Gesundheitsamt: Badeverbot für die Seezentrum Muhr am See und Schlungenhof am Altmühlsee

von | 2. Juli 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Muhr am See (red). Wäh­rend der Bade­sai­son kon­trol­liert das Gesund­heits­amt am Land­rats­amt Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen regel­mä­ßig die hygie­ni­sche Bade­ge­wäs­ser­qua­li­tät in Bezug auf Fäkal­kei­me an den EU-Bade­ge­wäs­sern im Land­kreis und ist zusätz­lich für die Ein­schät­zung des gesund­heit­li­chen Risi­kos für Baden­de durch Blau­al­gen zustän­dig. In den ver­gan­ge­nen Wochen erga­ben die­se Pro­ben nun ein ver­mehr­tes Blau­al­gen­vor­kom­men für den Alt­mühl­see, wes­halb für die dor­ti­gen Bade­strän­de bereits eine Bade­war­nung aus­ge­spro­chen wur­de. Auf­grund der jüngs­ten Bepro­bung muss für die See­zen­trum Muhr am See und Schlun­gen­hof ein Bade­ver­bot erlas­sen wer­den.

Da gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gun­gen auf­grund des der­zeit hohen Vor­kom­mens von Cya­no­bak­te­ri­en und der von die­sen pro­du­zier­ten Gift­stof­fen nicht aus­zu­schlie­ßen sind, erteilt das Land­rats­amt Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen ein Bade­ver­bot für die betrof­fe­nen Bade­stel­len Schlun­gen­hof und Muhr am See. Baden­de wer­den gebe­ten, die Beschil­de­rung vor Ort zu beach­ten, da sich die Situa­ti­on an den ein­zel­nen Bade­stel­len je nach Wind- und Wet­ter­si­tua­ti­on kurz­fris­tig wie­der ändern kann.

Gera­de bei lang­an­hal­tend war­men Tem­pe­ra­tu­ren bil­det sich eine soge­nann­te „Blau­al­gen­blü­te“, die mit blo­ßem Auge als grün­li­che Schlie­ren im Was­ser erkenn­bar ist. Für Bade­gäs­te sowie auch für baden­de Hun­de ent­ste­hen durch die mas­si­ve Blau­al­gen­blü­te gesund­heit­li­che Risi­ken. Durch die mas­siv ein­ge­schränk­te Sicht­tie­fe ergibt sich zusätz­lich ein beträcht­li­ches Sicher­heits­ri­si­ko bei der Ret­tung Ertrin­ken­der.

Ins­ge­samt wer­den alle Bade­stel­len am Alt­mühl­see, Hah­nen­kamm­see sowie am Klei­nen und Gro­ßen Brom­b­ach­see auf ihre Was­ser­qua­li­tät nach der EU-Bade­ge­wäs­ser­richt­li­nie beprobt. Die zustän­di­gen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Gesund­heits­am­tes sind wöchent­lich min­des­tens ein­mal unter­wegs, um die Bade­stel­len im Land­kreis zu über­prü­fen.
Wenn auf­fäl­li­ge Wer­te zu ver­zeich­nen sind, die ent­we­der eine Gefahr für die Baden­den dar­stel­len oder wenn gesetz­li­che Grenz­wer­te über­schrit­ten wer­den, muss das Gesund­heits­amt ggfs. eine Bade­war­nung oder ein Bade­ver­bot aus­spre­chen.

Sobald sich die Situa­ti­on ver­bes­sert und Gesund­heits­ri­si­ken nicht mehr bestehen, wer­den die Bade­strän­de kurz­fris­tig wie­der zum Baden frei­ge­ge­ben. Bit­te beach­ten Sie daher immer die Beschil­de­rung direkt an den Bade­stel­len. Das Gesund­heits­amt infor­miert auch auf der Home­page des Land­rats­am­tes unter www.landkreis-wug.de/badegewaesser.

Foto: Bri­git­te Dorr