E‑Auto-Prämie: Nur mehr für europäische Modelle?

von | 20. März 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Die Bun­des­re­gie­rung will den Umstieg vom Ver­bren­ner auf Elek­tro­au­tos mit staat­li­chem Geld vor­an­brin­gen und plant, ab Mai eine Prä­mie aus­zu­zah­len. Doch noch bevor die Aus­zah­lung ange­lau­fen ist, zie­hen schwar­ze Wol­ken am Hori­zont auf. Neue EU-Regeln könn­ten das För­der­pro­gramm in naher Zukunft ein­schrän­ken. Für Käu­fer, die mit meh­re­ren tau­send Euro staat­li­chem Zuschuss kal­ku­lie­ren, läuft damit die Zeit.

Kauf­an­reiz mit unsi­che­rem Ablauf­da­tum

Die aktu­el­le Prä­mie beträgt bis zu 6.000 Euro beim Kauf oder Lea­sing eines Neu­wa­gens für Pri­vat­kun­den. Geför­dert wer­den Fahr­zeu­ge der Klas­se M1 mit rein bat­te­rie­elek­tri­schem Antrieb, bat­te­rie­elek­tri­schem Antrieb mit Ran­ge-Exten­der – Reich­wei­ten­ver­län­ge­rung auf Ver­bren­ner­ba­sis – oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Im Gegen­zug wird eine Hal­te­dau­er von min­des­tens 36 Mona­ten ver­langt. Beson­ders ist dabei die sozia­le Kom­po­nen­te. Ein­kom­mens­schwa­che Haus­hal­te und Fami­li­en mit Kin­dern sol­len stär­ker geför­dert wer­den.

Die Basis­för­de­rung vari­iert ein­kom­mens­ab­hän­gig zwi­schen 3.000 und 5.000 Euro und endet bei einem Haus­halts­ein­kom­men von 80.000 Euro bzw. 90.000 Euro mit zwei Kin­dern unter 18 Jah­ren. Für das ers­te und zwei­te Kind gibt es jeweils 500 Euro, so dass die För­der­sum­me für rein elek­tri­sche Autos auf bis zu 6.000 Euro stei­gen kann. Für för­der­fä­hi­ge Plug-in-Hybri­de oder E‑Fahrzeuge mit Ran­ge Exten­der gibt es eine etwas gerin­ge­re Prä­mie. Die Grund­prä­mie liegt bei 1.500 bis 3.500 Euro zuzüg­lich Kin­der­prä­mie, so dass die maxi­ma­le För­der­sum­me 4.500 beträgt.

Zwi­schen Kli­ma- und Indus­trie­po­li­tik

Wer heu­te sei­nen Neu­wa­gen ab Werk bestellt, muss mit einer gewis­sen Unsi­cher­heit leben. Denn für die Prä­mie ist nicht das Datum des Kauf­ver­trags, son­dern der Zulas­sung rele­vant. Ange­sichts von Lie­fer­zei­ten von bis zu 12 Mona­ten je nach Her­stel­ler und Modell könn­ten bis dahin ande­re Regeln gel­ten. Der Grund dafür liegt in Brüs­sel. Dort arbei­tet die EU-Kom­mis­si­on an dem „Indus­tri­al Acce­le­ra­tor Act“, der natio­na­le Sub­ven­tio­nen an eine euro­päi­sche Wert­schöp­fung kop­peln soll. Genau das könn­te die deut­sche För­de­rung in ihrer jet­zi­gen Form aus­brem­sen, denn der Pro­duk­ti­ons­stand­ort eines Fahr­zeugs spielt bis­her kei­ne Rol­le.

Die Bun­des­re­gie­rung betont auf ihrer Web­site, dass das EU-Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren jedoch einen „gerau­men“, aber nicht näher defi­nier­ten Zeit­raum in Anspruch neh­men dürf­te. Bis dahin soll das För­der­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung umge­setzt wer­den. Erst nach dem Inkraft­tre­ten des EU-Geset­zes müs­sen die natio­na­len Zuschüs­se ver­bind­lich ange­passt wer­den. Aller­dings erwähnt die Bun­des­re­gie­rung ein­schrän­kend, dass die Auf­nah­me der EU-Prä­fe­ren­zen schon vor­her geprüft und in das För­der­pro­gramm inte­griert wer­den soll. Die Regeln, die heu­te gel­ten, könn­ten also mor­gen anders aus­se­hen.

Zuschüs­se nur mehr für „Made in Euro­pe“?

Gera­de vie­le der der­zeit ver­füg­ba­ren und kos­ten­güns­ti­gen E‑Autos erfül­len das Kri­te­ri­um „Made in Euro­pe“ nicht und stam­men aus Asi­en. Selbst Fahr­zeu­ge euro­päi­scher Mar­ken ent­hal­ten in der Regel Bat­te­rien, Roh­stof­fe oder Elek­tronik­kom­po­nen­ten aus Chi­na. In der Fol­ge wären die­se Model­le nicht mehr oder nur in gerin­ge­rem Maße för­der­fä­hig, obwohl sie der­zeit unter die För­der­kri­te­ri­en fal­len. Wer sich für ein asia­ti­sches Fahr­zeug ent­schei­det, kann also mit­tel­fris­tig nicht sicher sein. Soll­te die Prä­mie abge­än­dert wer­den, müs­sen die Kun­den im Zwei­fel die vol­len Kos­ten tra­gen.

Dies ist für Ver­brau­cher hei­kel, da die För­de­rung rück­wir­kend erfolgt. Wer seit Janu­ar 2026 ein för­der­fä­hi­ges E‑Auto ange­schafft hat, kann vor­aus­sicht­lich ab Mai die För­de­rung über ein Online-Por­tal des Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­ums bean­tra­gen. Ab dem Zeit­punkt der Kfz-Zulas­sung haben Käu­fer dafür maxi­mal 12 Mona­te Zeit. Dem Antrag sind eine Kopie des Kauf- oder Lea­sing­ver­trags, der Fahr­zeug­schein als Nach­weis der Erst­zu­las­sung des Fahr­zeugs und zwei Ein­kom­men­steu­er­be­schei­de bei­zu­fü­gen.

Die Steu­er­erklä­rung wird zum Schlüs­sel

Die letz­ten bei­den Ein­kom­men­steu­er­be­schei­de, die maxi­mal drei Jah­re alt sein dür­fen, die­nen dazu,  das zu ver­steu­ern­de Haus­halts­ein­kom­men nach­zu­wei­sen. Ist die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung für das Jahr 2025 noch nicht erstellt, sind es die Steu­er­be­schei­de der Jah­re 2023 und 2024. „Wer die För­de­rung zeit­nah in Anspruch neh­men möch­te, muss im Zwei­fels­fall noch rasch die Steu­er­erklä­run­gen für die­se bei­den Jah­re nach­träg­lich ein­rei­chen, damit es zu kei­nen Ver­zö­ge­run­gen kommt“, erklärt Tobi­as Gerau­er, Steu­er­be­ra­ter und Vor­stand der Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern. Bei Rent­nern, die nicht steu­er­pflich­tig sind, wird eine Ren­ten­be­schei­ni­gung ersatz­wei­se akzep­tiert.

Was kön­nen Ver­brau­cher jetzt tun?

Wer bei sei­ner Ent­schei­dung bzgl. des Kfz-Modells nicht ein­ge­schränkt sein möch­te, soll­te rasch han­deln. Dabei ist ent­we­der auf bereits lie­fer­ba­re Fahr­zeu­ge zurück­zu­grei­fen oder dar­auf zu ach­ten, dass die Lie­fer­zei­ten nicht zu lang sind. Damit ist das Risi­ko begrenzt und die Prä­mie kann bis zu dem Zeit­punkt, bis die EU-Rege­lung in Kraft tritt und die Aktua­li­sie­rung der För­de­rung durch ist, genutzt wer­den. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass das noch meh­re­re Mona­te andau­ert. Danach gilt die aktua­li­sier­te För­de­rung vor­aus­sicht­lich nur mehr für rein euro­päi­sche Fahr­zeu­ge, die meist teu­rer in der Anschaf­fung sind. Alter­na­tiv kann dann auf ein gebrauch­tes E‑Fahrzeug zurück­ge­grif­fen wer­den, des­sen Kauf­preis zwar nied­ri­ger ist, der aber bis­lang noch nicht staat­lich sub­ven­tio­niert wird.

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Über die Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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