Hauber begrüßt zuverlässige Finanzspritzen des Freistaats Bayern

von | 2. November 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

FREIE WÄH­LER-Frak­ti­on: Bedarfs­zu­wei­sun­gen und Sta­bi­li­sie­rungs­hil­fen stüt­zen unse­re Kom­mu­nen in her­aus­for­dern­der Lage

Mün­chen / Wei­ßen­burg i.Bay. — Die Aus­ga­ben unse­rer Kom­mu­nen sind in den letz­ten Jah­ren ste­tig gewach­sen – unter ande­rem wegen stei­gen­der Stan­dards und zusätz­li­cher Rechts­an­sprü­che vor allem im Sozi­al­be­reich. Immer mehr Kom­mu­nen im Frei­staat müs­sen zum letz­ten Mit­tel grei­fen und ver­hän­gen eine Haus­halts­sper­re. „Gera­de in die­ser her­aus­for­dern­den Lage sind die Bedarfs­zu­wei­sun­gen und Sta­bi­li­sie­rungs­hil­fen des Frei­staats eine wich­ti­ge Stüt­ze für unse­re über 2.000 Gemein­den und Städ­te in Bay­ern sowie für die Land­krei­se.“ So kom­men­tiert Wolf­gang Hau­ber, Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter der FREIEN WÄHLER, die nun bekannt­ge­wor­de­nen Zah­len. Das wei­ter­hin hohe Niveau ver­deut­li­che das ver­läss­li­che Enga­ge­ment der Bay­ern­ko­ali­ti­on als Part­ner der baye­ri­schen Städ­te, Gemein­den und Land­krei­se.

Auf die Stadt Treucht­lin­gen ent­fal­len Bedarfs­zu­wei­sun­gen bzw. Sta­bi­li­sie­rungs­hil­fen in Höhe von 1.400.000 Euro und den Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen ent­fal­len Bedarfs­zu­wei­sun­gen bzw. Sta­bi­li­sie­rungs­hil­fen in Höhe von 100.000 Euro.

Hau­ber erläu­tert: „Bedarfs­zu­wei­sun­gen unter­stüt­zen Kom­mu­nen in außer­ge­wöhn­li­chen Lagen und bei beson­de­ren Auf­ga­ben im Ein­zel­fall.“ Jedoch dürf­ten sie nicht zur Finan­zie­rung von Inves­ti­tio­nen und deren Fol­ge­kos­ten gewährt wer­den.

Seit 2012 wer­den zudem Sta­bi­li­sie­rungs­hil­fen gewährt. „Damit sol­len Land­krei­se und Kom­mu­nen, die infol­ge objek­ti­ver Indi­ka­to­ren als struk­tur­schwach gel­ten, von einer nega­ti­ven demo­gra­fi­schen Ent­wick­lung über­durch­schnitt­lich betrof­fen sind sowie unver­schul­det in finan­zi­el­le Schief­la­ge gera­ten sind oder deren finan­zi­el­le Leis­tungs­fä­hig­keit infra­ge steht, mit staat­li­cher Hil­fe zur Selbst­hil­fe unter­stützt wer­den“, zählt Hau­ber auf.

Die Sta­bi­li­sie­rungs­hil­fen an Städ­te und Gemein­den sind als Zwei-Säu­len-Modell ange­legt: Zum einen zur Schul­den­til­gung und zum ande­ren als Inves­ti­ti­ons­hil­fen für not­wen­di­ge Inves­ti­tio­nen im Pflicht­auf­ga­ben­be­reich. „Damit haben wir wirk­sa­me Instru­men­te an der Hand, um sowohl die kom­mu­na­le Hand­lungs­fä­hig­keit als auch Eigen­ver­ant­wor­tung zu stär­ken und Inves­ti­ti­ons­staus zu ver­hin­dern“, bilan­ziert Hau­ber. Die Ein­hal­tung eines strin­gen­ten Kon­so­li­die­rungs­kur­ses sei in die­sem Zusam­men­hang aller­dings uner­läss­lich.

„Wir FREIE WÄHLER im Baye­ri­schen Land­tag stel­len fest, dass der Frei­staat auch in finan­zi­ell schwie­ri­gen Zei­ten sicht­bar zu sei­ner Ver­ant­wor­tung gegen­über den Kom­mu­nen steht und die­se wich­ti­gen Aus­ga­ben leis­tet“, sagt Hau­ber. Dies sei ein deut­li­ches Signal für die Stär­kung der kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tung. Ein erfolg­rei­cher Frei­staat benö­ti­ge star­ke Städ­te, Gemein­den und Land­krei­se. „Deren finan­zi­el­le Situa­ti­on kann jedoch nur der Bund nach­hal­tig ver­bes­sern – durch grund­le­gen­de Refor­men, eine Sen­kung der Aus­ga­be­las­ten und die Reduk­ti­on von Stan­dards auf das Not­wen­di­ge“, mahnt Hau­ber abschlie­ßend.

Foto: Bri­git­te Dorr