Gesundheitsamt: Informationen zu Windpocken

von | 19. Juli 2023 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen (red). Im Land­kreis Weißenburg–Gunzenhausen lässt sich der­zeit ein erhöh­tes Auf­kom­men von Wind­po­cken ver­zeich­nen. Das Gesund­heits­amt Weißenburg–Gunzenhausen infor­miert des­we­gen über die Anste­ckung, den Ver­lauf und das Vor­ge­hen bei die­ser Erkran­kung.

Wind­po­cken wer­den durch soge­nann­te Vari­zel­la-Zos­ter-Viren ver­ur­sacht und gehö­ren zu den klas­si­schen Kin­der­krank­hei­ten. Wind­po­cken sind hoch­an­ste­ckend und die Über­tra­gung kann auf zwei­er­lei Wegen erfol­gen: Zum einen durch das Ein­at­men von win­zi­gen Spei­chel­tröpf­chen, wel­che die Erkrank­ten beim Atmen, Hus­ten, Nie­sen oder Spre­chen an die Luft abge­ben. Zum ande­ren durch Schmier­in­fek­ti­on, wobei durch Auf­plat­zen oder Auf­krat­zen der Bläs­chen der hoch­an­ste­cken­de Inhalt über die Hän­de oder gemein­sam genutz­te Gegen­stän­de wei­ter­ge­ge­ben wird. Die Viren kön­nen auch außer­halb des Kör­pers eini­ge Stun­den bis weni­ge Tage über­le­ben, wodurch eine Anste­ckung über Gegen­stän­de wie Tür­klin­ken, Was­ser­häh­ne oder Spiel­zeug mög­lich ist.

Was die Aus­brei­tung der Wind­po­cken ent­schei­dend begüns­tigt, ist, dass Betrof­fe­ne bereits zwei Tage vor dem Aus­bruch der Erkran­kung anste­ckend sind. Zwi­schen Anste­ckung und Aus­bruch der Erkran­kung kön­nen acht Tage bis vier Wochen lie­gen, im Schnitt sind es gut zwei Wochen. Bei Erkrank­ten zeigt sich zunächst ein bis zwei Tage ein leich­tes Krank­heits­ge­fühl (Unwohl­sein, Kopf-/Glie­der­schmer­zen) z.T. mit leich­tem Fie­ber, das im wei­te­ren Ver­lauf auch bis 39° C anstei­gen kann.

Dann bil­det sich der typi­sche stark jucken­de Haut­aus­schlag aus. Rasch ent­ste­hen in den nächs­ten Tagen flüs­sig­keits­ge­füll­te Bläs­chen, die sich, begin­nend an Kopf und Rumpf, über den gesam­ten Kör­per aus­brei­ten. Nach drei bis fünf Tagen ver­krus­ten die Bläs­chen und hei­len im Nor­mal­fall ohne Nar­ben­bil­dung ab. Wenn nach sie­ben bis zehn Tagen alle Bläs­chen voll­stän­dig abge­trock­net sind, ist die Krank­heit über­stan­den und es besteht kei­ne Anste­ckungs­ge­fahr mehr. Wind­po­cken zei­gen bei sonst gesun­den Kin­dern in der Regel einen gut­ar­ti­gen Ver­lauf. Doch es sind immer auch schwe­re Ver­läu­fe und Kom­pli­ka­tio­nen mög­lich – ins­be­son­de­re bei Schwan­ge­ren, Neu­ge­bo­re­nen und vor­er­krank­ten Men­schen mit einer geschwäch­ten Immun­ab­wehr. Daher wird seit August 2004 die Vari­zel­len-Schutz­imp­fung von der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STIKO) für alle Kin­der und Jugend­li­chen emp­foh­len. Gemäß den aktu­el­len Emp­feh­lun­gen der STIKO soll die Imp­fung in zwei Schrit­ten im Alter von 11 und 15 Mona­ten erfol­gen. Bei allen unge­impf­ten älte­ren Kin­dern und Jugend­li­chen, die noch kei­ne Wind­po­cke­n­erkran­kung durch­ge­macht haben, soll­te die Vari­zel­len-Imp­fung mit zwei Dosen mög­lichst bald nach­ge­holt wer­den. Bereits ein­mal geimpf­te Kin­der und Jugend­li­che soll­ten eben­falls eine zwei­te Imp­fung bekom­men.

Was ist im Fal­le einer Erkran­kung zu tun?

Im häus­li­chen pri­va­ten Umfeld sind kei­ne spe­zi­el­len Maß­nah­men für Pati­en­ten und Kon­takt­per­so­nen vor­ge­ge­ben. Erkrank­te soll­ten den Kon­takt zu Schwan­ge­ren, Neu­ge­bo­re­nen und Men­schen mei­den, die chro­nisch krank sind und an einer Abwehr­schwä­che lei­den.

Infor­mie­ren Sie ggf. Ihr per­sön­li­ches Umfeld über die Infek­ti­on und eine evtl. erfolg­te Anste­ckung.

Infor­mie­ren Sie auch bei einem geplan­ten Arzt­be­such Ihre Arzt­pra­xis vor dem Besuch tele­fo­nisch über den Ver­dacht einer Wind­po­cke­n­erkran­kung, um ande­re Pati­en­ten vor einer Anste­ckung zu schüt­zen.

Für Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen wie Kin­der­gär­ten, Krip­pen und Schu­len gilt laut Infek­ti­ons­schutz­ge­setz fol­gen­des:

-      Kin­der und Erwach­se­ne, bei denen eine Wind­po­cke­n­erkran­kung fest­ge­stellt wur­de bzw. der Ver­dacht dar­auf besteht, dür­fen die Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen vor­über­ge­hend nicht besu­chen oder dort tätig sein.

-      Betrof­fe­ne (bzw. deren Eltern) müs­sen die Gemein­schafts­ein­rich­tung über die Erkran­kung infor­mie­ren.

-      Die Lei­tung der Gemein­schafts­ein­rich­tung ist ver­pflich­tet, bei Auf­tre­ten oder dem Ver­dacht auf das Vor­lie­gen einer Wind­po­cke­n­erkran­kung in ihrer Ein­rich­tung das Gesund­heits­amt zu benach­rich­ti­gen

-      Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen dür­fen wie­der besucht wer­den, sobald die Erkrank­ten nicht mehr anste­ckend sind. (Dies ist der Fall, wenn alle Bläs­chen voll­stän­dig ver­krus­tet sind – im Schnitt nach sie­ben Tagen.) Ein schrift­li­ches ärzt­li­ches Attest ist für die Wie­der­zu­las­sung nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz nicht gefor­dert.

-      Für Kon­takt­per­so­nen (z.B. Geschwis­ter­kin­der, Mit­schü­ler, ande­re Kin­der­gar­ten­kin­der) ohne Impf­schutz oder Immu­ni­tät durch durch­ge­mach­te Infek­ti­on gilt: Die Ein­rich­tung darf 16 Tage (mitt­le­re Inku­ba­ti­ons­zeit) nach dem letz­ten infek­ti­ons­re­le­van­ten Kon­takt zum Erkrank­ten nicht besucht wer­den.

Aus­nah­men sind hier jedoch mög­lich bei sofor­ti­ger Inku­ba­ti­ons­imp­fung inner­halb der ers­ten fünf Tage nach dem Erst­kon­takt, wenn kein Kon­takt zu Risi­ko­per­so­nen besteht.

-      Kon­takt­per­so­nen mit einer ein­ma­li­gen Imp­fung dür­fen die Gemein­schafts­ein­rich­tung besu­chen, wenn kein Kon­takt zu Risi­ko­per­so­nen in der Ein­rich­tung besteht.

Gera­de die gesetz­li­chen Vor­ga­ben für unge­impf­te Kon­takt­per­so­nen ohne Immu­ni­tät sind oft nicht bekannt und stel­len die Eltern dann über­ra­schend vor Pro­ble­me. Im All­tag heißt das: Wenn z. B. ein Kin­der­gar­ten­kind oder Mit­schü­ler an Wind­po­cken erkrankt ist, dür­fen alle unge­impf­ten Kin­der der Kin­der­gar­ten­grup­pe oder der Klas­se für 16 Tage nicht die Schu­le oder den Kin­der­gar­ten besu­chen, außer es wird inner­halb von fünf Tagen nach dem Erst­kon­takt eine Imp­fung durch­ge­führt oder eine bestehen­de Immu­ni­tät nach eige­ner Erkran­kung nach­ge­wie­sen. Dies führt dann ggf. zu erheb­li­chen Schul­ver­säum­nis­sen oder Betreu­ungs­eng­päs­sen.

Auch vor die­sem Hin­ter­grund lau­tet die Emp­feh­lung des Gesund­heits­am­tes: Über­prü­fen Sie den Impf­schutz Ihrer Kin­der gegen Wind­po­cken und las­sen Sie ggf. Impflü­cken zeit­nah schlie­ßen.

Bei Fra­gen steht das Gesund­heits­amt tele­fo­nisch unter 09141 902–409 oder per Mail an gesundheitsamt.lra@landkreis-wug.de zur Ver­fü­gung.

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