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kann Wohn­geld als staat­li­cher Zuschuss zur Mie­te beim Land­rats­amt oder bei der zustän­di­gen Wohn­geld­be­hör­de bean­tragt wer­den. Es wird gewährt, wenn kei­ne ande­ren Sozi­al­leis­tun­gen zur Siche­rung des Lebens­un­ter­halts wie Arbeits­lo­sen­geld oder Bür­ger­geld aus­be­zahlt wer­den. Bei allein­ste­hen­den Aus­zu­bil­den­den und Stu­die­ren­den darf zudem kein Anspruch auf eine Aus­bil­dungs­för­de­rung wie BAföG oder Aus­bil­dungs­bei­hil­fe bestehen.

Auf­grund eines zu gerin­gen Ein­kom­mens kann ein Wohn­be­rech­ti­gungs­schein infra­ge kom­men. Damit wird der Zugang zu einer Sozi­al­woh­nung ermög­licht. Das zustän­di­ge Woh­nungs­amt in der Stadt oder Gemein­de erteilt dazu Aus­künf­te. Tipp: Eine Anfra­ge bei Wohn­bau­ge­nos­sen­schaf­ten vor Ort kann sich eben­falls loh­nen, da die­se Woh­nun­gen zu güns­ti­gen Mie­ten ver­wal­ten.

Aus­bil­dungs­för­de­rung für Gering­ver­die­ner

Zur För­de­rung der Aus­bil­dung gibt es das Schü­ler- oder Stu­den­ten-BAföG. Es wird bewil­ligt, wenn die finan­zi­el­len Mit­tel der Eltern und die eige­nen nicht aus­rei­chen, um den Lebens­un­ter­halt wäh­rend der Aus­bil­dungs­zeit zu bestrei­ten. Schü­ler einer Aka­de­mie oder höhe­ren Fach­schu­le müs­sen das BAföG zur Hälf­te nach dem Aus­bil­dungs­en­de zurück­zah­len. Stu­die­ren­de bekom­men ein unver­zins­tes Dar­le­hen für die Regel­stu­di­en­zeit. Für den Antrag müs­sen die eige­nen Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se jedoch genau­es­tens offen­ge­legt wer­den.

Bei einer betrieb­li­chen Erst­aus­bil­dung kann Berufs­aus­bil­dungs­hil­fe (BAB) genutzt wer­den, wenn die Aus­bil­dungs­ver­gü­tung für den Lebens­un­ter­halt nicht aus­reicht. Der Antrag ist bei der ört­li­chen Arbeits­agen­tur zu stel­len, die über die genau­en Richt­li­ni­en infor­miert. Unter Umstän­den wer­den auch berufs­vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men oder außer­be­trieb­li­che Aus­bil­dun­gen unter­stützt, bei­spiels­wei­se wenn der Wohn­ort von den Eltern zu weit ent­fernt ist. Die monat­lich über­wie­se­nen Zuschüs­se müs­sen nach Aus­bil­dungs­en­de nicht zurück­ge­zahlt wer­den.

Finanz­sprit­ze für Umzug und Erst­aus­stat­tung

Das Job­cen­ter kann sich mit einer ein­ma­li­gen Geld­leis­tung oder Sach­gut­schei­nen an der Erst­aus­stat­tung der Woh­nung betei­li­gen, wenn bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Ist kaum eige­nes Ver­mö­gen vor­han­den oder das Ein­kom­men sehr gering, kön­nen eine Erst­aus­stat­tung, die Umzugs­kos­ten und die Miet­kau­ti­on über­nom­men wer­den. Ent­schei­dend ist mit­un­ter, dass die Geneh­mi­gung nicht nur vor der Anschaf­fung der Aus­stat­tung, son­dern schon vor der Unter­zeich­nung des Miet­ver­trags ein­ge­holt wur­de.

Auch Berufs­an­fän­ger kön­nen Steu­er­vor­tei­le gel­tend machen. „Es gibt eine berufs­be­zo­ge­ne Umzugs­kos­ten­pau­scha­le, die 193 Euro beträgt, wenn erst­mals aus dem Eltern­haus aus­ge­zo­gen wird“, erklärt Tobi­as Gerau­er, Vor­stand der Lohi. Fahr­ten zur Woh­nungs­be­sich­ti­gung, Mak­ler­ge­büh­ren und die Kos­ten einer Spe­di­ti­on oder eines Trans­por­ters kön­nen zusätz­lich als Wer­bungs­kos­ten steu­er­lich in Abzug gebracht wer­den. Erfolgt der Aus­zug aus rein pri­va­ten Grün­den, kön­nen zumin­dest Hand­wer­ker­kos­ten und die Lohn­kos­ten einer Spe­di­ti­on als haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen gel­tend gemacht wer­den. Der Steu­er­vor­teil stellt sich aber nur ein, wenn zuvor eige­nes Ein­kom­men ver­steu­ert wur­de.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.
Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.